Tarifvertrag Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Tarifvertrag SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 259 Schulungen (mit 900 Terminen) zum Thema Tarifvertrag mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
- 27.11.2024- 29.11.2024
- Wuppertal
- 1.640,00 €
Mitarbeitergespräche: Schwierige Mitarbeitergespräche erfolgreich führen
- 22.05.2024
- Dresden
- 1.065,05 €
Webinar
- 27.06.2024- 28.06.2024
- online
- 1.808,80 €
Ausbildungsbeauftragte und Ihre Aufgaben
- 02.12.2024- 03.12.2024
- Augsburg
- 860,00 €
Dieses Training bereitet nebenberufliche Ausbilder*innen auf die Einweisung und Führung der Auszubildenden vor. Neben den notwendigen theoretischen Hintergründen wird besonderer Wert auf die praktische Umsetzung gelegt.
Arbeitsrecht für Personalverantwortliche – Vertiefung
- 27.05.2024- 28.05.2024
- Düsseldorf
- 1.666,00 €
E-Learning
Exporttechnik - Modul IV: Akkreditive - online
- 08.07.2024
- online
- 370,00 €
E-Learning
Exporttechnik - Modul IV: Akkreditive - online
- 12.12.2024
- online
- 370,00 €
Webinar
Arbeitsrecht für Personalverantwortliche – Vertiefung - Online
- 25.07.2024- 26.07.2024
- online
- 1.499,40 €
Webinar
- 10.09.2024
- online
- 1.416,10 €
- Praktische Umsetzung und wichtige Aspekte im Detail
- Die Rolle des BfArM und des Umweltbundesamts, sowie Behördenanforderungen in Europa
- Fallstudien und Rechenbeispiele aus der Praxis
- Aktuellen Herausforderungen und das Erfüllen von Auflagen
E-Learning
F&E-Verträge rechtssicher gestalten
- 28.10.2024- 29.10.2024
- online
- 950,81 €
789,17 €
Vorzeitiger Ruhestand und Arbeiten trotz Rente
- 24.09.2024- 26.09.2024
- Frankfurt am Main
- 1.545,81 €
Wir informieren Sie über die Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Erreichen des Regelrenteneintrittsalters, aber auch zur Weiterarbeit darüber hinaus. Sie lernen, Ihre Kollegen effektiv zu unterstützen und ihnen einen sozialadäquaten Übergang in den endgültigen Ruhestand zu ermöglichen. Dazu geben wir Ihnen Tipps für die rechtssichere Gestaltung der Verträge und beleuchten die begleitenden sozialrechtlichen Aspekte.
Webinar
- 21.06.2024
- online
- 297,50 €
Am 09.03.2021 hatte sich der EuGH in seinen Urteilen C 344/19 und C 580/19 erneut mit arbeitszeitschutzrechtlichen Fragen der Rufbereitschaft zu befassen. Anlass waren zwei Vorabentscheidungsersuchen aus Deutschland und Slowenien. In diesen ging es um die Frage, ob Rufbereitschaft arbeitszeitschutzrechtlich als Arbeitszeit oder als Ruhezeit zu werten ist. Die Kläger hatten eine Einordnung als Arbeitszeit mit der Begründung des eingeschränkten Freizeitwerts der Rufbereitschaft auch in Zeiten der Bereithaltung zur Arbeit begehrt. Der EuGH hat zwar keine Zuordnung zur Arbeits- bzw. Ruhezeit vorgenommen, jedoch Kriterien für die Einordnung aufgestellt.
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat diese EuGH-Urteile noch abgewartet und am 25.03.2021 (6 AZR 264/20) ein Urteil zur Abgrenzung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst im oberärztlichen Hintergrunddienst eines Universitätsklinikums gefällt. Das BAG nahm in seiner Urteilsbegründung dazu Stellung, welche Kriterien für die Abgrenzung von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst relevant sind - und führte zugleich aus, dass eine ggf. rechtswidrige Einteilung von Rufbereitschaft nicht automatisch zur Vergütung dieser Arbeitszeit als Bereitschaftsdienst führt.