Unerlässliches Wissen im Unternehmen – Arbeitsrecht-Seminare auf Seminarmarkt.de
Das deutsche Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die in thematisch unterschiedliche Gesetze gegossen sind. Jugendschutz, Werksschutz und Gleichbehandlung werden ebenso in eigenen Gesetzen abgehandelt wie Vergütung, Urlaub und Arbeitszeit, Einstellungen und Kündigungen. Um in diesem Dschungel den Durchblick zu behalten, vermitteln Seminare zum Arbeitsrecht unerlässliche Kenntnisse über die juristische Fassung von Arbeitsverhältnissen. Die Schulungen passen sich dabei der komplexen Sachlage an: Vom Überblick über die Grundlagen bis zu Weiterbildungen zu spezialisierten Details reicht das Angebot. Seminare im Arbeitsrecht können für Betriebsrat und Arbeitnehmer ebenso einschlägig sein wie für Recruiter, Personaler oder Geschäftsführer.Was geschieht in Seminaren zum Arbeitsrecht?
Deutsches Arbeitsrecht gilt immer dann, wenn in Deutschland ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, der folgende Kriterien erfüllt:- Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden.
- Der Arbeitgeber gibt feste Arbeitszeiten (und in der Regel einen festen Ort) zur Erbringung der vereinbarten Leistung vor.
Dabei unterscheidet das deutsche Arbeitsrecht zwischen dem Individualarbeitsrecht, bei dem der Arbeitsvertrag direkt zwischen Arbeitssuchendem und Arbeitgeber verhandelt wird, und dem kollektiven Arbeitsrecht, bei dem das Unternehmen mit einer Gewerkschaft über die arbeitsrechtlichen Bedingungen der Anstellungsverhältnisse verhandelt. Deutsches Arbeitsrecht ist dabei eingebettet in:
- Europäisches Recht, in der Regel in Form von EU-Richtlinien
- Betriebsvereinbarungen
- Tarifverträge
Seminare zum Arbeitsrecht verleihen den Teilnehmern die Fähigkeit, die Vorgaben aus diesem komplexen rechtlichen Gewirr in konkrete Arbeitsverhältnisse umzusetzen. Sie werden in die Lage versetzt, einen Arbeitsvertrag so zu formulieren, dass er die Anforderungen der bestehenden Rechtsprechung mit den wirtschaftlichen Zielen des Unternehmens in Einklang bringt.
Was umfasst eine Arbeitsrecht-Schulung?
Eine Fortbildung im Arbeitsrecht kann einzelne konkrete Aspekte durchleuchten oder auch die Grundlagen des Arbeitsrechts vermitteln. Schon eine einführende Schulung umfasst dabei in der Regel alle Dimensionen, die bei Anstellungsverhältnissen einschlägig sind.Diese beginnen nicht erst bei der Einstellung, sondern schon bei der Stellenausschreibung. Hier kommen bereits rechtliche Vorgaben aus unterschiedlichen Gesetzestexten zum Tragen. Dazu gehört das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ebenso wie die Regelungen des Betriebsverfassungsrechts. Juristisch einwandfreie Stellenausschreibungen und Einstellungsprozesse wiederum sind eine Voraussetzung für rechtskonforme Arbeitsverträge.
Laufende Arbeitsverhältnisse werden oft flexibel im Rahmen unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle gestaltet und umgestaltet, die wiederum verschiedenen Teilzeitgesetzen und den bestehenden innerbetrieblichen und tariflichen Vereinbarungen genügen müssen. Aber auch für Fragen nach rechtskonformen Sanktionsinstrumenten und der Anreizsetzung bei ungenügenden Arbeitsleistungen gibt es Seminare zum Arbeitsrecht.
Auch am Ende der Zusammenarbeit stellen sich teils ganz unterschiedliche Fragen: Was ist bei einer Kündigung zu beachten, was, wenn das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wird? Spezialisierte Seminare im Arbeitsrecht erlauben wiederum vertiefte Einblicke in einzelne der genannten Aspekte, aber auch in Fragen der Betriebsratstätigkeit, des Mutterschutzes oder antidiskriminatorischer Vorgaben.
Wer profitiert von einer Weiterbildung im Arbeitsrecht?
Die Personengruppe, die aus Seminaren im Arbeitsrecht Nutzen zieht, umfasst alle Angestellten und Führungskräfte, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Anstellungsverhältnissen beschäftigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um strategische Aufgaben im Rahmen der betrieblichen Personalplanung, deren Umsetzung oder die Bearbeitung bestehender Arbeitsverhältnisse handelt. Zu den einschlägigen Kandidaten für eine Arbeitsrecht-Schulung gehören daher:- Mitarbeiter im Recruiting
- Personaler, Personalleiter und Personalvorstände
- Personalassistenten
- Selbständige, die Angestellte suchen
- Geschäftsführer, Prokuristen und Führungskräfte im Human Resources Management
Trainings zu konkreten Anwendungen arbeitsrechtlicher Vorgaben erweitern dieses Feld sogar auf Sachbearbeiter, die sich etwa mit der personalrechtlichen Lage von Mutterschutzansprüchen oder Elternzeitregelungen auseinandersetzen.
Worin liegt für Unternehmen der Nutzen von Seminaren im Arbeitsrecht?
Eine arbeitsrechtlich einwandfreie Gestaltung von Anstellungsverhältnissen gehört zu den grundlegendsten Voraussetzungen des Unternehmenserfolgs. Mangelt es hier an Kompetenzen, erwachsen jedem Betrieb Kosten durch rechtliche Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern oder dem Betriebsrat. Seminare im Arbeitsrecht verleihen allen relevanten Führungskräften und Mitarbeitern die Fähigkeit, diese Aufgaben reibungslos und rechtssicher durchzuführen. Fortbildungen im Arbeitsrecht vertiefen aber auch bestehende Kenntnisse in Spezialgebieten. So erlauben sie es, bestimmte Mitarbeiter in ihrem Ausbildungsprofil konkret auf die Bedürfnisse des Unternehmens hin zu profilieren. Eine relevante Weiterbildung im Arbeitsrecht erlaubt es dem Betrieb außerdem, legal unangreifbare Sanktions- und Anreizmechanismen zu setzen, die die wirtschaftliche Effizienz substanziell steigern können. Nicht zuletzt halten Weiterbildungen bereits einschlägig ausgebildete Mitarbeiter auf dem neuesten rechtlichen Stand – denn wenige Rechtsbereiche ändern sich so regelmäßig wie das Arbeitsrecht.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 3.178 Schulungen (mit 14.695 Terminen) zum Thema Arbeitsrecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

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Active Directory Domain Services ermöglicht die effiziente Verwaltung und Organisation von Ressourcen und Benutzern in Windows-Netzwerken und erleichtert die Netzwerksicherheit und Verwaltungsaufgaben.
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Stufenzuordnung (TVöD und TV-L)
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Eine der wichtigsten Regelungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. der Länder (TV-L) ist neben der Eingruppierung die Stufenzuordnung und deren weitere Entwicklung während der Tätigkeit bezogen auf die Stufenlaufzeit (§§ 16 und 17 TVöD/TV-L). Ein Schwerpunkt wird dabei sein, entscheiden zu können, welcher Stufe die/der Beschäftigte bei einer (Wieder-)Einstellung zuzuordnen ist. Dabei wird ein Blick auf alle Gestaltungsmöglichkeiten vorgenommen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist, welche weiteren tarifrechtlichen Auswirkungen eine Höher- oder Herabgruppierung sowie die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (§ 14 TVöD) auf die Stufe/Stufenlaufzeit hat.
Dies alles wird unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Rechtsprechung zu dieser Problematik betrachtet.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Somit ist das Seminar für Einsteiger geeignet, aber auch Praktiker werden Ihr Wissen prüfen und ggf. erweitern können.

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