Unerlässliches Wissen im Unternehmen – Arbeitsrecht-Seminare auf Seminarmarkt.de
Das deutsche Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die in thematisch unterschiedliche Gesetze gegossen sind. Jugendschutz, Werksschutz und Gleichbehandlung werden ebenso in eigenen Gesetzen abgehandelt wie Vergütung, Urlaub und Arbeitszeit, Einstellungen und Kündigungen. Um in diesem Dschungel den Durchblick zu behalten, vermitteln Seminare zum Arbeitsrecht unerlässliche Kenntnisse über die juristische Fassung von Arbeitsverhältnissen. Die Schulungen passen sich dabei der komplexen Sachlage an: Vom Überblick über die Grundlagen bis zu Weiterbildungen zu spezialisierten Details reicht das Angebot. Seminare im Arbeitsrecht können für Betriebsrat und Arbeitnehmer ebenso einschlägig sein wie für Recruiter, Personaler oder Geschäftsführer.Was geschieht in Seminaren zum Arbeitsrecht?
Deutsches Arbeitsrecht gilt immer dann, wenn in Deutschland ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, der folgende Kriterien erfüllt:- Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden.
- Der Arbeitgeber gibt feste Arbeitszeiten (und in der Regel einen festen Ort) zur Erbringung der vereinbarten Leistung vor.
Dabei unterscheidet das deutsche Arbeitsrecht zwischen dem Individualarbeitsrecht, bei dem der Arbeitsvertrag direkt zwischen Arbeitssuchendem und Arbeitgeber verhandelt wird, und dem kollektiven Arbeitsrecht, bei dem das Unternehmen mit einer Gewerkschaft über die arbeitsrechtlichen Bedingungen der Anstellungsverhältnisse verhandelt. Deutsches Arbeitsrecht ist dabei eingebettet in:
- Europäisches Recht, in der Regel in Form von EU-Richtlinien
- Betriebsvereinbarungen
- Tarifverträge
Seminare zum Arbeitsrecht verleihen den Teilnehmern die Fähigkeit, die Vorgaben aus diesem komplexen rechtlichen Gewirr in konkrete Arbeitsverhältnisse umzusetzen. Sie werden in die Lage versetzt, einen Arbeitsvertrag so zu formulieren, dass er die Anforderungen der bestehenden Rechtsprechung mit den wirtschaftlichen Zielen des Unternehmens in Einklang bringt.
Was umfasst eine Arbeitsrecht-Schulung?
Eine Fortbildung im Arbeitsrecht kann einzelne konkrete Aspekte durchleuchten oder auch die Grundlagen des Arbeitsrechts vermitteln. Schon eine einführende Schulung umfasst dabei in der Regel alle Dimensionen, die bei Anstellungsverhältnissen einschlägig sind.Diese beginnen nicht erst bei der Einstellung, sondern schon bei der Stellenausschreibung. Hier kommen bereits rechtliche Vorgaben aus unterschiedlichen Gesetzestexten zum Tragen. Dazu gehört das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ebenso wie die Regelungen des Betriebsverfassungsrechts. Juristisch einwandfreie Stellenausschreibungen und Einstellungsprozesse wiederum sind eine Voraussetzung für rechtskonforme Arbeitsverträge.
Laufende Arbeitsverhältnisse werden oft flexibel im Rahmen unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle gestaltet und umgestaltet, die wiederum verschiedenen Teilzeitgesetzen und den bestehenden innerbetrieblichen und tariflichen Vereinbarungen genügen müssen. Aber auch für Fragen nach rechtskonformen Sanktionsinstrumenten und der Anreizsetzung bei ungenügenden Arbeitsleistungen gibt es Seminare zum Arbeitsrecht.
Auch am Ende der Zusammenarbeit stellen sich teils ganz unterschiedliche Fragen: Was ist bei einer Kündigung zu beachten, was, wenn das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wird? Spezialisierte Seminare im Arbeitsrecht erlauben wiederum vertiefte Einblicke in einzelne der genannten Aspekte, aber auch in Fragen der Betriebsratstätigkeit, des Mutterschutzes oder antidiskriminatorischer Vorgaben.
Wer profitiert von einer Weiterbildung im Arbeitsrecht?
Die Personengruppe, die aus Seminaren im Arbeitsrecht Nutzen zieht, umfasst alle Angestellten und Führungskräfte, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Anstellungsverhältnissen beschäftigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um strategische Aufgaben im Rahmen der betrieblichen Personalplanung, deren Umsetzung oder die Bearbeitung bestehender Arbeitsverhältnisse handelt. Zu den einschlägigen Kandidaten für eine Arbeitsrecht-Schulung gehören daher:- Mitarbeiter im Recruiting
- Personaler, Personalleiter und Personalvorstände
- Personalassistenten
- Selbständige, die Angestellte suchen
- Geschäftsführer, Prokuristen und Führungskräfte im Human Resources Management
Trainings zu konkreten Anwendungen arbeitsrechtlicher Vorgaben erweitern dieses Feld sogar auf Sachbearbeiter, die sich etwa mit der personalrechtlichen Lage von Mutterschutzansprüchen oder Elternzeitregelungen auseinandersetzen.
Worin liegt für Unternehmen der Nutzen von Seminaren im Arbeitsrecht?
Eine arbeitsrechtlich einwandfreie Gestaltung von Anstellungsverhältnissen gehört zu den grundlegendsten Voraussetzungen des Unternehmenserfolgs. Mangelt es hier an Kompetenzen, erwachsen jedem Betrieb Kosten durch rechtliche Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern oder dem Betriebsrat. Seminare im Arbeitsrecht verleihen allen relevanten Führungskräften und Mitarbeitern die Fähigkeit, diese Aufgaben reibungslos und rechtssicher durchzuführen. Fortbildungen im Arbeitsrecht vertiefen aber auch bestehende Kenntnisse in Spezialgebieten. So erlauben sie es, bestimmte Mitarbeiter in ihrem Ausbildungsprofil konkret auf die Bedürfnisse des Unternehmens hin zu profilieren. Eine relevante Weiterbildung im Arbeitsrecht erlaubt es dem Betrieb außerdem, legal unangreifbare Sanktions- und Anreizmechanismen zu setzen, die die wirtschaftliche Effizienz substanziell steigern können. Nicht zuletzt halten Weiterbildungen bereits einschlägig ausgebildete Mitarbeiter auf dem neuesten rechtlichen Stand – denn wenige Rechtsbereiche ändern sich so regelmäßig wie das Arbeitsrecht.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 2.461 Schulungen (mit 11.253 Terminen) zum Thema Arbeitsrecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
- 27.11.2024- 29.11.2024
- Wuppertal
- 1.640,00 €
Arbeitsrecht Kompakt: Von der Einstellung bis zur Kündigung
- 14.05.2024
- Hannover
- 1.065,05 €
Sozialplan und Interessenausgleich bei Betriebsänderungen
- 04.06.2024- 07.06.2024
- Damlos
- 1.783,81 €
Lernen Sie, die Risiken für die Arbeitsplätze frühzeitig zu erkennen. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Voraussetzungen eine Betriebsänderung anzunehmen ist. Sie erfahren, welche Beteiligungsrechte Ihnen zustehen, welche strategisch wichtigen Verhandlungsschritte zu durchlaufen sind und wie Sie – auch mithilfe fachkundiger Dritter – zu bestmöglichen Ergebnissen bei Interessenausgleich und Sozialplan gelangen.
Microsoft 365 - Verwalten von SharePoint und OneDrive in Microsoft 365
- 06.05.2024- 08.05.2024
- Hamburg
- 2.130,10 €
1.917,09 €
Inhalt der Daten ist das wichtigste digitale Asset für jedes Unternehmen. In diesem Kurs lernen Sie, wie man SharePoint Sites und OneDrive planen, konfigurieren und verwalten kann, um moderne inhaltliche Services zu ermöglichen, die die Bestandteile des Lebenszyklus transformieren. In diesem Kurs wird insbesondere die moderne SharePoint-Site-Struktur erläutert, z. B. SharePoint-Hubsites. Er bietet bewährte Praktiken für die Einführung und Bereitstellung von OneDrive for Business in Ihrem Unternehmen. Außerdem werden Freigabe, Sicherheit und Überwachung in SharePoint und OneDrive in Microsoft 365 behandelt. Darüber hinaus erfahren Sie, wie man Benutzerprofile und Apps mit den richtigen Berechtigungseinstellungen verwaltet. Außerdem wird erläutert, wie verwaltete Metadaten, Geschäfts-Konnektivitäts-Services und Suchvorgänge geplant und konfiguriert werden, damit Inhalte in Microsoft 365 gefunden, verwendet und reguliert werden können.
Schwerpunkte:
- Konfigurieren Sei SharePoint-Sites.
- Verwalten von Sites-Speicherbeschränkungen.
- Bereitstellen des OneDrive Synchronisierungs-Clients.
- Gruppenrichtlinien verwenden, um die Einstellungen des OneDrive-Sync-Client zu steuern.
- Verwalten der externen Freigabe für Daten in Microsoft SharePoint und OneDrive.
- Nutzerprofileigenschaften konfigurieren.
- Zielgruppen verwalten.
- Verwenden des App-Katalogs, um benutzerdefinierte Apps zu verwalten.
- Begriffsgruppen, Begriffssätze und Begriffe erstellen und verwalten.
-
Webinar
Fernkurs Entgeltabrechnung: Praxiswissen, Gehaltsabrechnung, Lohnsteuer, Reisekosten
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Webinar
Interne Meldestelle nach HinSchG: Meldekanal betreiben (Fachkunde-Seminar)
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Exchange Server 2019 Administrieren von Microsoft Exchange Server 2016 / 2019 (ehemals MOC 20345-1)
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Finanz- und Liquiditätspläne erstellen und optimieren
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- 1.666,00 €
- 25.06.2024- 28.06.2024
- Würzburg
- 1.902,81 €
In diesem Seminar lernen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, die für den Abschluss, die inhaltliche Gestaltung und Beendigung einer Betriebsvereinbarung beachtet werden müssen. Sie bekommen einen Überblick über Regelungsinhalte und lernen, wie der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung erzwingen und wie er sich bei Verstößen gegen Regelungen in einer Betriebsvereinbarung wehren kann.
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
a) Betriebsgefahr
b) Halterhaftung
c) Haftpflicht
d) Halter eines Kfz
e) Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, leichte Fahrlässigkeit
f) Mitverschulden des Vorgesetzten und/oder der Aufsicht
g) persönliche (eigenständige) Haftung des Verkehrsleiters
h) Produzentenhaftung
i) Produkthaftung
j) Gefährdungshaftung
k) Verkehrssicherungshaftung
l) Unfall:
- Verkehrsunfall Teil 1
- Verkehrsunfall Teil 2
- Verkehrsunfall Teil 3
2. Aufgaben des Verkehrsleiters
- das Instandhaltungsmanagement
- die Prüfung der Beförderungsverträge und –dokumente
- die grundlegende Rechnungsführung
- die Zuweisung der Ladung
- die Zuweisung der Fahrdienste an die Fahrer
- die Prüfung der Sicherheitsverfahren
3. Die gesetzliche Grundlage für die verschiedenen Formen der Haftung
u.a. > Fahrpersonalgesetz
4. Wie kann die Haftung durch positives Verhalten und betriebsinterne Geschäftsprozesse
vermieden oder reduziert werden ( Risk Management – RM)?
5. Rechtlich richtige Überwachung und Kontrolle des Fahrpersonals – aber wie?
6. Notwendige Formulare (54 Formulare) für die tägliche Arbeit (kleine Auswahl):
> Führerscheinkontrolle
> Fahrzeugübergabe
> Aufklärungsblatt
> Nachweise über Lenk - und Ruhezeiten
> Schaublätter- und Tätigkeitsnachweise der Vortage
> Bescheinigung über arbeitsfreie Tage der Fahrer
> Dienstanweisungen z.B. für das Telefonieren im Fahrzeug
> Freisprech
> Fahrtenbuch
> und weitere 45 Formulare
8. Neueste Rechtssprechung zur Halterhaftung und Unterweisung der Mitarbeiter
9. Prüfung mittels multiple choice-Aufgaben am Ende des Seminars
- Erhalt des Zertifikat „Verkehrsleiter“ -
- 04.07.2024- 05.07.2024
- Köln
- 1.457,75 €
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Bei
Gaslöschanlagen
sind darüber hinaus die Verantwortlichkeiten
und Aufgaben aus den berufsgenossenschaftlichen
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim
Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Information
205-026) zu beachten. So müssen zum Beispiel
im Flutungsbereich oder in angrenzenden Bereichen
beschäftigte Personen regelmäßig über die
möglichen Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen
unterwiesen werden. Die aus dieser Verantwortung
resultierenden Aufgaben können an befähigten Mitarbeitende
delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der in den VdS-Richtlinien
für Gaslöschanlagen geforderte „Gaslöschanlagenwart“
dar. Die Anforderungen an die Befähigung
ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese Anforderungen
in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person nach
BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).
„Gaslöschanlagenwarte“ führen die vorgeschriebenen
Kontrollen durch, veranlassen erforderliche Reparaturen
und tragen alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse
in ein Betriebsbuch ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben der Gaslöschanlagenwärter
vor, aber auch auf die zu treffenden
Maßnahmen, die bei betrieblichen Änderungen notwendig
werden. Hierzu werden im praktischen Teil der
Ausbildung Demo-Gaslöschanlagen besichtigt, an denen
die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden.
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.
14 Unterrichtseinheiten bzw. 10,5 Zeitstunden gemäß IDD* DGUV-Information 205-026
- 14.08.2024- 15.08.2024
- Köln
- 1.457,75 €
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Bei
Gaslöschanlagen
sind darüber hinaus die Verantwortlichkeiten
und Aufgaben aus den berufsgenossenschaftlichen
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim
Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Information
205-026) zu beachten. So müssen zum Beispiel
im Flutungsbereich oder in angrenzenden Bereichen
beschäftigte Personen regelmäßig über die
möglichen Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen
unterwiesen werden. Die aus dieser Verantwortung
resultierenden Aufgaben können an befähigten Mitarbeitende
delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der in den VdS-Richtlinien
für Gaslöschanlagen geforderte „Gaslöschanlagenwart“
dar. Die Anforderungen an die Befähigung
ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese Anforderungen
in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person nach
BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).
„Gaslöschanlagenwarte“ führen die vorgeschriebenen
Kontrollen durch, veranlassen erforderliche Reparaturen
und tragen alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse
in ein Betriebsbuch ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben der Gaslöschanlagenwärter
vor, aber auch auf die zu treffenden
Maßnahmen, die bei betrieblichen Änderungen notwendig
werden. Hierzu werden im praktischen Teil der
Ausbildung Demo-Gaslöschanlagen besichtigt, an denen
die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden.
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.
14 Unterrichtseinheiten bzw. 10,5 Zeitstunden gemäß IDD* DGUV-Information 205-026