Seminare für Gesellschaftsrecht – Fachkompetenz für Führungskräfte
Das Gesellschaftsrecht stellt sozusagen das Verfassungsrecht von Unternehmen dar. Es beschäftigt sich mit den individuellen Regelungen bei der Gründung, Ausgestaltung und Führung von Kapitalgesellschaften. Einschlägig sind Seminare für Gesellschaftsrecht daher unter anderem für Gründer, Geschäftsführer und Juristen. Denn bei der Errichtung eines Unternehmens sind gesellschaftsrechtliche Kompetenzen ebenso gefordert wie bei einer Satzungsänderung, der internen Revision und der Auflösung oder Rechtsformänderung eines Unternehmens. Das Angebot an Seminaren für Gesellschaftsrecht wendet sich daher in erster Linie an Führungskräfte und Mitarbeiter in gehobenen Positionen, die Kenntnisse über die rechtlichen Folgen bestimmter Gesellschaftsformen besitzen müssen.Was ist Gesellschaftsrecht?
Das deutsche Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den formalen Vorgaben für Personenvereinigungen, die nicht öffentlicher Natur sind. Darunter fallen unter anderem Vereine, Personengesellschaften wie die GbR und Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG. Im Rahmen der Europäischen Rechtsordnung kommen noch weitere Gesellschaftsformen hinzu, deren wichtigste die Societas Europaea (SE) ist. Als einzelne Unterkategorien umfasst das Gesellschaftsrecht also etwa:- das Genossenschaftsrecht
- das Aktienrecht
- das Konzernrecht
Einschlägig werden Kompetenzen im Gesellschaftsrecht, wenn Personen eine Gesellschaft gründen wollen oder in leitender oder beratender Funktion in Unternehmen tätig und mit satzungsrelevanten Aufgaben betraut sind. Wichtige Fragen, die in dieser Form auch die unterschiedlichen Seminare für Gesellschaftsrecht aufnehmen, beziehen sich dabei auf Kapitaleinlagen, Haftungsschutz, Vergütung oder die Satzungs- oder Rechtsformänderung von Kapitalgesellschaften.
Was vermitteln Seminare für Gesellschaftsrecht?
Die Gründung und Führung von Gesellschaften ist eine rechtlich hochkomplexe Angelegenheit. Mit der Größe des Unternehmens und der Zahl der satzungsmäßigen Organe steigt diese Komplexität noch einmal. Der breite Umfang möglicher Gesellschaftsformen spiegelt sich in der inhaltlichen Ausrichtung der angebotenen Seminare für Gesellschaftsrecht wider. Je nach Bedarf können die Kurse zum Thema haben:- Rechtliche Anforderungen einzelner Gesellschaftsformen wie GbR, UG, GmbH, KGaA, AG
- Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen bei der Gründung
- Haftungsrecht und Haftungsbeschränkung der einzelnen Organe
- Interne Revision der Geschäftsvorgänge
- Voraussetzungen rechtsgültiger Satzungsänderungen
- Liquidierung und Insolvenz
Neben Kursen, die die Grundlagen des Gesellschaftsrechts vermitteln, geben andere Seminare einen Überblick über die bestehende Rechtslage. So halten sie bereits geschulte Mitarbeiter auf dem neuesten Stand einer sich kontinuierlich ändernden Rechtsprechung.
Für wen sind Seminare im Gesellschaftsrecht das Richtige?
Ein Wissen um die komplexe Materie gesellschaftsrechtlicher Vorgaben ist überall dort eine wichtige Kompetenz, wo die juristische Dimension der betrieblichen Verfassung zum beruflichen Alltag gehört. Das kann bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen ganz verschiedene Personenkreise betreffen:- Gründer: Gerade bei Start-ups bedürfen Gründer umfassender Kenntnisse darüber, welche Voraussetzungen für eine Gründung zu erfüllen sind und wie ein Gesellschaftsvertrag aussieht.
- Inhaber: Auch bei kleineren und mittelständischen Unternehmen in Rechtsformen wie GbR und GmbH fallen haftungsrechtliche Fragestellungen an, bei florierenden Unternehmen gegebenenfalls auch die Frage nach einer Änderung von Satzung oder Rechtsform.
- Führungskräfte: Mitglieder des gehobenen Managements, die beabsichtigen, in die Geschäftsführung zu wechseln.
- Aufsichtsräte: Mitglieder der Geschäftsführung in Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Führungsgremien anderer Gesellschaftsformen.
- Betriebsjuristen: Rechtsexperten, die mit Fragen der internen Revision betraut sind.
- Assistenten: Mitarbeiter, die der Geschäftsführung oder der Rechtsabteilung zuarbeiten.
Das Seminarangebot im Bereich Gesellschaftsrecht bildet das breite Themenspektrum ab und konzentriert sich oft auf einzelne Anwendungsfelder, sodass eine zielgerichtete Vertiefung der relevanten Kenntnisse möglich ist.
Welchen Nutzen ziehen Firmen aus Seminaren für Gesellschaftsrecht?
In Unternehmen mit weniger komplexen Organisationsformen werden die unternehmerischen Verfassungsfragen, die das Gesellschaftsrecht zum Gegenstand hat, im Alltag seltener zum Thema. Dennoch tut jede Person mit Führungsverantwortung gut daran, sich in diesem Bereich auszukennen. Gerade in kleineren Betrieben mit uneingeschränkter Haftung können Seminare für Gesellschaftsrecht ein Wissen vermitteln, das existenziell wichtig werden kann. Aber auch für Geschäftsführer und Aufsichtsräte in großen Unternehmen und Konzernen sind etwa haftungsrechtliche Fragestellungen von Bedeutung. Gesellschaftsrechtliche Kenntnisse ermöglichen juristisch einwandfreie Vorgänge von der Gründung über die alltägliche Aufsichtsratsarbeit bis zur Abwicklung oder Liquidierung von Unternehmen.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 901 Schulungen (mit 2.998 Terminen) zum Thema Gesellschaftsrecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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1.1. Kaufmannseigenschaft
1.2. Zentrale Änderung der Rechnungslegung nach neuem HGB
1.3 Wareneingangskontrolle - § 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht)
1.3.1 Gewährleistung
1.4 Pflichtverletzung
1.5 Verjährung - § 439 HGB
1.6 Handlungsvollmacht - § 54 HGB Absatz 2
2. In welchen Situationen ist das HGB praxisrelevant?
2.1 HGB in Abgrenzung zu IFRS
(internationale Financial Reporting Standards)
3. Auf was ist besonders zu achten (ABC-Regelungen)?
4. In wie weit sind Veträge und Vertragsunterlagen HGB- konform
zu gestalten?
5. Die verschiedenen Vertragsarten im Lichte der Schuldrechtsmodernisierung
5.1 Kaufvertrag
5.2 Dienstvertrag
5.3 Werkvertrag
5.4 Werklieferungsvertrag
5.5 Sonderverträge wie Just – In – Time, Konsilager, etc.
6. Bilanz, G+V, Buchführung, Inventur
7. Auswirkung und Umsetzung in der Praxis
7.1 Fallübungen
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Compliance in der Krise - Haftungsrisiken erkennen, Pflichten erfüllen, Krisen meistern
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- Umgang mit Behörden, Medien und sonstigen Dritten in der Compliancekrise
- Bestpraxis und Handlungsanweisungen in der Compliancekrise
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EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Pflichten, Risiken, Sanktionen
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Was Unternehmen jetzt wissen und tun müssen
Die weltweite Entwaldung steht zunehmend im Fokus regulatorischer Anforderungen. Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) schafft die Europäische Union einen verbindlichen Rechtsrahmen für Unternehmen, die Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Kautschuk oder Rinder in Verkehr bringen oder handeln. Die neuen Vorgaben greifen ab Ende 2026 beziehungsweise Mitte 2027.
Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass die betroffenen Rohstoffe aus entwaldungsfreien Gebieten stammen und rechtskonform erzeugt wurden. Hierfür sind umfangreiche Sorgfaltspflichten, Geolokalisierungsdaten und eine entsprechende Sorgfaltserklärung erforderlich.
Das Webinar erläutert die rechtlichen Anforderungen der EUDR und zeigt, wie Unternehmen die Vorgaben organisatorisch, technisch und rechtlich sicher umsetzen können.
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Brandschutz bei Industriebauten in Holzbauweise - Planung, Konstruktion, Ausführung
- 09.03.2027
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Das Seminar ist Teil der Holzbauinitiative des Freistaats Sachsen mit der klimabewusstes Bauen mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz forciert werden soll. Zu ausgewählten Themen veranstaltet die Holzbau Kompetenz Sachsen GmbH gemeinsam mit EIPOS verschiedene Einzelseminare rund um den Holzbau.
Industriebauten in Holzbauweise stellen die Brandschutzplanung vor besondere Herausforderungen: Die Anforderungen der Industriebaurichtlinie lassen sich häufig nicht unmittelbar auf brennbare Tragwerke und Konstruktionen übertragen. Genehmigungsfähige Lösungen entstehen daher oft erst durch die Kombination von Regelwerken, ingenieurmäßigen Nachweisen und fachlich belastbaren Abweichungsbegründungen.
Das Seminar zeigt nicht die Grundlagen der Industriebaurichtlinie, sondern vermittelt, wie Holztragwerke im Industriebau trotz normativer Einschränkungen genehmigungsfähig geplant und begründet werden können. Im Fokus stehen ingenieurmäßige Nachweise, Abweichungsstrategien und typische Konflikte mit Behörden.
