Seminare zum Thema Privatrecht
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 308 Schulungen (mit 683 Terminen) zum Thema Privatrecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:Webinar
Einkaufsrecht verständlich erklärt – Grundlagen für die tägliche Einkaufspraxis
- 19.02.2026- 20.02.2026
- online
- 1.490,00 €
Mitarbeiter:innen im Einkauf sind hoch motiviert und verzeihen sich keine Fehler. Die Umgebung tut das allerdings auch nicht. Bei solchem Anspruch an das Funktionieren der Beschaffungsfunktion ist gute Schulung unabdingbar. Zwar lässt sich viel Reibung mit Geschäftspartnern allein durch "gute Beziehungen" und Routine mit "kurzen Wegen" vermeiden, im echten Schadensfall hört die Freundschaft aber auf. Deshalb bietet diese Veranstaltung Mitarbeiter:innen im Einkauf das dafür Erforderliche: Das Recht aus der Sicht des Einkäufers in einem Block. Im Fokus steht nicht das abstrakte Recht, sondern: Kompetent und rechtssicher handeln zu können bei:
Vertragsschluss
geplatzten Liefertermin
Sachmangel & Co.
Seminar IT-Vertragsrecht von A-Z für Nichtjuristen
- 04.03.2026- 05.03.2026
- Frankfurt am Main
- 2.612,05 €
Gehören Abschluss, Gestaltung und Durchführung von IT-Verträgen zu Ihrem täglichen Geschäft? Unser umfassendes Training IT-Vertragsrecht für Nichtjuristen sorgt für die Grundlagen rund um IT-Verträge.
04./03.03.2026 Frankfurt
01./02.07.2026 Köln
14./15.10.2026 München
Schulung Deutsches Vertragsrecht: Rechtliche Sicherheit in Einkauf und Verkauf
- Termin auf Anfrage
- Heidelberg
- 1.184,05 €
Das Verkaufsseminar kann auch als individuelle firmenspezifische Veranstaltung für Ihr Unternehmen durchgeführt werden. Die Schwerpunkte passen wir dann selbstverständlich Ihren Bedürfnissen und Ihrer Zielgruppe an.
Auch dieses Seminarthema bieten wir in mehr als 40 Sprachen an.
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) auf Baustellen -Teil c
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
- Sinn und Zweck der BaustellV und Ihre Stellung im Arbeitsschutzsystem
-Anwendungsbereich der BaustellV
-Inhaltliche Anforderungen der BaustellV
-Aufgaben und Pflichten des Bauherrn oder des von ihm beauftragten Dritten
-Aufgaben und Pflichten des Koordinators
-Zweck und Inhalt der Vorankündigung
2. Koordinierung während der Planung der Ausführung
2.1 Aufgaben des Koordinators
2.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
-Zweck und Inhalt des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
-Ausarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen für verschiedene
Bauaufgaben
-Umgang mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Bauzeitenplan,
Baustelleneinrichtungsplan, Baustellenordnung, Baustellenver- und
-entsorgungsregelungen
2.3 Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
-Zweck und Inhalt der Unterlage
-Ausarbeitung der Unterlage für spätere Arbeiten für verschiedene bauliche
Anlagen
3. Koordinierung während der Ausführung eines Bauvorhabens
3.1 Aufgaben des Koordinators
3.2 Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators und deren Nutzung
- Informationssystem des Koordinators zur Unterrichtung der Arbeitgeber und der
Beschäftigten auf der Baustelle
-Organisation von Sicherheitsbesprechungen und Baustellenbegehungen
-Umgang mit den während der Planung der Ausführung erstellten Plänen und
Unterlagen
-Hinwirken auf das Umsetzen der Inhalte von Protokollen, Plänen und Konzepten
während der Ausführung
3.3 Umgang mit Konfliktsituationen
4. Rechtliche Grundlagen
-Die rechtliche Stellung des Koordinators im Verhältnis zum Bauherrn und zu den
am Bau Beteiligten
-Befugnisse des Koordinators
-Zivilrechtliche Beziehungen des Koordinators zu allen am Bau Beteiligten
(Vertragstypen, Vertragsinhalte)
-Berücksichtigung der BaustellV in den vom Bauherrn abzuschließenden Verträgen
-Einschlägige Grundkenntnisse der VOB
-Auswirkungen unzureichender vertraglicher Regelungen und Ausschreibungsmängel,
Grenzen vertraglicher Regelungen (§ 305 ff BGB)
-Verantwortung und Haftung des Koordinators
-Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in den ausführende Unternehmen.
- schriftliche Prüfung -
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) auf Baustellen -Teil c - Inhouse
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
- Sinn und Zweck der BaustellV und Ihre Stellung im Arbeitsschutzsystem
-Anwendungsbereich der BaustellV
-Inhaltliche Anforderungen der BaustellV
-Aufgaben und Pflichten des Bauherrn oder des von ihm beauftragten Dritten
-Aufgaben und Pflichten des Koordinators
-Zweck und Inhalt der Vorankündigung
2. Koordinierung während der Planung der Ausführung
2.1 Aufgaben des Koordinators
2.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
-Zweck und Inhalt des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
-Ausarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen für verschiedene
Bauaufgaben
-Umgang mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Bauzeitenplan,
Baustelleneinrichtungsplan, Baustellenordnung, Baustellenver- und
-entsorgungsregelungen
2.3 Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
-Zweck und Inhalt der Unterlage
-Ausarbeitung der Unterlage für spätere Arbeiten für verschiedene bauliche
Anlagen
3. Koordinierung während der Ausführung eines Bauvorhabens
3.1 Aufgaben des Koordinators
3.2 Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators und deren Nutzung
- Informationssystem des Koordinators zur Unterrichtung der Arbeitgeber und der
Beschäftigten auf der Baustelle
-Organisation von Sicherheitsbesprechungen und Baustellenbegehungen
-Umgang mit den während der Planung der Ausführung erstellten Plänen und
Unterlagen
-Hinwirken auf das Umsetzen der Inhalte von Protokollen, Plänen und Konzepten
während der Ausführung
3.3 Umgang mit Konfliktsituationen
4. Rechtliche Grundlagen
-Die rechtliche Stellung des Koordinators im Verhältnis zum Bauherrn und zu den
am Bau Beteiligten
-Befugnisse des Koordinators
-Zivilrechtliche Beziehungen des Koordinators zu allen am Bau Beteiligten
(Vertragstypen, Vertragsinhalte)
-Berücksichtigung der BaustellV in den vom Bauherrn abzuschließenden Verträgen
-Einschlägige Grundkenntnisse der VOB
-Auswirkungen unzureichender vertraglicher Regelungen und Ausschreibungsmängel,
Grenzen vertraglicher Regelungen (§ 305 ff BGB)
-Verantwortung und Haftung des Koordinators
-Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in den ausführende Unternehmen.
- schriftliche Prüfung -
Arbeitsrecht für Personalarbeit und Führung - Seminarreihe mit bbw Zertifikat
- 12.02.2026- 12.03.2026
- Berlin
- 1.890,00 €
Webinar
- 23.02.2026- 24.02.2026
- online
- 1.808,80 €
Die Teilnehmenden lernen, wie sich agile und Wasserfall-Methoden, Cloud-Computing-Modelle und Software-as-a-Service (SaaS) rechtssicher abbilden lassen. Ebenso werden zentrale Grundlagen wie die Abgrenzung von Werk- und Dienstvertrag, Lizenzfragen und das Urheberrecht praxisnah behandelt.
Mit einer gestärkten juristischen und praktischen Expertise sind die Teilnehmenden anschließend in der Lage, vertragliche Stolperfallen frühzeitig zu erkennen, rechtliche Risiken zu minimieren und IT- und KI-Projekte erfolgreich, effizient und compliant umzusetzen.
Crashkurs IT-Vertrag: Verträge für agile Softwareprojekte, Cloud und KI rechtssicher gestalten
- 07.05.2026- 08.05.2026
- Hamburg
- 1.808,80 €
Die Teilnehmenden lernen, wie sich Agile- und Wasserfall-Methoden, Cloud-Computing-Modelle und Software-as-a-Service (SaaS) rechtssicher abbilden lassen. Ebenso werden zentrale Grundlagen wie die Abgrenzung von Werk- und Dienstvertrag, Lizenzfragen und das Urheberrecht praxisnah behandelt.
Mit einer gestärkten juristischen und praktischen Expertise sind die Teilnehmenden anschließend in der Lage, vertragliche Stolperfallen frühzeitig zu erkennen, rechtliche Risiken zu minimieren und IT- und KI-Projekte erfolgreich, effizient und compliant umzusetzen.
Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz (TÜV)
- 19.05.2026- 28.10.2026
- Hamburg
- 2.082,50 €
E-Learning
Sachkundelehrgang Rentenberater*in 2026/2027 - Format Köln & ONLINE
- 15.06.2026- 13.03.2027
- online
- 7.128,10 €
Rentenberater*in zu werden eröffnet Ihnen neue berufliche Perspektiven mit Alleinstellungsmerkmal. Vereint dieser Beruf doch verschiedene spezifische Kompetenzen, welche man losgelöst voneinander beispielweise bei den Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger oder bei Rechtsanwälten vermutet. Die Tätigkeit einer Rentenberaterin / eines Rentenberaters ist also sehr vielseitig, chancenreich und nebst geschützter Berufsbezeichnung seit dem 01.07.2008 im Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) geregelt.
Rentenberater*innen erbringen qualifizierte Rechtsdienstleistungen, aufgrund besonderer Sachkunde. Konkret die Rentenberatung zur Gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, berufsständischen und betrieblichen Altersversorgung, zum sozialen Entschädigungsrecht, übrigen Sozialversicherungs recht und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zur Rente (vgl. §10 RDG). Um als Rentenberater*in registriert zu werden ist u.a. der Nachweis der theoretischen Sachkunde erforderlich. Auch dies ist im RDG und der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) geregelt und wir bieten Ihnen drei konforme Lösungen an, um diese zu erreichen.
Wir bieten Ihnen drei Lehrgangsformate an. Sie haben die Wahl, zwischen Sprint und Ausdauer. Setzen Sie einfach Ihre Präferenzen hinsichtlich Dauer, Tagespensum, Ort, investierter Arbeitszeit und (Neben-)kosten. Beziehen Sie persönliche Lernerfahrungen und Berufserfahrung mit ein und Sie werden sich für eines der Formate entscheiden können.
