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Seminare zum Thema Privatrecht

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 292 Schulungen (mit 653 Terminen) zum Thema Privatrecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 22.09.2025- 26.09.2025
  • Köln
  • 3.082,10 €


Mit dem Lehrgang Wasserlöschanlagentechnik bietet VdS ein Ausbildungsprogramm an, das sich in erster Linie mit der Planung und Errichtung von Sprinkler- und Sprühwasser-Löschanlagen auf Basis der VdS-Richtlinien befasst – interessant für alle, die umfangreiches Wissen in diesem Bereich benötigen.
So müssen Mitarbeitende einer Errichterfirma für die Planung und Errichtung von Wasserlöschanlagen über Detailkenntnisse der Löschanlagentechnik verfügen. Mitarbeitende von Unternehmen und Ingenieurbüros der Gebäudetechnik haben zum Beispiel die Aufgabe, Ausschreibungen zur Anlagentechnik zu erstellen, Angebote zu prüfen und zu vergleichen. Und im Risk Management von Versicherungsunternehmen werden für die Risikobewertung Fachkenntnisse, z. B. von Sprinkleranlagen, benötigt, um Prüfberichte und Protokolle beurteilen zu können. Sie alle erhalten in diesem Lehrgang detailliertes und umfassendes Know-how von ausgewiesenen VdS-Expertinnen und -Experten aus erster Hand.
Bei einer angestrebten Qualifikation zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2132“ ist der Lehrgang empfehlenswert. Die Teilnehmenden erhalten umfassendes Wissen. Herstellerunabhängig und neutral.
Die Prüfung zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2132“ erfolgt unabhängig von diesem Lehrgang. Information zur Prüfung, den Terminen und der Anmeldung finden Sie auf unserer Website: vds.de/errichter-anerkennung-fla
36,3 Unterrichtseinheiten bzw. 27,2 Zeitstunden gemäß IDD

  • 01.10.2025- 02.10.2025
  • Köln
  • 1.654,10 €


Dieser 2-tägige Basislehrgang vermittelt praxisnah die Grundkenntnisse von der Planung, der Berechnung und dem Betrieb von Gaslöschanlagen auf Basis der VdS-Richtlinien. Er soll die Teilnehmenden befähigen, vorhandene Löschanlagen oder ausgeschriebene Neuanlagen richtig einschätzen und beurteilen zu können.
Die beiden Basislehrgänge „Grundlagen Wasserlöschanlagen“ und „Grundlagen Gaslöschanlagen“ sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.
17 Unterrichtseinheiten bzw. 12,7 Zeitstunden gemäß IDD

  • 13.10.2025- 14.10.2025
  • Berlin
  • 1.511,30 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

Webinar

  • 22.10.2025
  • online
  • 446,25 €


Einerseits sind Regeln wie Gesetze oder Verordnungen rechtsverbindlich, andererseits müssen sie eben nur zielgerichtet umgesetzt werden. Es gilt, primär die Technischen Regeln zu kennen und umzusetzen, die es aufgrund der Arbeitsstättenverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung und - ganz wichtig - der Gefahrstoffverordnung gibt. Das Seminar stellt kurzweilig die relevanten Regeln sowie deren wichtigste Inhalte vor aus den ASR, den TRBS und TRGS: die Forderungen, die für alle Unternehmen von Relevanz sind.

  • 22.10.2025- 23.10.2025
  • Köln
  • 1.511,30 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

Webinar

  • 23.10.2025- 25.10.2025
  • online
  • 1.398,25 €
    1.258,43 €
1 weiterer Termin

Die richtige Veranschlagung des Marktwertes einer Immobilie ist aktuell so gefragt wie nie. Gleichzeitig nimmt die Komplexität in der Gutachtenerstellung stetig zu. Gerade der Bereich Rechte und Belastungen sowie grundstücksgleiche Rechte erfordern zunehmend spezielles Know-how. Wie Sie jetzt souverän mit Rechten, Begünstigungen, Belastungen sowie grundstückgleichen Rechten in der Gutachtenerstellung umgehen, vermittelt Ihnen der neue Lehrgang DEKRA-zertifizierte/r Sachverständige/r Immobilienbewertung D1 Plus. Sie entscheiden welches Lernformat Ihnen mehr zusagt – Online oder vor Ort.

  • 19.11.2025- 20.11.2025
  • Hamburg
  • 1.511,30 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 09.12.2025- 10.12.2025
  • Köln
  • 1.511,30 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 15.12.2025- 16.12.2025
  • München
  • 1.511,30 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

Fernlehrgang

  • Termin auf Anfrage
  • Schmalkalden
  • 11.880,00 €


Das berufsbegleitende Bachelor-Studium richtet sich an Personen, die Wissen in den Bereichen Jura und BWL aufbauen und den akademischen Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) erwerben möchten - ohne Unterbrechung der beruflichen Karriere und ohne Verzicht auf das regelmäßige Einommen.
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