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Seminare für Datenschutz und Compliance auf höchstem Niveau

Die Digitalisierung der Wirtschaft bringt ein massives Anwachsen der erhobenen und verarbeiteten Datenmengen mit sich. Neue Technologien erlauben die Filterung und Nutzung auch personenbezogener Daten. All diese Umstände haben auch den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Mit dem neuen Datenschutzrecht, das EU-weit seit dem 25. Mai 2018 gültig ist, sind die Herausforderungen für den Datenschutzbeauftragten noch einmal gewachsen. Die deutsche Umsetzung der EU-Leitlinie, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), regelt den Umgang mit dem Datenschutz für alle datenverarbeitenden Unternehmen. Das führt neben der Neuregelung der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung durch die Unternehmenskunden auch zu veränderten Bedingungen beispielsweise für die Betriebsratsarbeit. Die Rolle einer engagierten Compliance aus datenschutzrechtlichen Gründen ist aber auch für die Außendarstellung von Unternehmen von unschätzbarem Wert: Je mehr der Datenschutz an Bedeutung gewinnt, umso stärker auch seine Auswirkung auf die Customer Relations. Das breite Angebot an Datenschutzrecht Seminaren nimmt diesen Bedarf auf und vermittelt ganz unterschiedlichen Adressatengruppen die rechtlichen Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf den Umgang mit sensiblen Daten.

Worauf bezieht sich das Datenschutzrecht?

Das älteste deutsche Gesetz aus dem Bereich des Datenschutzrechts wurde bereits 1970 erlassen. Inzwischen ist Datenschutz aber eine EU-Domäne. Auf europäischer Ebene wird der Datenschutz in der Definition der Verordnung 2016/679 festgelegt, die hierzulande in die Datenschutz-Grundverordnung gegossen wurde. Seit dem 25. Mai 2018 ist somit die DSGVO Gesetz in Deutschland. Sie beeinflusst unter anderem

  • den Umgang mit personenbezogenen Daten
  • die Bestellung von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen
  • die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten in Unternehmen
  • die unternehmerische Compliance im Bereich des Datenschutzrechts

Dabei bezieht sich die DSGVO als Gesetz nicht nur auf die virtuelle Welt. So sind beispielsweise auch Arztpraxen von der Regelung betroffen und innerhalb von Firmen der Betriebsrat. Auch wenn die relevanten Informationen offline erhoben oder verarbeitet werden, muss dies im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung geschehen. Die DSGVO und mitlaufend die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten kann für die Compliance des Unternehmens also auch dann aus datenschutzrechtlichen Gründen einschlägig werden, wenn kein Aspekt des Geschäftsmodells im Netz stattfindet.

Was lernt man in einem Datenschutzrecht Seminar?

Die Datenschutz-Grundverordnung regelt den Datenschutz für Ämter, Unternehmen und Praxen. Vor allem, wenn das Geschäftsmodell die Verarbeitung sensibler Daten umfasst, ist die Bestellung eines zertifizierten Datenschutzbeauftragten im Rahmen der DSGVO zwingend vorgesehen. Eine Aus- oder Weiterbildung in diesem Bereich erlaubt Ihren Mitarbeitern die fehlerlose Compliance im Rahmen des seit 2018 geltenden neuen Datenschutzrechts. Gerade, wenn Unternehmen internationale Datentransfers vornehmen, bieten sich Datenschutzrecht Seminare an: Selbst innerhalb der EU, wo sich der Datenschutz an die Definition der EU-Richtlinie anpasst, weichen nationale Umsetzungen voneinander ab. Eine Kenntnis der deutschen Datenschutz-Grundverordnung bedarf hier gegebenenfalls der Ergänzung um eine Expertise über das Datenschutzrecht der Zielländer.

Die einschlägigen Workshops decken aber auch Aspekte der DSGVO für Mitarbeiter ab, die mit anderen Aufgaben als der des Datenschutzbeauftragten bedacht sind. Eine eigene Perspektive bringen beispielsweise Seminare für Betriebs- und Personalräte mit sich. Hier geht es um den Datenschutz für die Kollegen im Unternehmen. Auch die Art der Informationsvermittlung passt sich der Nachfrage an: So ist ein Datenschutzbeauftragter nicht immer ausgebildeter Jurist. Einzelne Datenschutzrecht Seminare bringen daher die DSGVO speziell juristischen Laien näher.

Für welche Mitarbeiter ist der Besuch eines Datenschutzrecht Seminars sinnvoll?

Der Themenbereich, den Datenschutzrecht Seminare abdecken, beginnt bei Fragen nach der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung für Online-Kunden und führt bis hin zu den juristischen Folgen mangelnder Compliance. Der Personenkreis, für den die DSGVO als Gesetz über den betrieblichen Datenschutz einschlägig sind, umfasst daher unter anderem:

  • den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens;
  • die Sicherheitsbeauftragten und Administratoren in den Bereichen IT und EDV;
  • Führungskräfte in den Bereichen kaufmännische Leitung und Personal;
  • qualifiziertes Personal im Bereich Compliance;
  • Betriebsräte.

Die Gruppe der Mitarbeiter, für die eine Weiterbildung über die datenschutzrechtlichen Grundlagen von Datenerhebung und -verarbeitung sinnvoll ist, wird eher noch wachsen: Die immer weiter zunehmende Menge an Daten und die steter Innovation unterliegende Technologie zu deren Vernetzung lassen die juristisch relevanten Geschäftsbereiche vorhersehbar umfangreicher werden. Umfassende Kenntnisse der Datenschutz-Grundverordnung gewinnen also für immer mehr Mitarbeiter an Bedeutung.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Datenschutzrecht Seminaren?

Auch wenn nicht alle Unternehmen zwingend einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, finden die Inhalte der DSGVO oft dennoch auch bei ihnen Anwendung. Und nicht nur durch den Umfang gesetzlicher Vorschriften wächst die Bedeutung datenschutzrechtlicher Kompetenzen im Betrieb. Auch für die Kunden gewinnt der Datenschutz an Bedeutung: Mit jedem neuen Datenskandal wird es für Unternehmen wichtiger, die Botschaft nach außen zu tragen, dass der eigene Umgang mit sensiblen Daten diesen Befindlichkeiten Rechnung trägt. Zusätzlich gilt wie in vielen Kontexten, in denen Fachbeauftragte bestellt werden, auch hier: Der zertifizierte Mitarbeiter im eigenen Haus spart die Kosten für externe Experten und stellt damit eine wichtige betriebseigene Ressource dar. Und nicht zuletzt macht der wachsende Bedarf am entsprechenden Fachwissen eine Fortbildung im Datenschutzrecht auch für die Mitarbeiter selbst hochattraktiv.



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2-Tage Intensiv-Seminar

Arbeitsfähigkeit wiederherstellen – Arbeitsplätze langfristig erhalten

Betriebliches Eingliederungs­management (BEM)

Wenn ein/-e Beschäftigte/-r im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach dem betrieblichen Eingliederungsmanagement Gesetz gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX durchführen. Dieses BEM Verfahren bildet die Grundlage für eine strukturierte Wiedereingliederung nach Krankheit und dient dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit.

In diesem Prozess spielen Sie als Betriebsrat/Schwerbehindertenvertreter eine entscheidende Rolle: Sie sind aktiv in den Verfahrensablauf eingebunden und verantwortlich für die Überwachung der Maßnahmen. Auch im BEM Gespräch wirken Sie mit und stellen sicher, dass die Rechte und Pflichten im Rahmen der Wiedereingliederung gewahrt bleiben. Als BEM Beauftragter tragen Sie zur erfolgreichen BEM Eingliederung bei.

Ziel: Sie vertiefen Ihr Wissen über das BEM und lernen, den Prozess rechtssicher und mitgestaltend zu begleiten. Dadurch können Sie als Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung die Rückkehr arbeitsunfähiger Beschäftigter aktiv unterstützen, den Ablauf der Wiedereingliederung gezielt steuern und den Erhalt von Arbeitsplätzen fördern.

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  • 24.02.2026
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Die digitale Personalakte ist unverzichtbar für eine papierlose Personalabteilung. Aber welche Dokumente und Urkunden sind an Aufbewahrungsfristen gebunden? Welche darf man digital signieren? Welche Zugriffsrechte gibt es für welche Dokumente und wer hat alles mitzuentscheiden? Und für welche Dokumente ändert sich die Schriftformerfordernis durch das neue Bürokratieentlastungsgesetz?

Viele Fragen, die sowohl rechtlich geklärt als auch datenschutztechnisch einwandfrei sein müssen! In unserem Online-Seminar erhalten Sie fundiertes Praxiswissen von unseren beiden Experten RA Markus Allner und Dr. Christian Velten (Datenschutzbeauftragter).

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  • 11.03.2026
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KI-VO, NIS2 und Data Act in Kraft - wir ordnen die Bedeutung für BRs ein

3-Stunden Online-Schulung

Das müssen Sie als Betriebsrat jetzt wissen!

BR, BetrVG & Künstliche Intelligenz, KI-VO, Data Act und NIS2

EU-Digitalrecht prägt die betriebliche Praxis so stark wie nie zuvor – auch für Betriebsräte. Viele zentrale Vorschriften im Digitalbereich gelten inzwischen unmittelbar, nationale Spielräume sind gering. Das stellt Betriebsräte vor neue Herausforderungen: Welche Bedeutung hat etwa die KI-Verordnung (AI Act) konkret für die Einführung und Nutzung von KI-Systemen im Unternehmen? Und wie greifen ihre Vorgaben mit den deutschen Regelungen des BetrVG ineinander?

Neben der KI-Verordnung spielen weitere EU-Gesetze eine Rolle, etwa die NIS-2-Richtlinie zur IT-Sicherheit oder der ab September 2025 geltende Data Act. Auch hier stellt sich die Frage: Welche Auswirkungen ergeben sich für Betriebsvereinbarungen und die Mitbestimmung?

Das Seminar vermittelt – mit Fokus auf die betriebsverfassungsrechtliche Perspektive – einen kompakten Überblick über die EU-Digitalgesetzgebung. NIS-2 und Data Act werden kurz eingeordnet, bevor der Schwerpunkt auf der KI-Verordnung und deren konkreten Folgen für Betriebsräte, Mitbestimmungsrechte und betriebliche Regelungen liegt.

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  • 16.03.2026
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2026 wird ein turbulentes Jahr mit vielen arbeitsrechtlichen Änderungen und spürbaren Veränderungen im Arbeitsalltag von HR-Abteilungen. Dazu zählen neue Vorgaben zur Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung, auch bei mobilem Arbeiten, erweiterte Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte, insbesondere beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz, sowie zusätzliche Transparenz- und Dokumentationspflichten für Arbeitgeber durch die Entgeltransparenzrichtlinie, die bis Juni diesen Jahres umgesetzt werden muss.

Mit der Aktivrente und der bedingungslosen Befristungsmöglichkeit von Rentnern entstehen neue Anforderungen für Payroll und HR. Was wird aus den steuerfreien Überstundengewährung und der Teilzeitaufstockungsprämie.

Unser Experte erläutert Ihnen praxisnah die Konsequenzen der gesetzlichen Neuerungen und geplanten Änderungen für 2026 auf Ihren Arbeitsalltag.

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Schließen Sie Ihre größte Sicherheitslücke im Unternehmen.

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Am Ende des Seminars sind die Teilnehmenden in der Lage, die grundlegenden Konzepte und Anwendungsfälle von Machine Learning zu verstehen und dessen strategische Bedeutung für ihr Unternehmen einzuschätzen. Sie lernen, wie sie Machine Learning in Geschäftsprozesse integrieren und dabei ethische und datenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigen können.

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  • Termin auf Anfrage
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Zur Einrichtung eines IT-gestützten Arbeitsplatzes gehört mehr als nur der Anschluss technischer Geräte. Es gilt, die Anforderungen der User zu ermitteln sowie Hard- und Software zu beschaffen, zu konfigurieren und zu testen. Zudem spielt die kompetente Einweisung der Arbeitskräfte eine wesentliche Rolle. Die Arbeitskräfte müssen im Umgang mit Software und Geräten geschult sowie mit den datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen vertraut gemacht werden. Für Auszubildende in IT-Berufen ist dieses Wissen entscheidend für die IHK-Prüfung Teil I.

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Sie sind oder werden dafür zuständig sein, gemeldete Hinweise entgegen zu nehmen und/oder zu bearbeiten? Die gemeldeten Hinweise und daraus resultierenden Fälle können komplex und mit Risiken für Ihr Unternehmen und Sie persönlich behaftet sein.

Die Meldungen können sich auf Verstöße gegen interne Richtlinien, Bußgeldvorschriften oder sogar Straftaten beziehen. Bei Fehlern in der Aufklärung drohen Vertrauens- und Reputationsschäden sowie im Einzelfall Bußgelder. Deshalb müssen Sie Ihre Ermittlungen bzw. internen Untersuchungen sorgfältig planen, professionell durchführen und gerichtssicher abschließen. Dazu benötigt es übergreifendes Wissen u.a. aus den Bereichen Arbeitsrecht, Datenschutz und Kriminalistik.

In diesem praxisnahen Seminar erlernen Sie wissenschaftlich fundiert, wie Sie vom Eingang des Hinweises bis zum Abschluss Ihrer Ermittlungen optimal, effizient und professionell vorgehen. Dabei werden die für Sie als interne Meldestelle wichtigen Kernaspekte des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) beleuchtet und die notwendige Fachkunde gem. § 15 Abs. 2 HinSchG für ein Fachkunde-Zertifikat vermittelt.

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