Seminare zum Thema Europäisches Recht
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.387 Schulungen (mit 4.115 Terminen) zum Thema Europäisches Recht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:Webinar
- 11.03.2026
- online
- 749,70 €
Webinar
Live-Online: Forum Leitung Rechnungswesen: Relevante Änderungen strategisch nutzen
- 23.04.2026
- online
- 821,10 €
Webinar
- 23.03.2026
- online
- 1.059,10 €
- 04.03.2026
- Köln
- 1.059,10 €
Fachkraft für Feststellanlagen
- 16.03.2026- 17.03.2026
- Köln
- 1.422,05 €
Information zum LehrgangHinweis: Beim Besuch dieses insgesamt zweitägigen Lehrgangs wird automatisch als erster Tag der VdS-Lehrgang „Brandschutztüren und -tore sowie Eingewiesene Person für Feststellanlagen“ gebucht. Er bildet die Grundlage für den hier beschriebenen zweiten Tag.
Zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung und zur Sicherung der Fluchtwege im Brandfall ist die fehlerfreie Funktion von Feststellanlagen (FStA) besonders wichtig. Deshalb wird die jährliche Wartung dieser Anlagen nach DIN 14677 verlangt. (siehe Infoblatt Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen). Um die Aufgabe der Wartung durchführen zu können ist eine vertiefte Kenntnis von Feuerschutzabschlüssen, im besonderen von Brandschutztüren und -toren, unbedingt erforderlich. Lernen Sie deshalb an Tag eins alle wichtigen Grundlagen und Prinzipien von Einbau und Wartung ebendieser Feuerschutzabschlüsse, um an Tag zwei die notwendigen Kenntnisse über Aufbau und Wirkweise der Feststellanlagen zu erfahren. Nur im Zusammenspiel dieser Kenntnisse kann die sichere Funktionsweise der Brandschutzeinrichtungen auch über Jahre garantiert und aufrecht erhalten werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 19,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 14,7 Zeitstunden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs vermittelt zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß DIN 14677-2, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der Normenreihe DIN 14677 die Fähigkeiten zur Durchführung der normgerechten Überprüfung und der jährlichen Wartungen von Feststellanlagen.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen durchgeführt werden.
Ausschluss
Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
* DIN 14677-2:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
Fachkraft für Feststellanlagen
- 23.04.2026- 24.04.2026
- Hamburg
- 1.422,05 €
Information zum LehrgangHinweis: Beim Besuch dieses insgesamt zweitägigen Lehrgangs wird automatisch als erster Tag der VdS-Lehrgang „Brandschutztüren und -tore sowie Eingewiesene Person für Feststellanlagen“ gebucht. Er bildet die Grundlage für den hier beschriebenen zweiten Tag.
Zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung und zur Sicherung der Fluchtwege im Brandfall ist die fehlerfreie Funktion von Feststellanlagen (FStA) besonders wichtig. Deshalb wird die jährliche Wartung dieser Anlagen nach DIN 14677 verlangt. (siehe Infoblatt Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen). Um die Aufgabe der Wartung durchführen zu können ist eine vertiefte Kenntnis von Feuerschutzabschlüssen, im besonderen von Brandschutztüren und -toren, unbedingt erforderlich. Lernen Sie deshalb an Tag eins alle wichtigen Grundlagen und Prinzipien von Einbau und Wartung ebendieser Feuerschutzabschlüsse, um an Tag zwei die notwendigen Kenntnisse über Aufbau und Wirkweise der Feststellanlagen zu erfahren. Nur im Zusammenspiel dieser Kenntnisse kann die sichere Funktionsweise der Brandschutzeinrichtungen auch über Jahre garantiert und aufrecht erhalten werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 19,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 14,7 Zeitstunden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs vermittelt zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß DIN 14677-2, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der Normenreihe DIN 14677 die Fähigkeiten zur Durchführung der normgerechten Überprüfung und der jährlichen Wartungen von Feststellanlagen.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen durchgeführt werden.
Ausschluss
Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
* DIN 14677-2:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
Fachkraft für Feststellanlagen
- 20.07.2026- 21.07.2026
- Köln
- 1.422,05 €
Information zum LehrgangHinweis: Beim Besuch dieses insgesamt zweitägigen Lehrgangs wird automatisch als erster Tag der VdS-Lehrgang „Brandschutztüren und -tore sowie Eingewiesene Person für Feststellanlagen“ gebucht. Er bildet die Grundlage für den hier beschriebenen zweiten Tag.
Zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung und zur Sicherung der Fluchtwege im Brandfall ist die fehlerfreie Funktion von Feststellanlagen (FStA) besonders wichtig. Deshalb wird die jährliche Wartung dieser Anlagen nach DIN 14677 verlangt. (siehe Infoblatt Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen). Um die Aufgabe der Wartung durchführen zu können ist eine vertiefte Kenntnis von Feuerschutzabschlüssen, im besonderen von Brandschutztüren und -toren, unbedingt erforderlich. Lernen Sie deshalb an Tag eins alle wichtigen Grundlagen und Prinzipien von Einbau und Wartung ebendieser Feuerschutzabschlüsse, um an Tag zwei die notwendigen Kenntnisse über Aufbau und Wirkweise der Feststellanlagen zu erfahren. Nur im Zusammenspiel dieser Kenntnisse kann die sichere Funktionsweise der Brandschutzeinrichtungen auch über Jahre garantiert und aufrecht erhalten werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 19,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 14,7 Zeitstunden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs vermittelt zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß DIN 14677-2, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der Normenreihe DIN 14677 die Fähigkeiten zur Durchführung der normgerechten Überprüfung und der jährlichen Wartungen von Feststellanlagen.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen durchgeführt werden.
Ausschluss
Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
* DIN 14677-2:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
Fachkraft für Feststellanlagen
- 28.09.2026- 29.09.2026
- Köln
- 1.422,05 €
Information zum LehrgangHinweis: Beim Besuch dieses insgesamt zweitägigen Lehrgangs wird automatisch als erster Tag der VdS-Lehrgang „Brandschutztüren und -tore sowie Eingewiesene Person für Feststellanlagen“ gebucht. Er bildet die Grundlage für den hier beschriebenen zweiten Tag.
Zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung und zur Sicherung der Fluchtwege im Brandfall ist die fehlerfreie Funktion von Feststellanlagen (FStA) besonders wichtig. Deshalb wird die jährliche Wartung dieser Anlagen nach DIN 14677 verlangt. (siehe Infoblatt Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen). Um die Aufgabe der Wartung durchführen zu können ist eine vertiefte Kenntnis von Feuerschutzabschlüssen, im besonderen von Brandschutztüren und -toren, unbedingt erforderlich. Lernen Sie deshalb an Tag eins alle wichtigen Grundlagen und Prinzipien von Einbau und Wartung ebendieser Feuerschutzabschlüsse, um an Tag zwei die notwendigen Kenntnisse über Aufbau und Wirkweise der Feststellanlagen zu erfahren. Nur im Zusammenspiel dieser Kenntnisse kann die sichere Funktionsweise der Brandschutzeinrichtungen auch über Jahre garantiert und aufrecht erhalten werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 19,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 14,7 Zeitstunden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs vermittelt zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß DIN 14677-2, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der Normenreihe DIN 14677 die Fähigkeiten zur Durchführung der normgerechten Überprüfung und der jährlichen Wartungen von Feststellanlagen.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen durchgeführt werden.
Ausschluss
Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
* DIN 14677-2:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
Webinar
Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern
- 13.04.2026
- online
- 178,50 €
„Ich habe die drei kurzen Online-Seminare „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“, „Einsatz von Kohlendioxidfeuerlöschern in Räumen“ und „Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Zahl von Brandschutzhelfern“ besucht, weil es für meine Tätigkeit als BSB sinnvoll war, diese Themen zu vertiefen. Ich war sehr zufrieden mit meiner Wahl. Mir gefiel der starke Praxisbezug und dass die Inhalte sehr verständlich aufbereitet waren. Gut fand ich auch, dass es neben dem Referenten auch einen Moderator gab. So konnten noch während des laufenden Seminars die Fragen der Teilnehmer geklärt und beantwortet werden. Insgesamt ein sehr stimmiges Konzept.“
Ralf Helwig | TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
Damit ein Brand frühzeitig gelöscht werden kann, müssen geeignete tragbare Feuerlöscher im Unternehmen bereitgehalten werden (§ 4 Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). Dabei ist es wichtig, dass im Brandfall der „richtige“ Feuerlöscher am „richtigen“ Ort zu finden ist. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, basierend auf den spezifischen Brandgefährdungen (Brandklassen) zu bestimmen, welches Löschmittel - Wasser, Schaum, Kohlendioxid oder Pulver - im Brandfall am besten geeignet ist. Die Auswahl des geeigneten Löschmittels richtet sich danach, welche Materialien und Gefahrenquellen in der Arbeitsstätte vorhanden sind. Die Anzahl der benötigten Feuerlöscher hängt von den drei Faktoren ab: der Brandgefährdung, der Grundfläche der Arbeitsstätte sowie dem Löschvermögen der eingesetzten Handfeuerlöscher. Nur wenn alle Aspekte berücksichtigt sind, ist ein wirksamer Brandschutz gewährleistet.
In unserem Online-Seminar zeigen wir Ihnen praxisnah, wie Sie Ihre Arbeitsstätte schnell gemäß den Vorgaben der ASR A2.2 mit den erforderlichen Feuerlöschern ausrüsten.
Das Online-Seminar findet am Veranstaltungstag live von 10:00 bis 11:30 Uhr statt und bietet Ihnen die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Fallbeispiele zu bearbeiten.
2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bzw. 1,5 Zeitstunden gemäß IDDGeeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS, sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeitende nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“.
Eine Teilnahmebestätigung und digitale Schulungsunterlagen werden nach Veranstaltungsende per E-Mail zugesandt.
Teilnahmevoraussetzungen
Bitte beachten Sie die technischen Anforderungen für eine erfolgreiche Online-Seminare-Teilnahme.
Webinar
Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern
- 15.09.2026
- online
- 178,50 €
„Ich habe die drei kurzen Online-Seminare „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“, „Einsatz von Kohlendioxidfeuerlöschern in Räumen“ und „Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Zahl von Brandschutzhelfern“ besucht, weil es für meine Tätigkeit als BSB sinnvoll war, diese Themen zu vertiefen. Ich war sehr zufrieden mit meiner Wahl. Mir gefiel der starke Praxisbezug und dass die Inhalte sehr verständlich aufbereitet waren. Gut fand ich auch, dass es neben dem Referenten auch einen Moderator gab. So konnten noch während des laufenden Seminars die Fragen der Teilnehmer geklärt und beantwortet werden. Insgesamt ein sehr stimmiges Konzept.“
Ralf Helwig | TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
Damit ein Brand frühzeitig gelöscht werden kann, müssen geeignete tragbare Feuerlöscher im Unternehmen bereitgehalten werden (§ 4 Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). Dabei ist es wichtig, dass im Brandfall der „richtige“ Feuerlöscher am „richtigen“ Ort zu finden ist. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, basierend auf den spezifischen Brandgefährdungen (Brandklassen) zu bestimmen, welches Löschmittel - Wasser, Schaum, Kohlendioxid oder Pulver - im Brandfall am besten geeignet ist. Die Auswahl des geeigneten Löschmittels richtet sich danach, welche Materialien und Gefahrenquellen in der Arbeitsstätte vorhanden sind. Die Anzahl der benötigten Feuerlöscher hängt von den drei Faktoren ab: der Brandgefährdung, der Grundfläche der Arbeitsstätte sowie dem Löschvermögen der eingesetzten Handfeuerlöscher. Nur wenn alle Aspekte berücksichtigt sind, ist ein wirksamer Brandschutz gewährleistet.
In unserem Online-Seminar zeigen wir Ihnen praxisnah, wie Sie Ihre Arbeitsstätte schnell gemäß den Vorgaben der ASR A2.2 mit den erforderlichen Feuerlöschern ausrüsten.
Das Online-Seminar findet am Veranstaltungstag live von 10:00 bis 11:30 Uhr statt und bietet Ihnen die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Fallbeispiele zu bearbeiten.
2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bzw. 1,5 Zeitstunden gemäß IDDGeeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS, sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeitende nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“.
Eine Teilnahmebestätigung und digitale Schulungsunterlagen werden nach Veranstaltungsende per E-Mail zugesandt.
Teilnahmevoraussetzungen
Bitte beachten Sie die technischen Anforderungen für eine erfolgreiche Online-Seminare-Teilnahme.
