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Seminare zum Thema Europäisches Recht

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.317 Schulungen (mit 4.203 Terminen) zum Thema Europäisches Recht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

E-Learning

  • 04.03.2026
  • online
  • 150,00 €


Update zu Zoll, Präferenzrecht und Exportkontrolle - kompakt, praxisnah und online
Das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht unterliegt einem permanenten Wandel und exportierende Unternehmen sollten sich daher stets auf dem Laufenden halten. Zum Jahreswechsel 01.01.2026 treten zahlreiche Änderungen in den Bereichen Zoll, Präferenzrecht und Exportkontrolle in Kraft, die für exportierende Unternehmen von entscheidender Bedeutung sind. Alle Mitarbeiter des Im- und Exports sind gefordert, sich mit den Änderungen vertraut zu machen, denn diese haben erhebliche Auswirkungen auf die Außenhandelspraxis ihrer Unternehmen. Die Informations-Veranstaltung behandelt die relevanten Neuerungen nach Sachgebieten geordnet.

Achtung:
Bei dieser Informations-Veranstaltung werden keine Grundkenntnisse vermittelt.

Ihr Nutzen
- Überblick über alle relevanten Änderungen zum Jahreswechsel
- Kompakte Vermittlung - ideal für den Arbeitsalltag
- Rechtssicherheit und Planungssicherheit für Ihr Unternehmen
- Praxisnahe Tipps für Import- und Exportabteilungen

Jetzt anmelden und rechtzeitig vorbereitet sein!

  • 28.04.2026- 29.04.2026
  • Ostfildern
  • 1.200,00 €


Alle Produkte, die im Europäischen Markt in Verkehr gebracht werden sollen, müssen mit den geltenden Richtlinien und Produktsicherheitsvorgaben konform sein.  Für EMV gilt in der Regel die Richtlinie 2014/30/EU, außer wenn EMV-Belange durch andere Richtlinien abgedeckt werden, wie z.B. durch die Funkanlagenrichtline 2014/53/EU. Die Wirtschaftsakteure stellen sicher, dass nur konforme Produkte in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Verantwortlich für die Erklärung der Konformität sind ausschließlich die Hersteller oder ggf. deren Bevollmächtigte in der EU.

  • Verständnis der Produkthaftung als Motivation zur CE-Kennzeichnung
  • Einordnung verschiedener Produkte in die anzuwendenden EU-Richtlinien (EMV und RED) und damit verbundenen Normen
  • Kenntnis der verschiedenen Methoden zur Bewertung der Konformität mit EMV- und Funkanlagen-Richtlinie 
  • Übersicht über die Nachweise und Dokumentationen für die Erstellung der technischen Unterlagen, einschließlich einer beispielhaften Risikobewertung
  • Anwendung harmonisierter und anderer geeigneter Normen als Mittel zum Konformitätsnachweis
  • Übersicht der erforderlichen Messungen und Messtechnik bei normengerechter Durchführung von EMV- und Funkprüfungen

Nicht nur die Anwendung harmonisierter Normen führt zum Nachweis der Konformität mit den Richtlinien. Wo es die Richtlinie zulässt, kann ein Hersteller auch eine eigene Bewertung aller Nachweise vorn...

  • 03.11.2025- 04.11.2025
  • Köln
  • 862,75 €


Laut den Landesbauordnungen und der Betriebssicherheitsverordnung sind die Betreiber baulicher Anlagen dazu verpflichtet, Brand- und Rauchschutztüren und -tore jederzeit sicher und funktionstüchtig zu halten. Daher müssen diese nach dem Einbau, nach Veränderungen und regelmäßig wiederkehrend durch eine sachkundige Person geprüft werden. In diesem Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Brandschutztüren und -tore fachgerecht zu beurteilen und gegebenenfalls Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen.Zusatzlich bietet VdS die Moglichkeit mit Absolvierung dieses Lehrgangs die notwendige fachliche Einweisung zu erhalten, um im Sinne der DIN 14677-1 die monatlichen Sicht- und Funktionsprufung an Feststellanlagen/Freilaufturschliesern (Offenhaltung) durchzufuhren.
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer Fachkraft für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.

  • 17.12.2025
  • München
  • 862,75 €


Laut den Landesbauordnungen und der Betriebssicherheitsverordnung sind die Betreiber baulicher Anlagen dazu verpflichtet, Brand- und Rauchschutztüren und -tore jederzeit sicher und funktionstüchtig zu halten. Daher müssen diese nach dem Einbau, nach Veränderungen und regelmäßig wiederkehrend durch eine sachkundige Person geprüft werden. In diesem Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Brandschutztüren und -tore fachgerecht zu beurteilen und gegebenenfalls Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen.Zusatzlich bietet VdS die Moglichkeit mit Absolvierung dieses Lehrgangs die notwendige fachliche Einweisung zu erhalten, um im Sinne der DIN 14677-1 die monatlichen Sicht- und Funktionsprufung an Feststellanlagen/Freilaufturschliesern (Offenhaltung) durchzufuhren.
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer Fachkraft für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.

E-Learning

  • 01.12.2025- 03.12.2025
  • online
  • 925,00 €
2 weitere Termine

Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD und ESRS: was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verändert die Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend. In den kommenden Jahren werden mehr und mehr Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet - nach eigens entwickelten, vereinfachten Standards (ESRS/VSME). Doch auch nicht direkt betroffene Unternehmen spüren den Druck bereits heute: Geschäftspartner, Banken und öffentliche Auftraggeber verlangen zunehmend verlässliche ESG-Informationen. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, kann doppelte Vorteile sichern: bessere Marktchancen und geringere Umsetzungskosten, wenn die gesetzlichen Pflichten greifen.

In diesem Seminar erhalten Sie:
- einen kompakten Überblick über die CSRD und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) - auch mit den im Entwurf vorliegenden Änderungen und Erleichterungen (Omnibus-Vorschläge)
- Klarheit, welche Anforderungen für Unternehmen gelten
- praktische Tipps, wie Sie Nachhaltigkeitsdaten effizient erfassen, aufbereiten und kommunizieren
- Hilfestellung, wie Sie mit Kunden- und Bankenanforderungen umgehen, bevor die Berichtspflicht greift

E-Learning

  • 16.06.2026- 18.06.2026
  • online
  • 955,00 €


Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD und ESRS: was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verändert die Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend. In den kommenden Jahren werden mehr und mehr Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet - nach eigens entwickelten, vereinfachten Standards (ESRS/VSME). Doch auch nicht direkt betroffene Unternehmen spüren den Druck bereits heute: Geschäftspartner, Banken und öffentliche Auftraggeber verlangen zunehmend verlässliche ESG-Informationen. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, kann doppelte Vorteile sichern: bessere Marktchancen und geringere Umsetzungskosten, wenn die gesetzlichen Pflichten greifen.

In diesem Seminar erhalten Sie:
- einen kompakten Überblick über die CSRD und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) - auch mit den im Entwurf vorliegenden Änderungen und Erleichterungen (Omnibus-Vorschläge)
- Klarheit, welche Anforderungen für Unternehmen gelten
- praktische Tipps, wie Sie Nachhaltigkeitsdaten effizient erfassen, aufbereiten und kommunizieren
- Hilfestellung, wie Sie mit Kunden- und Bankenanforderungen umgehen, bevor die Berichtspflicht greift

E-Learning

  • 08.09.2026- 10.09.2026
  • online
  • 955,00 €


Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD und ESRS: was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verändert die Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend. In den kommenden Jahren werden mehr und mehr Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet - nach eigens entwickelten, vereinfachten Standards (ESRS/VSME). Doch auch nicht direkt betroffene Unternehmen spüren den Druck bereits heute: Geschäftspartner, Banken und öffentliche Auftraggeber verlangen zunehmend verlässliche ESG-Informationen. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, kann doppelte Vorteile sichern: bessere Marktchancen und geringere Umsetzungskosten, wenn die gesetzlichen Pflichten greifen.

In diesem Seminar erhalten Sie:
- einen kompakten Überblick über die CSRD und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) - auch mit den im Entwurf vorliegenden Änderungen und Erleichterungen (Omnibus-Vorschläge)
- Klarheit, welche Anforderungen für Unternehmen gelten
- praktische Tipps, wie Sie Nachhaltigkeitsdaten effizient erfassen, aufbereiten und kommunizieren
- Hilfestellung, wie Sie mit Kunden- und Bankenanforderungen umgehen, bevor die Berichtspflicht greift

Webinar

  • 13.11.2025
  • online
  • 886,55 €
1 weiterer Termin

Was Fuhrparkverantwortliche über Fuhrparkrecht wissen sollten

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Deshalb erleben Fuhrparkverantwortliche immer wieder böse Überraschungen mit Polizei oder Staatsanwaltschaft. Denn mit nichts wird fahrlässiger umgegangen, als mit dem Fuhrparkrecht! Dabei lauern für Fuhrparkverantwortliche rechtliche Fallstricke an allen Ecken.

Deshalb sollten Sie sich unbedingt im Fuhrparkrecht auskennen! In diesem Seminar erfahren Sie alles, was Sie im Fuhrparkrecht wissen müssen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Halterhaftung und -verantwortung delegieren können, wie ordnungsgemäße Führerscheinkontrollen aussehen, welche berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu beachten sind und was Sie bei der Umsetzung der neuen Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) unbedingt berücksichtigen sollten. Weiterhin werden Sie grundlegende (haftungs-)rechtliche Anforderungen und (steuerliche) Besonderheiten der Elektromobilität im Firmenfuhrpark kennenlernen und die wesentlichen Aspekte aus dem Bereich Arbeitsrecht und Dienstwagenüberlassung beleuchten. Mit diesem Wissen werden Sie künftig in der Lage sein, Ihren Firmenfuhrpark rechtssicher zu betreuen und erfolgreich zu managen.

Webinar

  • 09.02.2026- 13.02.2026
  • online
  • 4.182,85 €
5 weitere Termine

Zertifiziertes KI-Expertenwissen für die erfolgreiche Umsetzung der KI-Verordnung und weiterer rechtsrelevanter Vorgaben

Webinar

  • 11.11.2025- 12.11.2025
  • online
  • 1.422,05 €
13 weitere Termine

2-Tage Intensiv-Seminar

Datenschutz aktuell

Datenschutz‑Update inkl. EU‑KI‑Verordnung und HinSchG

Neue Rechtsprechungen und Herausforderungen für Ihre datenschutzrechtliche Praxis

Seit Inkrafttreten der EU-DSGVO wird der Datenschutz noch komplexer. Es ist unerlässlich sich ausreichend zu informieren, um den Überblick über die aktuellsten Ereignisse zu behalten. Innerhalb des Intensiv-Seminars zeigt Ihnen unser Experte die Entwicklungen im Beschäftigten- und Kundendatenschutz auf. Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) rückt dabei mehr und mehr in den Vordergrund. Sie lernen Wissenswertes zu Verhaltenskontrolle sowie zum Mitbestimmungs- und Informationsrecht des Betriebsrats kennen.

Auch die komplexen Regelungen im Bereich von Webtracking und Cookies sowie der internationale Datenschutz mit den neuesten Entwicklungen zum Data Privacy Framework im Verhältnis zu den USA sind Gegenstand der Erörterungen. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Stellungnahmen aus den Aufsichtsbehörden und zu relevanten Gesetzgebungsverfahren.

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