Seminare
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Seminare zum Thema Europäisches Recht

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.322 Schulungen (mit 4.195 Terminen) zum Thema Europäisches Recht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 17.11.2025
  • Berlin
  • 773,50 €
5 weitere Termine

Grundlagen zum europäischen Medizinprodukterecht - Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745)

E-Learning

  • 08.01.2026- 09.01.2026
  • online
  • 1.595,79 €
1 weiterer Termin

Angesichts der zunehmenden Sensibilisierung von Konsumenten und der wachsenden Nachfrage nach umweltbewussten und sozial verantwortlichen Marken, hat sich Nachhaltigkeit zu einem unverzichtbaren Bestandteil jeder erfolgreichen Marketingstrategie entwickelt. Unternehmen, welche sich nicht nur durch Qualität und Innovation auszeichnen, sondern auch durch nachhaltiges Handeln, gewinnen das Vertrauen ihrer Zielgruppen und sichern sich langfristige Wettbewerbsvorteile. Im Seminar „Nachhaltigkeit im Marketing“ erfahren Sie, wie Sie Nachhaltigkeit gezielt in Ihre Marketingstrategien integrieren können und als strategischen Vorteil für Ihr Unternehmen nutzen können.

Webinar

  • 09.03.2026- 10.03.2026
  • online
  • 1.535,10 €
1 weiterer Termin

Sie müssen täglich Ihre Exporte gesetzeskonform und effizient managen, denn Fehler, wie z. B. Verstöße gegen die Exportkontrolle oder eine fehlende Exportdokumentation, können kostspielige Konsequenzen haben. Wir vermitteln Ihnen, wie Sie Ihren Exportprozess rechtlich korrekt und effektiv gestalten: Sie kennen die grundlegenden Bestimmungen der Exportkontrolle, wissen, wie Sie bei der operativen Exportabwicklung – von der erforderlichen Dokumentation bis zu den Meldepflichten – vorgehen und können sich gegen Exportrisiken absichern.

Webinar

  • 01.12.2025- 03.12.2025
  • online
  • 860,00 €


Die EU KI-Verordnung (KIVO) verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung spezifischer Anforderungen bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI).
Dieses Training vermittelt praxisnahes Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen der KI-Verordnung (KIVO) in der Europäischen Union (EU).
Es richtet sich an Unternehmen & Menschen, die verstehen möchten, wann welche Anforderungen aus der KI-VO für ihren Einsatz von KI von Bedeutung sind. Die drei Module bieten einen ersten Überblick über die relevanten Aspekte der KI-Verordnung und geben konkrete Hinweise für die praktische Umsetzung.

Sie lernen, welche neuen Vorschriften für KI-Systeme gelten, wie sich diese auf Unternehmen auswirken und wie sie in der Praxis umgesetzt werden können. Praxisorientierte Module behandeln die Grundlagen der KIVO, ihre Navigationsstruktur und konkrete Anwendungsfälle – ergänzt durch interaktive Übungen und Fallstudien.

Am Ende dieses Trainings verfügen Sie über ein solides Verständnis der KI-Verordnung und sind in der Lage, deren Anforderungen in ihrem Unternehmen zu bewerten und umzusetzen.

  • 16.03.2026
  • Köln
  • 862,75 €


Ab 01.01.2026 NEU: Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren- und torenLaut den Landesbauordnungen und der Betriebssicherheitsverordnung sind die Betreiber baulicher Anlagen dazu verpflichtet, Brand- und Rauchschutztüren und -tore jederzeit sicher und funktionstüchtig zu halten. Daher müssen diese nach dem Einbau, nach Veränderungen und regelmäßig wiederkehrend durch eine sachkundige Person geprüft werden. In diesem Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Brandschutztüren und -tore fachgerecht zu beurteilen und gegebenenfalls Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen.Zusatzlich bietet VdS die Moglichkeit mit Absolvierung dieses Lehrgangs die notwendige fachliche Einweisung zu erhalten, um im Sinne der DIN 14677-1 die monatlichen Sicht- und Funktionsprufung an Feststellanlagen/Freilaufturschliesern (Offenhaltung) durchzufuhren.
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer Fachkraft für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.

  • 23.04.2026
  • Hamburg
  • 862,75 €


Ab 01.01.2026 NEU: Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren- und torenLaut den Landesbauordnungen und der Betriebssicherheitsverordnung sind die Betreiber baulicher Anlagen dazu verpflichtet, Brand- und Rauchschutztüren und -tore jederzeit sicher und funktionstüchtig zu halten. Daher müssen diese nach dem Einbau, nach Veränderungen und regelmäßig wiederkehrend durch eine sachkundige Person geprüft werden. In diesem Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Brandschutztüren und -tore fachgerecht zu beurteilen und gegebenenfalls Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen.Zusatzlich bietet VdS die Moglichkeit mit Absolvierung dieses Lehrgangs die notwendige fachliche Einweisung zu erhalten, um im Sinne der DIN 14677-1 die monatlichen Sicht- und Funktionsprufung an Feststellanlagen/Freilaufturschliesern (Offenhaltung) durchzufuhren.
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer Fachkraft für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


1. Vorschriften
> Ausfuhrliste
- Begriffsbestimmungen
- Anwendung
- Kategorien
- Abkürzungen
> AWG - Außenwirtschaftsgesetz
> AWV - Außenwirtschaftsverordnung
> Chemiewaffenübereinkommen
> EU - Verordnungen und Beschlüsse
> Kriegswaffenkontrolle

2. Konsequenzen für den Fachmann/für die Fachfrau, der/die täglich das Außen-
wirtschaftsrecht und die Exportkontrolle kompetent einhalten muss und will.

3. Genehmigungen
- Nr. 09 Graphite
- Nr. 10 Computer
- Nr. 12 WGG
- Nr. 13 FAG
- Nr. 16 Telekommunikation
- Nr. 18 Bekleidung

4. Antragsvordrucke und Formulare
- wie sehen diese aus?
- wie sind diese auszufüllen?
- Ausfüllanleitung
- die verschiedenen Formulare im Überblick

5. Umschlüsselungsverzeichnis - verstehen und fehlerfrei anwenden

6. Chemiewaffenübereinkommen

7. Endverbleibserklärungen

8. Warenbegleitpapiere

Abwicklung des Zolls bei der Einfuhr
Einreihung von Waren in den Zolltarif
Der Zolltarif - sein Aufbau und seine Systematik

Grundregeln für die Einreihung von Waren
Anwendung der allgemeinen Vorschriften (AV)
Arbeiten mit dem elektronischen Zolltarif

Ausfüllen des Einheitspapiers in der Praxis

Verwendungsmöglichkeiten des Einheitspapiers
Vordrucksätze und das Vorgehen beim Ausfüllen

Erläuterung der Felder im Einheitspapier mit Hilfe des Merkblatts
Umsatzsteuer und Zoll - der Zusammenhang

Grundzüge des Umsatzsteuerrechts (grenzüberschreitender Verkehr)
Fiskalvertretung - was bedeutet dies?

Statistische Meldungen - aber wie?

ATLAS und NCTS in der Praxis
Ziele der verschiedenen IT-Verfahren

Subsysteme im IT-Verfahren ATLAS
Teilnahmeverfahren - aber wie?

Internetzollanmeldung in der Praxis
Ablauf NTCS (Subsystem ATLAS Versand)
Nachrichtenfluss im Normalverfahren und im vereinfachten Verfahren

NAFTA ( North American Free Trade Agreement)
Grundzüge des NAFTA – Abkommens
Tarifäre Wirkungen
Zollrechtliche Wirkungen
Grundgedanken und Ausprägungen
Einzelheiten zum NAFTA
Auswirkungen des NAFTA für die Mitgliedsstaaten
Auswirkungen des NAFTA auf EU und Deutschland
NAFTA und Zoll

Webinar

  • 04.03.2026
  • online
  • 1.059,10 €
2 weitere Termine

Dieses Seminar vermittelt kompakt und praxisnah, was Unternehmen zur Europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) wissen müssen. Im Fokus stehen die wichtigsten Anforderungen und Pflichten, die betroffenen Produktgruppen sowie konkrete Umsetzungsansätze. Ein besonderer Schwerpunkt liegt darauf, wie EUDR-Anforderungen sinnvoll in bestehende Prozesse eingebunden und Synergien mit anderen Regulierungen wie CSDDD oder CSRD genutzt werden können. Praxisbeispiele, Übungen und der Austausch mit anderen Teilnehmenden unterstützen dabei, eigene Handlungsschritte und Optimierungspotenziale zu erkennen.

  • firmenintern
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


Das Seminar zielt darauf ab, den Teilnehmenden fundierte Einblicke und praktische Fertigkeiten in der Welt der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu bieten. Es konzentriert sich auf die Vermittlung von Wissen über aktuelle Gesetzgebungen wie das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz und die EU-Taxonomie, sowie auf die Erkundung etablierter Berichtsstandards wie GRI und DNK. 



Darüber hinaus werden neueste Trends und Technologien, einschließlich KI-basierter Werkzeuge für ESG-Data-Analytics und Reporting, beleuchtet. Ziel ist es, den Teilnehmenden die Fähigkeiten an die Hand zu geben, mit denen sie in ihrer beruflichen Praxis effektiv auf die Anforderungen und Möglichkeiten im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung reagieren können.

  • 29.04.2026
  • Köln
  • 856,80 €


Diese Fachtagung (29.04.2026) findet zusammen mit der Fachtagung „Schadenverhütung bei Biogasanlagen (30.04.2026)“ statt – günstige Kombi-Buchung möglich!

Sachverständige im Sinne von § 29a BImSchG werden auf Grundlage von § 29b BImSchG von den zuständigen Landesbehörden (bekanntgebende Stellen) nach den Vorgaben der 41. BImSchV bekannt gegeben. Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 7b der 41. BImSchV sind die bekannt gegebenen Sachverständigen dazu verpflichtet, alle zwei Jahre an einer vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) autorisierten Veranstaltung für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch teilzunehmen.
Die Sachverständigen sind dazu verpflichtet, den zuständigen Behörden über jede durchgeführte Prüfung einen Bericht nach behördlichen Vorgaben vorzulegen, in dem eine Zusammenfassung der bei der jeweiligen Prüfung festgestellten bedeutsamen Mängel sowie eine Zusammenfassung der grundlegenden Folgerungen für die Verbesserung der Anlagensicherheit, einschließlich Störfallvorsorge, enthalten ist. Diese Erfahrungsberichte werden ausgewertet und bilden die Grundlage für die Konzeption der Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch der Sachverständigen.
Für die Teilnahme am Meinungs- und Erfahrungsaustausch erhalten alle Teilnehmenden am Ende der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung. Die Teilnehmerzahl ist auf höchstens 50 begrenzt. Die Teilnahmeliste wird dem BMU nach dem jeweiligen Meinungs- und Erfahrungsaustausch zugeleitet.
Weiterbildungsmaßnahme nach IDD
Diese Fachtagung erfüllt die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV, und umfasst 6 Zeitstunden.
Anerkennungen
Anerkannt als Meinungs- und Erfahrungsaustausch für Sachverständige im Sinne von § 29a BImSchG und als Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 5. BImSchV.In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für Tagungsunterlagen, Teilnahmebescheinigung und Tagesverpflegung enthalten.Es gelten unsere AGB für Fachtagungen
1 ... 92 93 94 ... 133

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