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Seminare für Gesellschaftsrecht – Fachkompetenz für Führungskräfte

Das Gesellschaftsrecht stellt sozusagen das Verfassungsrecht von Unternehmen dar. Es beschäftigt sich mit den individuellen Regelungen bei der Gründung, Ausgestaltung und Führung von Kapitalgesellschaften. Einschlägig sind Seminare für Gesellschaftsrecht daher unter anderem für Gründer, Geschäftsführer und Juristen. Denn bei der Errichtung eines Unternehmens sind gesellschaftsrechtliche Kompetenzen ebenso gefordert wie bei einer Satzungsänderung, der internen Revision und der Auflösung oder Rechtsformänderung eines Unternehmens. Das Angebot an Seminaren für Gesellschaftsrecht wendet sich daher in erster Linie an Führungskräfte und Mitarbeiter in gehobenen Positionen, die Kenntnisse über die rechtlichen Folgen bestimmter Gesellschaftsformen besitzen müssen.

Was ist Gesellschaftsrecht?

Das deutsche Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den formalen Vorgaben für Personenvereinigungen, die nicht öffentlicher Natur sind. Darunter fallen unter anderem Vereine, Personengesellschaften wie die GbR und Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG. Im Rahmen der Europäischen Rechtsordnung kommen noch weitere Gesellschaftsformen hinzu, deren wichtigste die Societas Europaea (SE) ist. Als einzelne Unterkategorien umfasst das Gesellschaftsrecht also etwa:

  • das Genossenschaftsrecht
  • das Aktienrecht
  • das Konzernrecht

Einschlägig werden Kompetenzen im Gesellschaftsrecht, wenn Personen eine Gesellschaft gründen wollen oder in leitender oder beratender Funktion in Unternehmen tätig und mit satzungsrelevanten Aufgaben betraut sind. Wichtige Fragen, die in dieser Form auch die unterschiedlichen Seminare für Gesellschaftsrecht aufnehmen, beziehen sich dabei auf Kapitaleinlagen, Haftungsschutz, Vergütung oder die Satzungs- oder Rechtsformänderung von Kapitalgesellschaften.

Was vermitteln Seminare für Gesellschaftsrecht?

Die Gründung und Führung von Gesellschaften ist eine rechtlich hochkomplexe Angelegenheit. Mit der Größe des Unternehmens und der Zahl der satzungsmäßigen Organe steigt diese Komplexität noch einmal. Der breite Umfang möglicher Gesellschaftsformen spiegelt sich in der inhaltlichen Ausrichtung der angebotenen Seminare für Gesellschaftsrecht wider. Je nach Bedarf können die Kurse zum Thema haben:

  • Rechtliche Anforderungen einzelner Gesellschaftsformen wie GbR, UG, GmbH, KGaA, AG
  • Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen bei der Gründung
  • Haftungsrecht und Haftungsbeschränkung der einzelnen Organe
  • Interne Revision der Geschäftsvorgänge
  • Voraussetzungen rechtsgültiger Satzungsänderungen
  • Liquidierung und Insolvenz

Neben Kursen, die die Grundlagen des Gesellschaftsrechts vermitteln, geben andere Seminare einen Überblick über die bestehende Rechtslage. So halten sie bereits geschulte Mitarbeiter auf dem neuesten Stand einer sich kontinuierlich ändernden Rechtsprechung.

Für wen sind Seminare im Gesellschaftsrecht das Richtige?

Ein Wissen um die komplexe Materie gesellschaftsrechtlicher Vorgaben ist überall dort eine wichtige Kompetenz, wo die juristische Dimension der betrieblichen Verfassung zum beruflichen Alltag gehört. Das kann bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen ganz verschiedene Personenkreise betreffen:

  • Gründer: Gerade bei Start-ups bedürfen Gründer umfassender Kenntnisse darüber, welche Voraussetzungen für eine Gründung zu erfüllen sind und wie ein Gesellschaftsvertrag aussieht.
  • Inhaber: Auch bei kleineren und mittelständischen Unternehmen in Rechtsformen wie GbR und GmbH fallen haftungsrechtliche Fragestellungen an, bei florierenden Unternehmen gegebenenfalls auch die Frage nach einer Änderung von Satzung oder Rechtsform.
  • Führungskräfte: Mitglieder des gehobenen Managements, die beabsichtigen, in die Geschäftsführung zu wechseln.
  • Aufsichtsräte: Mitglieder der Geschäftsführung in Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Führungsgremien anderer Gesellschaftsformen.
  • Betriebsjuristen: Rechtsexperten, die mit Fragen der internen Revision betraut sind.
  • Assistenten: Mitarbeiter, die der Geschäftsführung oder der Rechtsabteilung zuarbeiten.

Das Seminarangebot im Bereich Gesellschaftsrecht bildet das breite Themenspektrum ab und konzentriert sich oft auf einzelne Anwendungsfelder, sodass eine zielgerichtete Vertiefung der relevanten Kenntnisse möglich ist.

Welchen Nutzen ziehen Firmen aus Seminaren für Gesellschaftsrecht?

In Unternehmen mit weniger komplexen Organisationsformen werden die unternehmerischen Verfassungsfragen, die das Gesellschaftsrecht zum Gegenstand hat, im Alltag seltener zum Thema. Dennoch tut jede Person mit Führungsverantwortung gut daran, sich in diesem Bereich auszukennen. Gerade in kleineren Betrieben mit uneingeschränkter Haftung können Seminare für Gesellschaftsrecht ein Wissen vermitteln, das existenziell wichtig werden kann. Aber auch für Geschäftsführer und Aufsichtsräte in großen Unternehmen und Konzernen sind etwa haftungsrechtliche Fragestellungen von Bedeutung. Gesellschaftsrechtliche Kenntnisse ermöglichen juristisch einwandfreie Vorgänge von der Gründung über die alltägliche Aufsichtsratsarbeit bis zur Abwicklung oder Liquidierung von Unternehmen.

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Im zweiten Teil richtet sich der Fokus auf die spezifischen Haftungsregelungen für Gesellschafter und Gesellschafterinnen, insbesondere die Verantwortung der Kommanditisten in der Insolvenz der Gesellschaft. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Behandlung und Anfechtung der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen sowie auf Forderungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich gleichstehen. Dieser Teil behandelt zudem die Haftung der Gesellschaftsorgane in Eigenverwaltungsverfahren und beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen bei der Fortführung von Gesellschaften im Insolvenzplanverfahren. Weitere relevante Anfechtungsfragen, etwa bei Drittzahlungen der Leitungsorgane oder Ausschüttungen von Scheingewinnen, zeigen die vielfältigen Risiken und die Notwendigkeit präziser rechtlicher Kenntnis. So werden die Grundlagen vermittelt, wie sich Gesellschaftsorgane in der Krise rechtskonform verhalten und wie Anfechtungen von Transaktionen im Vorfeld einer Insolvenz vorzunehmen sind.

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Aufgrund der geopolitischen Lage und der aktuellen Energiekrise, kommt der ohnehin schon turbulenten Energiesektor noch mehr in Bewegung. Strom- und Gaspreisbremse, Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, EEG 2023 … - staatliche Vorgaben müssen in kürzester Zeit umgesetzt werden, und manche Regelungen werden in der Umsetzungsphase schon wieder von der Politik überarbeitet. Im Steuer- und Rechnungswesen bei den Energieversorgern ist die Verunsicherung daher groß.

Wir unterstützen Sie als Praktiker dabei, den Überblick zu behalten und bieten Ihnen ab sofort am Ende eines jeden Quartals ein Update-Seminar mit Dirk Abts an, dass Sie über aktuelle praxisrelevante Themen im Bereich Steuer- und Gesellschaftsrecht, Umsatzsteuer und Rechnungslegung auf dem Laufenden hält. So können Sie die Relevanz für Ihr Unternehmen besser abschätzen und Änderungen frühzeitig und rechtssicher umsetzen.

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Der Vortrag gibt einen Überblick über die Haftung von Leitungs- und Aufsichtsorganen vor dem Hintergrund der aktuellen Anforderungen an ein modernes Risikomanagement. Einen besonderen Schwerpunkt nimmt die Durchsetzung oder Abwehr von Haftungsansprüchen und deren prozessuale Besonderheiten ein. Ziel des Vortrages ist es einerseits, Organe in der laufenden Beratung vor Haftungsrisiken zu schützen und andererseits, berechtigte Ansprüche nach einer Pflichtverletzung zielsicher geltend zu machen.

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Das UN-Kaufrecht/CISG nimmt in der juristischen Praxis deutlich zunehmend Platz ein. Das gilt auch für Rechtsstreitigkeiten. Die gängigen Handbücher und sonstige Vorlagen gehen kaum auf die Besonderheiten ein, die das UN-Kaufrecht/CISG bei der Erstellung von Klagen oder Klageerwiderungen mit sich bringt. Eben diese Besonderheiten auszuleuchten und praktische Folgerungen daraus abzuleiten, ist Ziel dieses Seminars.

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Gesellschafterdarlehen sind ein wichtiges Element der Finanzierung von Gesellschaften. Seine wesentliche praktische und rechtliche Bedeutung hat der Begriff „Gesellschafterdarlehen“ im Recht der GmbH (und der GmbH & Co. KG). In diesem Seminar steht die Rechtslage bei der GmbH im Vordergrund, zudem werden die Unterschiede zu Personengesellschaften und zur Aktiengesellschaft erläutert. Ebenso steht das Recht des Gesellschafterdarlehens im engeren Sinne im Vordergrund. Der Vortrag behandelt jedoch auch die Rechtsfragen wirtschaftlich vergleichbarer Forderungen bzw. Gesellschafterleistungen.
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