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Seminare für Gesellschaftsrecht – Fachkompetenz für Führungskräfte

Das Gesellschaftsrecht stellt sozusagen das Verfassungsrecht von Unternehmen dar. Es beschäftigt sich mit den individuellen Regelungen bei der Gründung, Ausgestaltung und Führung von Kapitalgesellschaften. Einschlägig sind Seminare für Gesellschaftsrecht daher unter anderem für Gründer, Geschäftsführer und Juristen. Denn bei der Errichtung eines Unternehmens sind gesellschaftsrechtliche Kompetenzen ebenso gefordert wie bei einer Satzungsänderung, der internen Revision und der Auflösung oder Rechtsformänderung eines Unternehmens. Das Angebot an Seminaren für Gesellschaftsrecht wendet sich daher in erster Linie an Führungskräfte und Mitarbeiter in gehobenen Positionen, die Kenntnisse über die rechtlichen Folgen bestimmter Gesellschaftsformen besitzen müssen.

Was ist Gesellschaftsrecht?

Das deutsche Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den formalen Vorgaben für Personenvereinigungen, die nicht öffentlicher Natur sind. Darunter fallen unter anderem Vereine, Personengesellschaften wie die GbR und Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG. Im Rahmen der Europäischen Rechtsordnung kommen noch weitere Gesellschaftsformen hinzu, deren wichtigste die Societas Europaea (SE) ist. Als einzelne Unterkategorien umfasst das Gesellschaftsrecht also etwa:

  • das Genossenschaftsrecht
  • das Aktienrecht
  • das Konzernrecht

Einschlägig werden Kompetenzen im Gesellschaftsrecht, wenn Personen eine Gesellschaft gründen wollen oder in leitender oder beratender Funktion in Unternehmen tätig und mit satzungsrelevanten Aufgaben betraut sind. Wichtige Fragen, die in dieser Form auch die unterschiedlichen Seminare für Gesellschaftsrecht aufnehmen, beziehen sich dabei auf Kapitaleinlagen, Haftungsschutz, Vergütung oder die Satzungs- oder Rechtsformänderung von Kapitalgesellschaften.

Was vermitteln Seminare für Gesellschaftsrecht?

Die Gründung und Führung von Gesellschaften ist eine rechtlich hochkomplexe Angelegenheit. Mit der Größe des Unternehmens und der Zahl der satzungsmäßigen Organe steigt diese Komplexität noch einmal. Der breite Umfang möglicher Gesellschaftsformen spiegelt sich in der inhaltlichen Ausrichtung der angebotenen Seminare für Gesellschaftsrecht wider. Je nach Bedarf können die Kurse zum Thema haben:

  • Rechtliche Anforderungen einzelner Gesellschaftsformen wie GbR, UG, GmbH, KGaA, AG
  • Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen bei der Gründung
  • Haftungsrecht und Haftungsbeschränkung der einzelnen Organe
  • Interne Revision der Geschäftsvorgänge
  • Voraussetzungen rechtsgültiger Satzungsänderungen
  • Liquidierung und Insolvenz

Neben Kursen, die die Grundlagen des Gesellschaftsrechts vermitteln, geben andere Seminare einen Überblick über die bestehende Rechtslage. So halten sie bereits geschulte Mitarbeiter auf dem neuesten Stand einer sich kontinuierlich ändernden Rechtsprechung.

Für wen sind Seminare im Gesellschaftsrecht das Richtige?

Ein Wissen um die komplexe Materie gesellschaftsrechtlicher Vorgaben ist überall dort eine wichtige Kompetenz, wo die juristische Dimension der betrieblichen Verfassung zum beruflichen Alltag gehört. Das kann bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen ganz verschiedene Personenkreise betreffen:

  • Gründer: Gerade bei Start-ups bedürfen Gründer umfassender Kenntnisse darüber, welche Voraussetzungen für eine Gründung zu erfüllen sind und wie ein Gesellschaftsvertrag aussieht.
  • Inhaber: Auch bei kleineren und mittelständischen Unternehmen in Rechtsformen wie GbR und GmbH fallen haftungsrechtliche Fragestellungen an, bei florierenden Unternehmen gegebenenfalls auch die Frage nach einer Änderung von Satzung oder Rechtsform.
  • Führungskräfte: Mitglieder des gehobenen Managements, die beabsichtigen, in die Geschäftsführung zu wechseln.
  • Aufsichtsräte: Mitglieder der Geschäftsführung in Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Führungsgremien anderer Gesellschaftsformen.
  • Betriebsjuristen: Rechtsexperten, die mit Fragen der internen Revision betraut sind.
  • Assistenten: Mitarbeiter, die der Geschäftsführung oder der Rechtsabteilung zuarbeiten.

Das Seminarangebot im Bereich Gesellschaftsrecht bildet das breite Themenspektrum ab und konzentriert sich oft auf einzelne Anwendungsfelder, sodass eine zielgerichtete Vertiefung der relevanten Kenntnisse möglich ist.

Welchen Nutzen ziehen Firmen aus Seminaren für Gesellschaftsrecht?

In Unternehmen mit weniger komplexen Organisationsformen werden die unternehmerischen Verfassungsfragen, die das Gesellschaftsrecht zum Gegenstand hat, im Alltag seltener zum Thema. Dennoch tut jede Person mit Führungsverantwortung gut daran, sich in diesem Bereich auszukennen. Gerade in kleineren Betrieben mit uneingeschränkter Haftung können Seminare für Gesellschaftsrecht ein Wissen vermitteln, das existenziell wichtig werden kann. Aber auch für Geschäftsführer und Aufsichtsräte in großen Unternehmen und Konzernen sind etwa haftungsrechtliche Fragestellungen von Bedeutung. Gesellschaftsrechtliche Kenntnisse ermöglichen juristisch einwandfreie Vorgänge von der Gründung über die alltägliche Aufsichtsratsarbeit bis zur Abwicklung oder Liquidierung von Unternehmen.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 946 Schulungen (mit 3.667 Terminen) zum Thema Gesellschaftsrecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 03.06.2024- 19.07.2024
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Kaufmännische Betriebsführung als Teil 3 der Meisterprüfung und für die Karriere im Betrieb

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Speditionswesen:
Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen – was ist das ?
Die kompetente und professionelle Kalkulation im Speditionswesen
Güter- und Nachrichtenverkehr;
Seefrachtverkehr;
Eisenbahn- und Gütertransport;
das Bahnfrachtrechnen;
Güterkraftverkehr;
Speditionsgewerbe;
Güterverkehr der Binnenschifffahrt;
die Beteiligten am Frachtgeschäft;
Luftfrachtgeschäft;
Zollvorschriften und Zollpraxis;
Seehafenspedition;
Kaiumschlagbetrieb;
Verkehrsgeographie;

Außenhandel und Lagerwesen:
Das Exportgeschäft; die Beteiligten im Ausfuhrhandel;
steuerliche Besonderheiten im Export;
gesetzliche Bestimmungen für den Warenexport;
Meldevorschriften für den Zahlungsverkehr;
Versicherung von Transport- und Kreditrisiken;
Absicherung von Währungsrisiken;
Zahlungsverkehr im Außenhandel;
Lagerwesen und Lagerhäuser;
Rechte und Pflichten des Lagerhalters;
die im Lagergeschäft üblichen Papiere;
Lagergebührenwesen;
Unfallverhütung;

Schriftverkehr:
Grundlagen der zeitgemäßen kaufmännischen Schreibpraxis;
Freibleibendes Angebot, Kundenauftrag, Auftragsbestätigung, Rechnung

Zahlungsverkehr:
Barzahlungsverkehr;
halbbarer Zahlungsverkehr;
bargeldloser Zahlungsverkehr;
Wechsel als Zahlungsmittel;

Rechnungswesen:
System der doppelten Buchführung;
Betriebskosten und auftragsgebundene Kosten;
Steuern;
Kontokorrentkonten;
Vorratsverbrauch;
Abschreibungen auf Anlagen;
Personalkosten;
Wechselbuchungen;
Besonderheiten des Jahresabschlusses;
Kosten des Speditionsbetriebes;
speditionelle Betriebskennzahlen;

Recht:
das Recht des BGB und HGB;
AdSp = Allgemeine deutsche Spediteursbedingungen
Leistungsstörungsrecht
Schuldverhältnisse;
Verzug und Mängelhaftung
Rücktritt und Schadensersatz oder vergebliche Aufwendungen
Kauf und Werkvertrag – die Unterschiede;
Haftung für Rechtsmängel und Sachmängel;
Handelsgeschäfte und Handelskauf
Zurückbehaltungsrecht;
Gesellschaftsrecht;
Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht;

Versicherungswesen:
Feuerversicherung;
Einbruchdiebstahl- und Beraubungsversicherung;
Haftpflichtversicherung;
Transportversicherung.

Webinar

  • 04.06.2024
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Die Ermittlung eines belastbaren Unternehmenswertes – gleich aus welchem Anlass – kann auf Basis verschiedener Verfahren erfolgen. Die Grundkonzeptionen und die Herangehensweise differieren mitunter enorm – mithin auch die sich hieraus ergebenden Unternehmenswerte. Entscheidend sind daher die Kenntnis der gängigen Verfahren, ihrer Stärken und Schwächen und damit auch die Beantwortung der Frage, bei welchem Bewertungsanlass welches Verfahren sinnvollerweise zur Anwendung gelangen sollte.

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  • 12.11.2024
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Die Anzahl der streitig durchgeführten Gesellschafterauseinandersetzungen hat in den letzten Jahren signifikant zugenommen. Als Dauerschuldrechtsverhältnis zieht die gesellschaftsrechtliche Beziehung innerhalb unterschiedlicher Rechtsgebiete eine Vielzahl komplexer Tatsachen- und Rechtsfragen nach sich. Das Online-Seminar gewährt einen Überblick über die steuerlichen Folgen der Einziehung bzw. Zwangsabtretung und Abberufung innerhalb der GmbH sowie über die steuerlichen Folgen des Ausschlusses aus einer GmbH & Co. KG und gibt Empfehlungen, wie Zwangsmaßnahmen, aber auch Vergleichsregelungen so gefasst werden können, dass Steuerfallen vermieden werden.

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  • 11.09.2024- 13.09.2024
  • online
  • 699,72 €


Das Seminar zeigt: Bilanzen sind kein Buch mit sieben Siegeln. Es bietet eine grundlegende Einführung in das Thema und führt von den Grundlagen der Buchführung hin zur Bilanzanalyse. Vorkenntnisse im Rechnungswesen respektive der Buchführung werden mithin nicht unterstellt.

  • 14.11.2024- 15.11.2024
  • Frankfurt am Main
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Aufbauend auf UN-Kaufrecht, Incoterms®, Akkreditivrichtlinien und Schiedsgerichtsregeln wird die Erstellung eines internationalen Liefervertrages mit Gestaltungsvarianten erarbeitet. Zudem werden Hinweise für die Formulierung von Handelsvertreter- und Vertriebshändlerverträgen vermittelt.

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  • 07.05.2024
  • online
  • 333,20 €
1 weiterer Termin

Das Seminar zeigt auf, wie eine BWA nebst einer Summen- und Saldenliste zu lesen ist, welche Informationen man hieraus über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens eruieren kann, wie mit BWA häufig getrickst wird bzw. wann keine Aussagekraft mehr gegeben ist und welche Spielarten unterschiedlicher BWA in der Praxis vorzufinden sind.

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  • 17.06.2024
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  • 166,60 €


Anwälte/-innen sollten auch gute Berater/-innen für ihre Mandanten/-innen in eigener Sache sein. Das Seminar gibt einen Überblick über die abzuschließenden Vereinbarungen und weist sowohl in zivil- wie gesellschaftsrechtlicher, aber auch ertrags- und umsatzsteuerlicher Hinsicht auf die sich in der anwaltlichen Praxis ergebenden Problemstellungen und rechtlichen Wirksamkeits- und Anwendungshürden hin. Dabei werden insbesondere auch die gesetzlichen Neuerungen im Berufs- und Gebührenrecht aus der BRAO-Reform 2021 und der Reform des Personengesellschaftsrechts sowie deren Bedeutung für die Verträge der Anwaltschaft beleuchtet.
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