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Seminare für Gesellschaftsrecht – Fachkompetenz für Führungskräfte

Das Gesellschaftsrecht stellt sozusagen das Verfassungsrecht von Unternehmen dar. Es beschäftigt sich mit den individuellen Regelungen bei der Gründung, Ausgestaltung und Führung von Kapitalgesellschaften. Einschlägig sind Seminare für Gesellschaftsrecht daher unter anderem für Gründer, Geschäftsführer und Juristen. Denn bei der Errichtung eines Unternehmens sind gesellschaftsrechtliche Kompetenzen ebenso gefordert wie bei einer Satzungsänderung, der internen Revision und der Auflösung oder Rechtsformänderung eines Unternehmens. Das Angebot an Seminaren für Gesellschaftsrecht wendet sich daher in erster Linie an Führungskräfte und Mitarbeiter in gehobenen Positionen, die Kenntnisse über die rechtlichen Folgen bestimmter Gesellschaftsformen besitzen müssen.

Was ist Gesellschaftsrecht?

Das deutsche Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den formalen Vorgaben für Personenvereinigungen, die nicht öffentlicher Natur sind. Darunter fallen unter anderem Vereine, Personengesellschaften wie die GbR und Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG. Im Rahmen der Europäischen Rechtsordnung kommen noch weitere Gesellschaftsformen hinzu, deren wichtigste die Societas Europaea (SE) ist. Als einzelne Unterkategorien umfasst das Gesellschaftsrecht also etwa:

  • das Genossenschaftsrecht
  • das Aktienrecht
  • das Konzernrecht

Einschlägig werden Kompetenzen im Gesellschaftsrecht, wenn Personen eine Gesellschaft gründen wollen oder in leitender oder beratender Funktion in Unternehmen tätig und mit satzungsrelevanten Aufgaben betraut sind. Wichtige Fragen, die in dieser Form auch die unterschiedlichen Seminare für Gesellschaftsrecht aufnehmen, beziehen sich dabei auf Kapitaleinlagen, Haftungsschutz, Vergütung oder die Satzungs- oder Rechtsformänderung von Kapitalgesellschaften.

Was vermitteln Seminare für Gesellschaftsrecht?

Die Gründung und Führung von Gesellschaften ist eine rechtlich hochkomplexe Angelegenheit. Mit der Größe des Unternehmens und der Zahl der satzungsmäßigen Organe steigt diese Komplexität noch einmal. Der breite Umfang möglicher Gesellschaftsformen spiegelt sich in der inhaltlichen Ausrichtung der angebotenen Seminare für Gesellschaftsrecht wider. Je nach Bedarf können die Kurse zum Thema haben:

  • Rechtliche Anforderungen einzelner Gesellschaftsformen wie GbR, UG, GmbH, KGaA, AG
  • Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen bei der Gründung
  • Haftungsrecht und Haftungsbeschränkung der einzelnen Organe
  • Interne Revision der Geschäftsvorgänge
  • Voraussetzungen rechtsgültiger Satzungsänderungen
  • Liquidierung und Insolvenz

Neben Kursen, die die Grundlagen des Gesellschaftsrechts vermitteln, geben andere Seminare einen Überblick über die bestehende Rechtslage. So halten sie bereits geschulte Mitarbeiter auf dem neuesten Stand einer sich kontinuierlich ändernden Rechtsprechung.

Für wen sind Seminare im Gesellschaftsrecht das Richtige?

Ein Wissen um die komplexe Materie gesellschaftsrechtlicher Vorgaben ist überall dort eine wichtige Kompetenz, wo die juristische Dimension der betrieblichen Verfassung zum beruflichen Alltag gehört. Das kann bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen ganz verschiedene Personenkreise betreffen:

  • Gründer: Gerade bei Start-ups bedürfen Gründer umfassender Kenntnisse darüber, welche Voraussetzungen für eine Gründung zu erfüllen sind und wie ein Gesellschaftsvertrag aussieht.
  • Inhaber: Auch bei kleineren und mittelständischen Unternehmen in Rechtsformen wie GbR und GmbH fallen haftungsrechtliche Fragestellungen an, bei florierenden Unternehmen gegebenenfalls auch die Frage nach einer Änderung von Satzung oder Rechtsform.
  • Führungskräfte: Mitglieder des gehobenen Managements, die beabsichtigen, in die Geschäftsführung zu wechseln.
  • Aufsichtsräte: Mitglieder der Geschäftsführung in Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Führungsgremien anderer Gesellschaftsformen.
  • Betriebsjuristen: Rechtsexperten, die mit Fragen der internen Revision betraut sind.
  • Assistenten: Mitarbeiter, die der Geschäftsführung oder der Rechtsabteilung zuarbeiten.

Das Seminarangebot im Bereich Gesellschaftsrecht bildet das breite Themenspektrum ab und konzentriert sich oft auf einzelne Anwendungsfelder, sodass eine zielgerichtete Vertiefung der relevanten Kenntnisse möglich ist.

Welchen Nutzen ziehen Firmen aus Seminaren für Gesellschaftsrecht?

In Unternehmen mit weniger komplexen Organisationsformen werden die unternehmerischen Verfassungsfragen, die das Gesellschaftsrecht zum Gegenstand hat, im Alltag seltener zum Thema. Dennoch tut jede Person mit Führungsverantwortung gut daran, sich in diesem Bereich auszukennen. Gerade in kleineren Betrieben mit uneingeschränkter Haftung können Seminare für Gesellschaftsrecht ein Wissen vermitteln, das existenziell wichtig werden kann. Aber auch für Geschäftsführer und Aufsichtsräte in großen Unternehmen und Konzernen sind etwa haftungsrechtliche Fragestellungen von Bedeutung. Gesellschaftsrechtliche Kenntnisse ermöglichen juristisch einwandfreie Vorgänge von der Gründung über die alltägliche Aufsichtsratsarbeit bis zur Abwicklung oder Liquidierung von Unternehmen.

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Controlling und Accounting wachsen immer weiter zusammen. Das macht sich nirgends deutlicher bemerkbar als im Verbund mehrerer Unternehmen. Das Group- bzw. Konzern-Reporting erfordert umfassendes Wissen der Konsolidierungsmethoden. Auch Währungsumrechnungen wirken sich oft massiv auf die Ergebnisse im Konzern aus. Zudem werden Sie in Ihrer Funktion als Beteiligungscontroller sicher auch immer wieder konfrontiert mit dem Geschäfts- oder Firmenwert-Ansatz (Goodwill) sowie mit dem Impairment-Test. Hier machen wir Sie vertraut mit zentralen Regeln der Bilanzierung im Konzern, die Sie mittels Praxis-Fallstudien trainieren. Best-Practice-Beispiele aus aktuellen Geschäftsberichten und Zeit für I

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Die Bilanzierung von Stiftungsvermögen steht zwischen den zwei grundlegenden Zielsetzungen des Stiftungsrechts: Einerseits sind die Mittel der Stiftung nach dem Stifterwillen für satzungsmäßige Zwecke zu verwenden. Andererseits sind Stiftungen grundsätzlich für die Ewigkeit gedacht und das Grundstockvermögen ist dauerhaft zu erhalten. Besondere und einheitliche Vorgaben zur Bilanzierung des Stiftungsvermögens und dem Nachweis der Kapitalerhaltung sind auch nach der am 1. Juli 2023 in Kraft getretenen Reform des Stiftungsprivatrechts kaum geregelt, sodass den diversen Landesstiftungsgesetzen, der individuellen Praxis der Aufsichten sowie den berufsständischen Anforderungen und Verlautbarungen der Wirtschaftsprüfer eine hohe Bedeutung zukommt. 
Im Seminar werden prägnant die stiftungsrechtlichen Anforderungen herausgestellt, relevante Bilanzierungsfragen diskutiert und praxiserprobte Lösungsansätze zum Nachweis der Kapitalerhaltung präsentiert.

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Waren mit Präferenzursprung aus der Europäischen Union genießen in den meisten Regionen der Welt Zollvergünstigungen, in vielen Ländern können EU-Waren sogar zollfrei eingeführt werden. Damit sind Zollpräferenzen wichtige Exportförderungsmittel. Um diese Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, müssen Exporteure die einschlägigen Ursprungsregeln kennen, diese erfüllen und revisionssicher dokumentieren. Alle Neuerungen des Unionszollkodex, die bis zum Seminartag bekannt sind und Themen des Seminars betreffen, werden behandelt.

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  • 05.06.2024
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