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Seminare für Gesellschaftsrecht – Fachkompetenz für Führungskräfte

Das Gesellschaftsrecht stellt sozusagen das Verfassungsrecht von Unternehmen dar. Es beschäftigt sich mit den individuellen Regelungen bei der Gründung, Ausgestaltung und Führung von Kapitalgesellschaften. Einschlägig sind Seminare für Gesellschaftsrecht daher unter anderem für Gründer, Geschäftsführer und Juristen. Denn bei der Errichtung eines Unternehmens sind gesellschaftsrechtliche Kompetenzen ebenso gefordert wie bei einer Satzungsänderung, der internen Revision und der Auflösung oder Rechtsformänderung eines Unternehmens. Das Angebot an Seminaren für Gesellschaftsrecht wendet sich daher in erster Linie an Führungskräfte und Mitarbeiter in gehobenen Positionen, die Kenntnisse über die rechtlichen Folgen bestimmter Gesellschaftsformen besitzen müssen.

Was ist Gesellschaftsrecht?

Das deutsche Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den formalen Vorgaben für Personenvereinigungen, die nicht öffentlicher Natur sind. Darunter fallen unter anderem Vereine, Personengesellschaften wie die GbR und Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG. Im Rahmen der Europäischen Rechtsordnung kommen noch weitere Gesellschaftsformen hinzu, deren wichtigste die Societas Europaea (SE) ist. Als einzelne Unterkategorien umfasst das Gesellschaftsrecht also etwa:

  • das Genossenschaftsrecht
  • das Aktienrecht
  • das Konzernrecht

Einschlägig werden Kompetenzen im Gesellschaftsrecht, wenn Personen eine Gesellschaft gründen wollen oder in leitender oder beratender Funktion in Unternehmen tätig und mit satzungsrelevanten Aufgaben betraut sind. Wichtige Fragen, die in dieser Form auch die unterschiedlichen Seminare für Gesellschaftsrecht aufnehmen, beziehen sich dabei auf Kapitaleinlagen, Haftungsschutz, Vergütung oder die Satzungs- oder Rechtsformänderung von Kapitalgesellschaften.

Was vermitteln Seminare für Gesellschaftsrecht?

Die Gründung und Führung von Gesellschaften ist eine rechtlich hochkomplexe Angelegenheit. Mit der Größe des Unternehmens und der Zahl der satzungsmäßigen Organe steigt diese Komplexität noch einmal. Der breite Umfang möglicher Gesellschaftsformen spiegelt sich in der inhaltlichen Ausrichtung der angebotenen Seminare für Gesellschaftsrecht wider. Je nach Bedarf können die Kurse zum Thema haben:

  • Rechtliche Anforderungen einzelner Gesellschaftsformen wie GbR, UG, GmbH, KGaA, AG
  • Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen bei der Gründung
  • Haftungsrecht und Haftungsbeschränkung der einzelnen Organe
  • Interne Revision der Geschäftsvorgänge
  • Voraussetzungen rechtsgültiger Satzungsänderungen
  • Liquidierung und Insolvenz

Neben Kursen, die die Grundlagen des Gesellschaftsrechts vermitteln, geben andere Seminare einen Überblick über die bestehende Rechtslage. So halten sie bereits geschulte Mitarbeiter auf dem neuesten Stand einer sich kontinuierlich ändernden Rechtsprechung.

Für wen sind Seminare im Gesellschaftsrecht das Richtige?

Ein Wissen um die komplexe Materie gesellschaftsrechtlicher Vorgaben ist überall dort eine wichtige Kompetenz, wo die juristische Dimension der betrieblichen Verfassung zum beruflichen Alltag gehört. Das kann bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen ganz verschiedene Personenkreise betreffen:

  • Gründer: Gerade bei Start-ups bedürfen Gründer umfassender Kenntnisse darüber, welche Voraussetzungen für eine Gründung zu erfüllen sind und wie ein Gesellschaftsvertrag aussieht.
  • Inhaber: Auch bei kleineren und mittelständischen Unternehmen in Rechtsformen wie GbR und GmbH fallen haftungsrechtliche Fragestellungen an, bei florierenden Unternehmen gegebenenfalls auch die Frage nach einer Änderung von Satzung oder Rechtsform.
  • Führungskräfte: Mitglieder des gehobenen Managements, die beabsichtigen, in die Geschäftsführung zu wechseln.
  • Aufsichtsräte: Mitglieder der Geschäftsführung in Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Führungsgremien anderer Gesellschaftsformen.
  • Betriebsjuristen: Rechtsexperten, die mit Fragen der internen Revision betraut sind.
  • Assistenten: Mitarbeiter, die der Geschäftsführung oder der Rechtsabteilung zuarbeiten.

Das Seminarangebot im Bereich Gesellschaftsrecht bildet das breite Themenspektrum ab und konzentriert sich oft auf einzelne Anwendungsfelder, sodass eine zielgerichtete Vertiefung der relevanten Kenntnisse möglich ist.

Welchen Nutzen ziehen Firmen aus Seminaren für Gesellschaftsrecht?

In Unternehmen mit weniger komplexen Organisationsformen werden die unternehmerischen Verfassungsfragen, die das Gesellschaftsrecht zum Gegenstand hat, im Alltag seltener zum Thema. Dennoch tut jede Person mit Führungsverantwortung gut daran, sich in diesem Bereich auszukennen. Gerade in kleineren Betrieben mit uneingeschränkter Haftung können Seminare für Gesellschaftsrecht ein Wissen vermitteln, das existenziell wichtig werden kann. Aber auch für Geschäftsführer und Aufsichtsräte in großen Unternehmen und Konzernen sind etwa haftungsrechtliche Fragestellungen von Bedeutung. Gesellschaftsrechtliche Kenntnisse ermöglichen juristisch einwandfreie Vorgänge von der Gründung über die alltägliche Aufsichtsratsarbeit bis zur Abwicklung oder Liquidierung von Unternehmen.

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„Ich habe die drei kurzen Online-Seminare „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“, „Einsatz von Kohlendioxidfeuerlöschern in Räumen“ und „Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Zahl von Brandschutzhelfern“ besucht, weil es für meine Tätigkeit als BSB sinnvoll war, diese Themen zu vertiefen. Ich war sehr zufrieden mit meiner Wahl. Mir gefiel der starke Praxisbezug und dass die Inhalte sehr verständlich aufbereitet waren. Gut fand ich auch, dass es neben dem Referenten auch einen Moderator gab. So konnten noch während des laufenden Seminars die Fragen der Teilnehmer geklärt und beantwortet werden. Insgesamt ein sehr stimmiges Konzept.“
Ralf Helwig | TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH


Damit ein Brand frühzeitig gelöscht werden kann, müssen geeignete tragbare Feuerlöscher im Unternehmen bereitgehalten werden (§ 4 Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). Dabei ist es wichtig, dass im Brandfall der „richtige“ Feuerlöscher am „richtigen“ Ort zu finden ist. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, basierend auf den spezifischen Brandgefährdungen (Brandklassen) zu bestimmen, welches Löschmittel - Wasser, Schaum, Kohlendioxid oder Pulver - im Brandfall am besten geeignet ist. Die Auswahl des geeigneten Löschmittels richtet sich danach, welche Materialien und Gefahrenquellen in der Arbeitsstätte vorhanden sind. Die Anzahl der benötigten Feuerlöscher hängt von den drei Faktoren ab: der Brandgefährdung, der Grundfläche der Arbeitsstätte sowie dem Löschvermögen der eingesetzten Handfeuerlöscher. Nur wenn alle Aspekte berücksichtigt sind, ist ein wirksamer Brandschutz gewährleistet.
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Bieterstrategien bei Ausschreibungen von Dienst- und Lieferleistungen

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Aufgrund der Komplexität und fehlenden Abstimmung von Insolvenz- und Steuerrecht führen Spezialfragen hierzu in Ihrer täglichen Arbeit immer wieder zu Unsicherheiten. Das NWB Praxisforum Insolvenzen und Steuernschließt diese Lücke und informiert Sie auf hohem fachlichem Niveau über alle relevanten Neuerungen unter Berücksichtigung der bis Ende September 2026 veröffentlichten Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Literaturansichten.

Anhand von Praxisbeispielen vermittelt Ihnen unser Expertenteam fachübergreifende Kenntnisse im Grenzbereich von Insolvenz- und Steuerrecht. Sie profitieren zudem von konkreten Handlungsempfehlungen und ausführlichen digitalen Arbeitsunterlagen. So können Sie den insolvenzgefährdeten Mandaten oder den Insolvenzverwalter optimal beraten.

Die Referenten werten zudem laufenden Gesetzgebungsverfahren mit Bezug zum Insolvenzsteuerrecht aus.

  • 05.11.2026
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Hinweis: Jedes Präsenzseminar wird in hybrider Form durchgeführt, so dass Sie auch online teilnehmen können.

Das Regelwerk der IFRS-Rechnungslegung unterliegt laufenden Änderungen. In unserem IFRS-Update-Seminar 2026/27 stellen wir alle Änderungen ausführlich dar, die bereits bei der Erstellung des IFRS-Einzel- oder Konzernabschlusses für 2026 zu beachten sind, sowie die Änderungen, die ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Außerdem vermitteln wir Ihnen die im laufenden Jahr erfolgten Klarstellungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) zur korrekten Anwendung des Regelwerks und besprechen ausführlich regelmäßig auftretende Praxisprobleme der IFRS-Anwendung.

Des Weiteren werden wir mit Ihnen in der Praxis häufig auftretende Fehler bei der IFRS-Anwendung und die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den IFRS-Abschluss 2026 angekündigten Prüfungsschwerpunkte besprechen.

Weitere für Ersteller und Prüfer von IFRS-Abschlüssen relevante Themen runden das Seminar ab.

Sie erhalten einen ausführlichen Seminarordner und unsere Referenten stehen Ihnen auch noch nach dem Seminar für Fragen zur Verfügung.

  • 17.08.2026
  • Münster
  • 3.927,00 €
24 weitere Termine

Dieser fünftägige Kurs bietet ein intensives praktisches Training, das sich auf die Installation, Konfiguration und das Management von VMware vSphere 8 konzentriert, das VMware ESXi™ 8 und VMware vCenter® 8 umfasst. Dieser Kurs bereitet Sie darauf vor, eine vSphere-Infrastruktur für ein Unternehmen jeder Größe zu verwalten.

Dieser Kurs bildet die Grundlage für die meisten VMware-Technologien im softwaredefinierten Rechenzentrum.

Produktausrichtung
- VMware ESXi 8.0
- VMware vCenter 8.0


Kurssprache ist Deutsch, Schulungsunterlagen in Englisch in digitaler Form.

Dieses Seminar führen wir in der Regel in Kooperation mit der Fast Lane GmbH durch.
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