Seminare für Gesellschaftsrecht – Fachkompetenz für Führungskräfte
Das Gesellschaftsrecht stellt sozusagen das Verfassungsrecht von Unternehmen dar. Es beschäftigt sich mit den individuellen Regelungen bei der Gründung, Ausgestaltung und Führung von Kapitalgesellschaften. Einschlägig sind Seminare für Gesellschaftsrecht daher unter anderem für Gründer, Geschäftsführer und Juristen. Denn bei der Errichtung eines Unternehmens sind gesellschaftsrechtliche Kompetenzen ebenso gefordert wie bei einer Satzungsänderung, der internen Revision und der Auflösung oder Rechtsformänderung eines Unternehmens. Das Angebot an Seminaren für Gesellschaftsrecht wendet sich daher in erster Linie an Führungskräfte und Mitarbeiter in gehobenen Positionen, die Kenntnisse über die rechtlichen Folgen bestimmter Gesellschaftsformen besitzen müssen.Was ist Gesellschaftsrecht?
Das deutsche Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den formalen Vorgaben für Personenvereinigungen, die nicht öffentlicher Natur sind. Darunter fallen unter anderem Vereine, Personengesellschaften wie die GbR und Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG. Im Rahmen der Europäischen Rechtsordnung kommen noch weitere Gesellschaftsformen hinzu, deren wichtigste die Societas Europaea (SE) ist. Als einzelne Unterkategorien umfasst das Gesellschaftsrecht also etwa:- das Genossenschaftsrecht
- das Aktienrecht
- das Konzernrecht
Einschlägig werden Kompetenzen im Gesellschaftsrecht, wenn Personen eine Gesellschaft gründen wollen oder in leitender oder beratender Funktion in Unternehmen tätig und mit satzungsrelevanten Aufgaben betraut sind. Wichtige Fragen, die in dieser Form auch die unterschiedlichen Seminare für Gesellschaftsrecht aufnehmen, beziehen sich dabei auf Kapitaleinlagen, Haftungsschutz, Vergütung oder die Satzungs- oder Rechtsformänderung von Kapitalgesellschaften.
Was vermitteln Seminare für Gesellschaftsrecht?
Die Gründung und Führung von Gesellschaften ist eine rechtlich hochkomplexe Angelegenheit. Mit der Größe des Unternehmens und der Zahl der satzungsmäßigen Organe steigt diese Komplexität noch einmal. Der breite Umfang möglicher Gesellschaftsformen spiegelt sich in der inhaltlichen Ausrichtung der angebotenen Seminare für Gesellschaftsrecht wider. Je nach Bedarf können die Kurse zum Thema haben:- Rechtliche Anforderungen einzelner Gesellschaftsformen wie GbR, UG, GmbH, KGaA, AG
- Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen bei der Gründung
- Haftungsrecht und Haftungsbeschränkung der einzelnen Organe
- Interne Revision der Geschäftsvorgänge
- Voraussetzungen rechtsgültiger Satzungsänderungen
- Liquidierung und Insolvenz
Neben Kursen, die die Grundlagen des Gesellschaftsrechts vermitteln, geben andere Seminare einen Überblick über die bestehende Rechtslage. So halten sie bereits geschulte Mitarbeiter auf dem neuesten Stand einer sich kontinuierlich ändernden Rechtsprechung.
Für wen sind Seminare im Gesellschaftsrecht das Richtige?
Ein Wissen um die komplexe Materie gesellschaftsrechtlicher Vorgaben ist überall dort eine wichtige Kompetenz, wo die juristische Dimension der betrieblichen Verfassung zum beruflichen Alltag gehört. Das kann bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen ganz verschiedene Personenkreise betreffen:- Gründer: Gerade bei Start-ups bedürfen Gründer umfassender Kenntnisse darüber, welche Voraussetzungen für eine Gründung zu erfüllen sind und wie ein Gesellschaftsvertrag aussieht.
- Inhaber: Auch bei kleineren und mittelständischen Unternehmen in Rechtsformen wie GbR und GmbH fallen haftungsrechtliche Fragestellungen an, bei florierenden Unternehmen gegebenenfalls auch die Frage nach einer Änderung von Satzung oder Rechtsform.
- Führungskräfte: Mitglieder des gehobenen Managements, die beabsichtigen, in die Geschäftsführung zu wechseln.
- Aufsichtsräte: Mitglieder der Geschäftsführung in Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Führungsgremien anderer Gesellschaftsformen.
- Betriebsjuristen: Rechtsexperten, die mit Fragen der internen Revision betraut sind.
- Assistenten: Mitarbeiter, die der Geschäftsführung oder der Rechtsabteilung zuarbeiten.
Das Seminarangebot im Bereich Gesellschaftsrecht bildet das breite Themenspektrum ab und konzentriert sich oft auf einzelne Anwendungsfelder, sodass eine zielgerichtete Vertiefung der relevanten Kenntnisse möglich ist.
Welchen Nutzen ziehen Firmen aus Seminaren für Gesellschaftsrecht?
In Unternehmen mit weniger komplexen Organisationsformen werden die unternehmerischen Verfassungsfragen, die das Gesellschaftsrecht zum Gegenstand hat, im Alltag seltener zum Thema. Dennoch tut jede Person mit Führungsverantwortung gut daran, sich in diesem Bereich auszukennen. Gerade in kleineren Betrieben mit uneingeschränkter Haftung können Seminare für Gesellschaftsrecht ein Wissen vermitteln, das existenziell wichtig werden kann. Aber auch für Geschäftsführer und Aufsichtsräte in großen Unternehmen und Konzernen sind etwa haftungsrechtliche Fragestellungen von Bedeutung. Gesellschaftsrechtliche Kenntnisse ermöglichen juristisch einwandfreie Vorgänge von der Gründung über die alltägliche Aufsichtsratsarbeit bis zur Abwicklung oder Liquidierung von Unternehmen.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 951 Schulungen (mit 3.699 Terminen) zum Thema Gesellschaftsrecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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Vorstandsdienstverträge - INHOUSE
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Zusammenfassung
Die Verhandlung und der Abschluss von Vorstandsdienstverträgen ist Sache des Aufsichtsrats. Obgleich sich dieser rechtlicher Beratung bedienen darf und ggfs. muss, sind Aufsichtsräte gut beraten, die rechtlichen Grundzüge der Vertragsgestaltung zu kennen. Insbesondere die steigenden Anforderungen an Vergütungssysteme, deren Nachhaltigkeitsaspekte und deren Offenlegung aber auch die oft erheblichen wirtschaftlichen Risiken, die bei einer vorzeitige Auflösung von Dienstverträgen drohen, bedeuten steigende Reputations- und Haftungsrisiken für Aufsichtsräte und ihre hausinternen Stäbe.
Inhalte
Die Personalzuständigkeit des Aufsichtsrats nach Aktienrecht
Auswahlverfahren – Nachfolgeplanung
Trennung zwischen Bestellung und Anstellung von Vorständen
Laufzeiten und Koppelungsklauseln
Anforderungen an die Vergütung nach § 87 AktG, insbesondere variable Vergütungen
Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, insbesondere zur Nachhaltigkeit
Altersruhegeld und vergleichbare Zusagen
Nebenleistungen, insbesondere D&O-Verschaffungsklauseln
Wiederbestellung von Vorständen und Verlängerung des Dienstvertrags
Delegation auf Ausschüsse und Vorsitzenden
Ihr Nutzen
Rechtliche Grundlagen oder Rechts-Update für (zukünftige) Mitglieder des Aufsichtsrats und
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Anhang und Lagebericht – aktuelle Anforderungen
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Die ordnungsgemäße Aufstellung des Anhangs und des Lageberichts offenbart vielfältige Herausforderungen, die durch stetig neu hinzukommende Anforderungen zunehmend schwieriger zu bewältigen sind.
Das praxisorientierte Online-Seminar gibt Ihnen einen umfassenden und verständlichen Überblick über die komplexen Anforderungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Anhang und Lagebericht. Neben den relevanten Grundlagen werden Best-Practice-Tipps (Musterformulierungen, Beispiele, Checklisten) gegeben.
Das Thema Nachhaltigkeit steht gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich hoch im Kurs. Für viele Unternehmen ist eine Berichterstattung im Jahresabschluss deshalb unabdingbar und bald auch verpflichtend für den Mittelstand. Hier erfahren Sie, ob und wann Ihr Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen ist und wie Sie das Thema Nachhaltigkeit im Lagebericht prüfungssicher darstellen und für sich nutzen können.
Als Teilnehmer*in erhalten Sie viele nützliche Hilfestellungen zur Erstellung des Anhangs und des Lageberichts wie umfassende Checklisten und Musterformulierungen. Das Seminar bietet Ihnen zudem ausreichend Raum, Ihre individuellen Fragen zu stellen und hierauf eine kompetente Antwort zu erhalten.
Webinar
Rechnungslegung in gemeinnützigen Organisationen
- 29.05.2024
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Die Inanspruchnahme steuerlicher Begünstigungen begründet besondere Anforderungen an die Rechenschaft gemeinnütziger Non-Profit-Organisationen (NPO) in allen Rechtsformen. Insbesondere wirtschaftliche Bereiche müssen in der Rechnungslegung separiert, die Mittelverwendung und Rücklagenbildung nachgewiesen werden. Noch existieren keine einheitlichen und auf deren spezielle Bedürfnisse zugeschnittenen Vorschriften für die Rechnungslegung von NPO.
Ausgehend von den gesetzlichen Grundlagen im Gesellschafts-, Handels- und Steuerrecht, werden die Anforderungen und Lösungswege für die zweckmäßige Ausgestaltung der Rechnungslegung von NPO in den gängigen Rechtsformen (Stiftung, Verein, gGmbH) beleuchtet. Einen Schwerpunkt des Seminars bildet dabei die Bilanzierung nach kaufmännischen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften unter Berücksichtigung der Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland für Stiftungen, Vereine und Spenden sammelnde Organisationen. Sie erfahren, wie der Nachweis der satzungsmäßigen Mittelverwendung ordnungsgemäß gelingt und was bei der Rücklagenbildung zu beachten ist.
- 02.04.2024- 03.04.2024
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Webinar
Live-Online: Scheinselbstständigkeit: Aktuelle Rechtslage im Blick - Haftungsrisiken vermeiden
- 10.06.2024
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Live-Online: Altersteilzeit aktuell: Finanziell attraktive Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
- 05.08.2024
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- 11.06.2024
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Die bestellte Ware kommt beschädigt, zu spät oder gar nicht an – in solch einer Situation findet sich früher oder später jeder Einkäufer wieder. Als Einkäufer schließen Sie unter anderem für diese Fälle täglich Verträge ab.
Damit Ihnen böse Überraschungen und Fallstricke im Vertragsrecht erspart bleiben und Sie im Umgang mit Lieferanten sicher auftreten, benötigen Sie umfangreiches rechtliches Know-how.
In diesem Seminar erhalten Sie das juristische Grundwissen für Ihren Arbeitsalltag und festigen die erworbenen Kenntnisse durch zahlreiche Fallbeispiele und Übungen aus der Praxis des Einkaufsrechts.