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Seminare für Gesellschaftsrecht – Fachkompetenz für Führungskräfte

Das Gesellschaftsrecht stellt sozusagen das Verfassungsrecht von Unternehmen dar. Es beschäftigt sich mit den individuellen Regelungen bei der Gründung, Ausgestaltung und Führung von Kapitalgesellschaften. Einschlägig sind Seminare für Gesellschaftsrecht daher unter anderem für Gründer, Geschäftsführer und Juristen. Denn bei der Errichtung eines Unternehmens sind gesellschaftsrechtliche Kompetenzen ebenso gefordert wie bei einer Satzungsänderung, der internen Revision und der Auflösung oder Rechtsformänderung eines Unternehmens. Das Angebot an Seminaren für Gesellschaftsrecht wendet sich daher in erster Linie an Führungskräfte und Mitarbeiter in gehobenen Positionen, die Kenntnisse über die rechtlichen Folgen bestimmter Gesellschaftsformen besitzen müssen.

Was ist Gesellschaftsrecht?

Das deutsche Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den formalen Vorgaben für Personenvereinigungen, die nicht öffentlicher Natur sind. Darunter fallen unter anderem Vereine, Personengesellschaften wie die GbR und Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG. Im Rahmen der Europäischen Rechtsordnung kommen noch weitere Gesellschaftsformen hinzu, deren wichtigste die Societas Europaea (SE) ist. Als einzelne Unterkategorien umfasst das Gesellschaftsrecht also etwa:

  • das Genossenschaftsrecht
  • das Aktienrecht
  • das Konzernrecht

Einschlägig werden Kompetenzen im Gesellschaftsrecht, wenn Personen eine Gesellschaft gründen wollen oder in leitender oder beratender Funktion in Unternehmen tätig und mit satzungsrelevanten Aufgaben betraut sind. Wichtige Fragen, die in dieser Form auch die unterschiedlichen Seminare für Gesellschaftsrecht aufnehmen, beziehen sich dabei auf Kapitaleinlagen, Haftungsschutz, Vergütung oder die Satzungs- oder Rechtsformänderung von Kapitalgesellschaften.

Was vermitteln Seminare für Gesellschaftsrecht?

Die Gründung und Führung von Gesellschaften ist eine rechtlich hochkomplexe Angelegenheit. Mit der Größe des Unternehmens und der Zahl der satzungsmäßigen Organe steigt diese Komplexität noch einmal. Der breite Umfang möglicher Gesellschaftsformen spiegelt sich in der inhaltlichen Ausrichtung der angebotenen Seminare für Gesellschaftsrecht wider. Je nach Bedarf können die Kurse zum Thema haben:

  • Rechtliche Anforderungen einzelner Gesellschaftsformen wie GbR, UG, GmbH, KGaA, AG
  • Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen bei der Gründung
  • Haftungsrecht und Haftungsbeschränkung der einzelnen Organe
  • Interne Revision der Geschäftsvorgänge
  • Voraussetzungen rechtsgültiger Satzungsänderungen
  • Liquidierung und Insolvenz

Neben Kursen, die die Grundlagen des Gesellschaftsrechts vermitteln, geben andere Seminare einen Überblick über die bestehende Rechtslage. So halten sie bereits geschulte Mitarbeiter auf dem neuesten Stand einer sich kontinuierlich ändernden Rechtsprechung.

Für wen sind Seminare im Gesellschaftsrecht das Richtige?

Ein Wissen um die komplexe Materie gesellschaftsrechtlicher Vorgaben ist überall dort eine wichtige Kompetenz, wo die juristische Dimension der betrieblichen Verfassung zum beruflichen Alltag gehört. Das kann bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen ganz verschiedene Personenkreise betreffen:

  • Gründer: Gerade bei Start-ups bedürfen Gründer umfassender Kenntnisse darüber, welche Voraussetzungen für eine Gründung zu erfüllen sind und wie ein Gesellschaftsvertrag aussieht.
  • Inhaber: Auch bei kleineren und mittelständischen Unternehmen in Rechtsformen wie GbR und GmbH fallen haftungsrechtliche Fragestellungen an, bei florierenden Unternehmen gegebenenfalls auch die Frage nach einer Änderung von Satzung oder Rechtsform.
  • Führungskräfte: Mitglieder des gehobenen Managements, die beabsichtigen, in die Geschäftsführung zu wechseln.
  • Aufsichtsräte: Mitglieder der Geschäftsführung in Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Führungsgremien anderer Gesellschaftsformen.
  • Betriebsjuristen: Rechtsexperten, die mit Fragen der internen Revision betraut sind.
  • Assistenten: Mitarbeiter, die der Geschäftsführung oder der Rechtsabteilung zuarbeiten.

Das Seminarangebot im Bereich Gesellschaftsrecht bildet das breite Themenspektrum ab und konzentriert sich oft auf einzelne Anwendungsfelder, sodass eine zielgerichtete Vertiefung der relevanten Kenntnisse möglich ist.

Welchen Nutzen ziehen Firmen aus Seminaren für Gesellschaftsrecht?

In Unternehmen mit weniger komplexen Organisationsformen werden die unternehmerischen Verfassungsfragen, die das Gesellschaftsrecht zum Gegenstand hat, im Alltag seltener zum Thema. Dennoch tut jede Person mit Führungsverantwortung gut daran, sich in diesem Bereich auszukennen. Gerade in kleineren Betrieben mit uneingeschränkter Haftung können Seminare für Gesellschaftsrecht ein Wissen vermitteln, das existenziell wichtig werden kann. Aber auch für Geschäftsführer und Aufsichtsräte in großen Unternehmen und Konzernen sind etwa haftungsrechtliche Fragestellungen von Bedeutung. Gesellschaftsrechtliche Kenntnisse ermöglichen juristisch einwandfreie Vorgänge von der Gründung über die alltägliche Aufsichtsratsarbeit bis zur Abwicklung oder Liquidierung von Unternehmen.

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Plötzlich Geschäftsführer! Nicht selten erfolgt die Bestellung zum Geschäftsführer überraschend und ohne spezielle Vorbereitung, welche rechtlichen Pflichten damit verbunden sind. Der Zertifikatslehrgang vermittelt betriebswirtschaftliches und kaufmännisches Grundwissen, um dieser verantwortungsvollen Aufgabe gewachsen zu sein.

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„Ich bin nun seit 30 Jahren berufstätig und habe in dieser Zeit an einigen Weiterbildungen teilnehmen können. Oft findet man in Schulungen Dozenten, welche bereits seit Jahren von der Praxis weit entfernt sind.
Anders war es in Ihrem Seminar. Mit Herrn Schüngel haben Sie einen Dozenten mit exzellentem Praxiswissen, welcher die normativen Anforderungen mit baulichen Gegebenheiten in Einklang bringt. Dies fand ich richtig prima!“
Ralf Körfer, Dipl.-Ing. (FH) | Forschungszentrum Jülich GmbH



(VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft)Bestandteil des Anerkennungsverfahrens zum EMV-Sachkundigen (VdS) - Teil 1
Blitzschläge, Blitzüberspannungen und andere elektromagnetische Einflüsse verursachen häufig Schäden in technischen Anlagen. Dieser Lehrgang vermittelt Elektrofachkräften das notwendige Wissen, um diesen Schaden effektiv vorzubeugen:

gesetzliche Vorschriften und Regelwerke
Begrifflichkeiten, physikalische und technische Grundlagen
Planung und Errichtung von notwendigen und praktikablen Massnahmen zur Reduzierung von Schäden und Störungen
Prüfungen zur Beurteilung von Störungen und der getroffenen Schutzmassnahmen

Der Lehrgang schliesst mit einer Prüfung ab. Nach bestandener Prüfung erhalten Elektrofachkräfte eine Bescheinigung, die als Basis für den Fachkundenachweis nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305), VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft, dient. Darüber hinaus erfüllt der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs eine von mehreren Voraussetzungen für die Anerkennung als EMV-Sachkundiger (VdS).
BLITZ: 44,5 Unterrichtseinheiten bzw. 33,4 Zeitstunden gemäß IDD
Anerkennung
Für die Anerkennung VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft ist die Ausbildung zur Elektrofachkraft eine von mehreren notwendigen Voraussetzungen.
Für die Anerkennung VdS anerkannter EMV-Sachkundiger gelten zusätzliche Voraussetzungen. Das Anerkennungsverfahren zum EMV-Sachkundigen wurde von VdS in Zusammenarbeit mit weiteren Fachorganisationen, dem ZVEH, dem Ausschuss für Blitzschutz und Blitzforschung (ABB) sowie namhaften Industrieunternehmen ins Leben gerufen.
Voraussetzungen für diese Anerkennung sind:

Ausbildung als Elektrofachkraft
Eine mindestens, fünfjährige, einschlägige, praktische Tätigkeit mit ausreichenden Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der allgemeinen Elektrotechnik sowie insbesondere der Installationstechnik
Zertifikate, die den erfolgreichen Besuch der beiden Lehrgänge LG-BLITZ und LG-EMV dokumentieren
Weitere Bedingungen siehe Verfahrensrichtlinien VdS 2596, die wir Ihnen auf Anforderung zusenden

Es werden nur natürliche Personen anerkannt (zertifiziert). Die Anerkennung als EMV-Sachkundiger ist 4 Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden.
Für die Zertifizierung fallen zusätzliche Gebühren an.
Personen, die sich weiterbilden und zum EMV-Sachkundigen anerkennen lassen, werden in einem VdS-Verzeichnis geführt. Damit können Elektroinstallationsfirmen und Planer ihre Qualifikation gegenüber möglichen Auftraggebern nachweisen.
Das Verzeichnis der VdS-anerkannten EMV-Sachkundigen wird im Internet unter EMV-Sachkundige veröffentlicht.

  • 16.03.2026- 20.03.2026
  • Köln
  • 2.725,10 €



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Ralf Körfer, Dipl.-Ing. (FH) | Forschungszentrum Jülich GmbH



(VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft)Bestandteil des Anerkennungsverfahrens zum EMV-Sachkundigen (VdS) - Teil 1
Blitzschläge, Blitzüberspannungen und andere elektromagnetische Einflüsse verursachen häufig Schäden in technischen Anlagen. Dieser Lehrgang vermittelt Elektrofachkräften das notwendige Wissen, um diesen Schaden effektiv vorzubeugen:

gesetzliche Vorschriften und Regelwerke
Begrifflichkeiten, physikalische und technische Grundlagen
Planung und Errichtung von notwendigen und praktikablen Massnahmen zur Reduzierung von Schäden und Störungen
Prüfungen zur Beurteilung von Störungen und der getroffenen Schutzmassnahmen

Der Lehrgang schliesst mit einer Prüfung ab. Nach bestandener Prüfung erhalten Elektrofachkräfte eine Bescheinigung, die als Basis für den Fachkundenachweis nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305), VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft, dient. Darüber hinaus erfüllt der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs eine von mehreren Voraussetzungen für die Anerkennung als EMV-Sachkundiger (VdS).
BLITZ: 44,5 Unterrichtseinheiten bzw. 33,4 Zeitstunden gemäß IDD
Anerkennung
Für die Anerkennung VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft ist die Ausbildung zur Elektrofachkraft eine von mehreren notwendigen Voraussetzungen.
Für die Anerkennung VdS anerkannter EMV-Sachkundiger gelten zusätzliche Voraussetzungen. Das Anerkennungsverfahren zum EMV-Sachkundigen wurde von VdS in Zusammenarbeit mit weiteren Fachorganisationen, dem ZVEH, dem Ausschuss für Blitzschutz und Blitzforschung (ABB) sowie namhaften Industrieunternehmen ins Leben gerufen.
Voraussetzungen für diese Anerkennung sind:

Ausbildung als Elektrofachkraft
Eine mindestens, fünfjährige, einschlägige, praktische Tätigkeit mit ausreichenden Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der allgemeinen Elektrotechnik sowie insbesondere der Installationstechnik
Zertifikate, die den erfolgreichen Besuch der beiden Lehrgänge LG-BLITZ und LG-EMV dokumentieren
Weitere Bedingungen siehe Verfahrensrichtlinien VdS 2596, die wir Ihnen auf Anforderung zusenden

Es werden nur natürliche Personen anerkannt (zertifiziert). Die Anerkennung als EMV-Sachkundiger ist 4 Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden.
Für die Zertifizierung fallen zusätzliche Gebühren an.
Personen, die sich weiterbilden und zum EMV-Sachkundigen anerkennen lassen, werden in einem VdS-Verzeichnis geführt. Damit können Elektroinstallationsfirmen und Planer ihre Qualifikation gegenüber möglichen Auftraggebern nachweisen.
Das Verzeichnis der VdS-anerkannten EMV-Sachkundigen wird im Internet unter EMV-Sachkundige veröffentlicht.

  • 07.09.2026- 11.09.2026
  • München
  • 2.725,10 €



„Ich bin nun seit 30 Jahren berufstätig und habe in dieser Zeit an einigen Weiterbildungen teilnehmen können. Oft findet man in Schulungen Dozenten, welche bereits seit Jahren von der Praxis weit entfernt sind.
Anders war es in Ihrem Seminar. Mit Herrn Schüngel haben Sie einen Dozenten mit exzellentem Praxiswissen, welcher die normativen Anforderungen mit baulichen Gegebenheiten in Einklang bringt. Dies fand ich richtig prima!“
Ralf Körfer, Dipl.-Ing. (FH) | Forschungszentrum Jülich GmbH



(VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft)Bestandteil des Anerkennungsverfahrens zum EMV-Sachkundigen (VdS) - Teil 1
Blitzschläge, Blitzüberspannungen und andere elektromagnetische Einflüsse verursachen häufig Schäden in technischen Anlagen. Dieser Lehrgang vermittelt Elektrofachkräften das notwendige Wissen, um diesen Schaden effektiv vorzubeugen:

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Der Lehrgang schliesst mit einer Prüfung ab. Nach bestandener Prüfung erhalten Elektrofachkräfte eine Bescheinigung, die als Basis für den Fachkundenachweis nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305), VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft, dient. Darüber hinaus erfüllt der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs eine von mehreren Voraussetzungen für die Anerkennung als EMV-Sachkundiger (VdS).
BLITZ: 44,5 Unterrichtseinheiten bzw. 33,4 Zeitstunden gemäß IDD
Anerkennung
Für die Anerkennung VDE geprüfte Blitzschutzfachkraft ist die Ausbildung zur Elektrofachkraft eine von mehreren notwendigen Voraussetzungen.
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Weitere Bedingungen siehe Verfahrensrichtlinien VdS 2596, die wir Ihnen auf Anforderung zusenden

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