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Seminare für Gesellschaftsrecht – Fachkompetenz für Führungskräfte

Das Gesellschaftsrecht stellt sozusagen das Verfassungsrecht von Unternehmen dar. Es beschäftigt sich mit den individuellen Regelungen bei der Gründung, Ausgestaltung und Führung von Kapitalgesellschaften. Einschlägig sind Seminare für Gesellschaftsrecht daher unter anderem für Gründer, Geschäftsführer und Juristen. Denn bei der Errichtung eines Unternehmens sind gesellschaftsrechtliche Kompetenzen ebenso gefordert wie bei einer Satzungsänderung, der internen Revision und der Auflösung oder Rechtsformänderung eines Unternehmens. Das Angebot an Seminaren für Gesellschaftsrecht wendet sich daher in erster Linie an Führungskräfte und Mitarbeiter in gehobenen Positionen, die Kenntnisse über die rechtlichen Folgen bestimmter Gesellschaftsformen besitzen müssen.

Was ist Gesellschaftsrecht?

Das deutsche Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den formalen Vorgaben für Personenvereinigungen, die nicht öffentlicher Natur sind. Darunter fallen unter anderem Vereine, Personengesellschaften wie die GbR und Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG. Im Rahmen der Europäischen Rechtsordnung kommen noch weitere Gesellschaftsformen hinzu, deren wichtigste die Societas Europaea (SE) ist. Als einzelne Unterkategorien umfasst das Gesellschaftsrecht also etwa:

  • das Genossenschaftsrecht
  • das Aktienrecht
  • das Konzernrecht

Einschlägig werden Kompetenzen im Gesellschaftsrecht, wenn Personen eine Gesellschaft gründen wollen oder in leitender oder beratender Funktion in Unternehmen tätig und mit satzungsrelevanten Aufgaben betraut sind. Wichtige Fragen, die in dieser Form auch die unterschiedlichen Seminare für Gesellschaftsrecht aufnehmen, beziehen sich dabei auf Kapitaleinlagen, Haftungsschutz, Vergütung oder die Satzungs- oder Rechtsformänderung von Kapitalgesellschaften.

Was vermitteln Seminare für Gesellschaftsrecht?

Die Gründung und Führung von Gesellschaften ist eine rechtlich hochkomplexe Angelegenheit. Mit der Größe des Unternehmens und der Zahl der satzungsmäßigen Organe steigt diese Komplexität noch einmal. Der breite Umfang möglicher Gesellschaftsformen spiegelt sich in der inhaltlichen Ausrichtung der angebotenen Seminare für Gesellschaftsrecht wider. Je nach Bedarf können die Kurse zum Thema haben:

  • Rechtliche Anforderungen einzelner Gesellschaftsformen wie GbR, UG, GmbH, KGaA, AG
  • Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen bei der Gründung
  • Haftungsrecht und Haftungsbeschränkung der einzelnen Organe
  • Interne Revision der Geschäftsvorgänge
  • Voraussetzungen rechtsgültiger Satzungsänderungen
  • Liquidierung und Insolvenz

Neben Kursen, die die Grundlagen des Gesellschaftsrechts vermitteln, geben andere Seminare einen Überblick über die bestehende Rechtslage. So halten sie bereits geschulte Mitarbeiter auf dem neuesten Stand einer sich kontinuierlich ändernden Rechtsprechung.

Für wen sind Seminare im Gesellschaftsrecht das Richtige?

Ein Wissen um die komplexe Materie gesellschaftsrechtlicher Vorgaben ist überall dort eine wichtige Kompetenz, wo die juristische Dimension der betrieblichen Verfassung zum beruflichen Alltag gehört. Das kann bei unterschiedlichen Gesellschaftsformen ganz verschiedene Personenkreise betreffen:

  • Gründer: Gerade bei Start-ups bedürfen Gründer umfassender Kenntnisse darüber, welche Voraussetzungen für eine Gründung zu erfüllen sind und wie ein Gesellschaftsvertrag aussieht.
  • Inhaber: Auch bei kleineren und mittelständischen Unternehmen in Rechtsformen wie GbR und GmbH fallen haftungsrechtliche Fragestellungen an, bei florierenden Unternehmen gegebenenfalls auch die Frage nach einer Änderung von Satzung oder Rechtsform.
  • Führungskräfte: Mitglieder des gehobenen Managements, die beabsichtigen, in die Geschäftsführung zu wechseln.
  • Aufsichtsräte: Mitglieder der Geschäftsführung in Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Führungsgremien anderer Gesellschaftsformen.
  • Betriebsjuristen: Rechtsexperten, die mit Fragen der internen Revision betraut sind.
  • Assistenten: Mitarbeiter, die der Geschäftsführung oder der Rechtsabteilung zuarbeiten.

Das Seminarangebot im Bereich Gesellschaftsrecht bildet das breite Themenspektrum ab und konzentriert sich oft auf einzelne Anwendungsfelder, sodass eine zielgerichtete Vertiefung der relevanten Kenntnisse möglich ist.

Welchen Nutzen ziehen Firmen aus Seminaren für Gesellschaftsrecht?

In Unternehmen mit weniger komplexen Organisationsformen werden die unternehmerischen Verfassungsfragen, die das Gesellschaftsrecht zum Gegenstand hat, im Alltag seltener zum Thema. Dennoch tut jede Person mit Führungsverantwortung gut daran, sich in diesem Bereich auszukennen. Gerade in kleineren Betrieben mit uneingeschränkter Haftung können Seminare für Gesellschaftsrecht ein Wissen vermitteln, das existenziell wichtig werden kann. Aber auch für Geschäftsführer und Aufsichtsräte in großen Unternehmen und Konzernen sind etwa haftungsrechtliche Fragestellungen von Bedeutung. Gesellschaftsrechtliche Kenntnisse ermöglichen juristisch einwandfreie Vorgänge von der Gründung über die alltägliche Aufsichtsratsarbeit bis zur Abwicklung oder Liquidierung von Unternehmen.

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b) Kann - Klauseln
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2. Zulässiger Inhalt und Umfang von Bewerbungsbögen + Tests

3. Der Abkehrwille und seine rechtliche Bedeutung/Konsequenz

4. Die Arbeitsgesetze - ein Überblick
a) Grundgesetz + BGB + HGB
b) Gewerbeordnung
c) Reichsversicherungsordnung
d) Lohnfortzahlungsgesetz
e) Lohnzahlung an Feiertagen
f) Bundesurlaubsgesetz
g) Gesetz über die Fristen für die Kündigung von Angestellten
h) Angestelltenversicherungsgesetz
i) Kündigungsschutzgesetz
j) Arbeitsplatzschutzgesetz
k) Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
l) (Konkurs)/Insolvenzordnung
m) Arbeitsförderungsgesetz
n) Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure, Fachkräfte, Arbeitssicherheit
o) Arbeitszeitordnung
p) Mutterschutzgesetz + Reichsversicherungsordnung
r) Schwerbehindertengesetz
s) AÜG - Gesetz + Heimarbeitsgesetz
t) Berufsbildungsgesetz
u) Tarifvertragsgesetz + Mindestarbeitsbedingungen
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das „Vergessen“)
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Aufsichtsräte und Unternehmensvorstände spielen in der disruptiven Geschäftswelt von heute eine zentrale Rolle. Sie gestalten die Zukunft der Unternehmen durch ihre Führungs- und Kontrollfunktion in unterschiedlichen Bereichen – sei es bei der Entwicklung und Bewertung von Unternehmensstrategien, beim Risikomanagement oder bei der Erfüllung gesetzlicher Auflagen.

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1-Tag Intensiv-Seminar

Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgreich aufbauen und kommunizieren

ESRS-/CSRD-Reporting im Controlling

Nachhaltigkeit ist längst mehr als ein Trend – sie ist ein zentraler Faktor für langfristigen Unternehmenserfolg. Mit den steigenden Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung, wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), stehen Controller/-innen vor der Herausforderung, komplexe ESG-Daten (Umwelt, Soziales und Governance) effizient zu erfassen, zu analysieren und in die Unternehmenssteuerung einzubinden.

Dieses Seminar bietet Ihnen einen fundierten Einstieg in die Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie lernen die wichtigsten Begriffe und rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und erfahren, wie Sie Berichte effizient umsetzen, analysieren und interpretieren. Neben dem aktuellen Stand der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte durch die Wirtschaftsprüfer/-innen werden die Berichtsstruktur und die Möglichkeiten der Nutzung berichtsrelevanter Daten und vorhandener IT-Tools diskutiert. Ziel ist es, Ihnen das nötige Wissen und praktische Werkzeuge an die Hand zu geben, um die Anforderungen an das ESG-Reporting nicht nur zu erfüllen, sondern als Chance für eine strategische Unternehmenssteuerung zu nutzen.

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In diesem Seminar wird Ihnen das Fachwissen im Sinne des europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)  vermittelt und mit Hilfe von praxisbezogenen Fällen vertieft und anschaulich dargestellt. Im Anschluss an das Seminar sind Sie für die Zertifizierungsprüfung zur "Fachkraft für Datenschutz" zugelassen und erhalten mit Bestehen der Prüfung das Zertifikat der DEKRA Certification GmbH. Das Zertifikat das DEKRA-Siegel sind für 3 Jahre gültig und können danach rezertifiziert werden. ‹

  • 30.10.2025
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Genug Material für jedes Krimi-Drehbuch findet sich in Unternehmen und Organisationen: Betrug, Bilanzfälschungen, Preisabsprachen - und das sind nur die Fälle, die aufgedeckt wurden. Obwohl Compliance in Unternehmen angekommen ist, werden nach wie vor Verstöße begangen. Solides Compliance-Wissen und eine Sensibilisierung für Risiken im Alltag sollte bei allen Mitarbeitenden vorhanden sein. Dieses Seminar bietet Ihnen einen kompakten Überblick der Compliance-Themen im Unternehmen. Sie erfahren, was eine Compliance-Organisation leistet und welche Situationen schon in kleinen Handlungen enorme Risiken bergen.
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