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Seminare für Datenschutz und Compliance auf höchstem Niveau

Die Digitalisierung der Wirtschaft bringt ein massives Anwachsen der erhobenen und verarbeiteten Datenmengen mit sich. Neue Technologien erlauben die Filterung und Nutzung auch personenbezogener Daten. All diese Umstände haben auch den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Mit dem neuen Datenschutzrecht, das EU-weit seit dem 25. Mai 2018 gültig ist, sind die Herausforderungen für den Datenschutzbeauftragten noch einmal gewachsen. Die deutsche Umsetzung der EU-Leitlinie, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), regelt den Umgang mit dem Datenschutz für alle datenverarbeitenden Unternehmen. Das führt neben der Neuregelung der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung durch die Unternehmenskunden auch zu veränderten Bedingungen beispielsweise für die Betriebsratsarbeit. Die Rolle einer engagierten Compliance aus datenschutzrechtlichen Gründen ist aber auch für die Außendarstellung von Unternehmen von unschätzbarem Wert: Je mehr der Datenschutz an Bedeutung gewinnt, umso stärker auch seine Auswirkung auf die Customer Relations. Das breite Angebot an Datenschutzrecht Seminaren nimmt diesen Bedarf auf und vermittelt ganz unterschiedlichen Adressatengruppen die rechtlichen Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf den Umgang mit sensiblen Daten.

Worauf bezieht sich das Datenschutzrecht?

Das älteste deutsche Gesetz aus dem Bereich des Datenschutzrechts wurde bereits 1970 erlassen. Inzwischen ist Datenschutz aber eine EU-Domäne. Auf europäischer Ebene wird der Datenschutz in der Definition der Verordnung 2016/679 festgelegt, die hierzulande in die Datenschutz-Grundverordnung gegossen wurde. Seit dem 25. Mai 2018 ist somit die DSGVO Gesetz in Deutschland. Sie beeinflusst unter anderem

  • den Umgang mit personenbezogenen Daten
  • die Bestellung von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen
  • die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten in Unternehmen
  • die unternehmerische Compliance im Bereich des Datenschutzrechts

Dabei bezieht sich die DSGVO als Gesetz nicht nur auf die virtuelle Welt. So sind beispielsweise auch Arztpraxen von der Regelung betroffen und innerhalb von Firmen der Betriebsrat. Auch wenn die relevanten Informationen offline erhoben oder verarbeitet werden, muss dies im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung geschehen. Die DSGVO und mitlaufend die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten kann für die Compliance des Unternehmens also auch dann aus datenschutzrechtlichen Gründen einschlägig werden, wenn kein Aspekt des Geschäftsmodells im Netz stattfindet.

Was lernt man in einem Datenschutzrecht Seminar?

Die Datenschutz-Grundverordnung regelt den Datenschutz für Ämter, Unternehmen und Praxen. Vor allem, wenn das Geschäftsmodell die Verarbeitung sensibler Daten umfasst, ist die Bestellung eines zertifizierten Datenschutzbeauftragten im Rahmen der DSGVO zwingend vorgesehen. Eine Aus- oder Weiterbildung in diesem Bereich erlaubt Ihren Mitarbeitern die fehlerlose Compliance im Rahmen des seit 2018 geltenden neuen Datenschutzrechts. Gerade, wenn Unternehmen internationale Datentransfers vornehmen, bieten sich Datenschutzrecht Seminare an: Selbst innerhalb der EU, wo sich der Datenschutz an die Definition der EU-Richtlinie anpasst, weichen nationale Umsetzungen voneinander ab. Eine Kenntnis der deutschen Datenschutz-Grundverordnung bedarf hier gegebenenfalls der Ergänzung um eine Expertise über das Datenschutzrecht der Zielländer.

Die einschlägigen Workshops decken aber auch Aspekte der DSGVO für Mitarbeiter ab, die mit anderen Aufgaben als der des Datenschutzbeauftragten bedacht sind. Eine eigene Perspektive bringen beispielsweise Seminare für Betriebs- und Personalräte mit sich. Hier geht es um den Datenschutz für die Kollegen im Unternehmen. Auch die Art der Informationsvermittlung passt sich der Nachfrage an: So ist ein Datenschutzbeauftragter nicht immer ausgebildeter Jurist. Einzelne Datenschutzrecht Seminare bringen daher die DSGVO speziell juristischen Laien näher.

Für welche Mitarbeiter ist der Besuch eines Datenschutzrecht Seminars sinnvoll?

Der Themenbereich, den Datenschutzrecht Seminare abdecken, beginnt bei Fragen nach der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung für Online-Kunden und führt bis hin zu den juristischen Folgen mangelnder Compliance. Der Personenkreis, für den die DSGVO als Gesetz über den betrieblichen Datenschutz einschlägig sind, umfasst daher unter anderem:

  • den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens;
  • die Sicherheitsbeauftragten und Administratoren in den Bereichen IT und EDV;
  • Führungskräfte in den Bereichen kaufmännische Leitung und Personal;
  • qualifiziertes Personal im Bereich Compliance;
  • Betriebsräte.

Die Gruppe der Mitarbeiter, für die eine Weiterbildung über die datenschutzrechtlichen Grundlagen von Datenerhebung und -verarbeitung sinnvoll ist, wird eher noch wachsen: Die immer weiter zunehmende Menge an Daten und die steter Innovation unterliegende Technologie zu deren Vernetzung lassen die juristisch relevanten Geschäftsbereiche vorhersehbar umfangreicher werden. Umfassende Kenntnisse der Datenschutz-Grundverordnung gewinnen also für immer mehr Mitarbeiter an Bedeutung.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Datenschutzrecht Seminaren?

Auch wenn nicht alle Unternehmen zwingend einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, finden die Inhalte der DSGVO oft dennoch auch bei ihnen Anwendung. Und nicht nur durch den Umfang gesetzlicher Vorschriften wächst die Bedeutung datenschutzrechtlicher Kompetenzen im Betrieb. Auch für die Kunden gewinnt der Datenschutz an Bedeutung: Mit jedem neuen Datenskandal wird es für Unternehmen wichtiger, die Botschaft nach außen zu tragen, dass der eigene Umgang mit sensiblen Daten diesen Befindlichkeiten Rechnung trägt. Zusätzlich gilt wie in vielen Kontexten, in denen Fachbeauftragte bestellt werden, auch hier: Der zertifizierte Mitarbeiter im eigenen Haus spart die Kosten für externe Experten und stellt damit eine wichtige betriebseigene Ressource dar. Und nicht zuletzt macht der wachsende Bedarf am entsprechenden Fachwissen eine Fortbildung im Datenschutzrecht auch für die Mitarbeiter selbst hochattraktiv.



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  • 22.06.2026- 26.06.2026
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Technische und rechtliche Grundlagen

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In diesem Einführungsseminar erfahren Fach- und Führungskräfte, die bislang über kein einschlägiges Fachwissen verfügen, die wichtigsten Grundlagen und Grundkenntnisse im Sinne der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit Hilfe eines personalisierten Handbuches sind Sie in der Lage, Ihre Datenschutzbelange sofort umzusetzen. 

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  • 23.09.2026
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Unternehmen stehen vor einer Vielzahl datenschutzrechtlicher Herausforderungen, die zunehmend im Fokus der Aufsichtsbehörden stehen. Besonders häufig werden Bußgelder wegen rechtswidriger Videoüberwachung verhängt, während Verstöße wie unvollständige Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten aktuell weniger beachtet werden.

Dieses Best-Practice-Seminar zeigt praxisnah, welche Risiken und Probleme bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben auftreten können und wie sich diese mit einfachen Mitteln beheben lassen. Darüber hinaus bietet das Seminar die Möglichkeit, spezifische Praxisfälle zu analysieren und gemeinsam passende Lösungen zu entwickeln.

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  • 07.12.2026
  • online
  • 207,06 €


Jede Datenverarbeitung muss rechtmäßig sein (Grundsatz der Rechtmäßigkeit, Art. 5 Abs. 1 Buchst. a DSGVO). Hierfür ist der bzw. die für die Verarbeitung Verantwortliche nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO rechenschaftspflichtig, also in Auseinandersetzungen mit betroffenen Personen oder Aufsichtsbehörden beweisbelastet. Nach dem EuGH enthält Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 DSGVO eine erschöpfende und abschließende Liste aller Bedingungen, unter denen eine Datenverarbeitung rechtmäßig sein kann. Rechtsgrundlagen im nationalen Recht können also die DSGVO allenfalls ergänzen oder ausfüllen, aber keinesfalls ersetzen. Das gilt nach dem EuGH gleichermaßen für Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen. In einer Vielzahl seiner Entscheidungen hat der EuGH sein Verständnis davon dargelegt, wann eine Datenverarbeitung rechtmäßig ist und wie sich Art. 6 DSGVO zu den Verarbeitungsverboten aus Art. 9 Abs. 1 DSGVO für sensible Daten verhält. Das Seminar arbeitet daher zunächst das Verhältnis von Art. 6 DSGVO zum nationalen Recht, zu Art. 9 DSGVO und anderen Öffnungsklauseln auf, bevor die einzelnen Rechtsgrundlagen anhand von Praxisbeispielen anschaulich und systematisch erläutert werden.

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Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, eine eigene Nextcloud-Instanz sicher aufzusetzen und zentrale Funktionen wie Datei-Synchronisation, Freigaben, Kalender und Online-Dokumentbearbeitung in Betrieb zu nehmen. Sie verstehen die Architektur, Grundkonzepte sowie die wichtigsten Sicherheits- und Datenschutzaspekte und können Nextcloud sinnvoll in Ihre bestehende IT-Landschaft integrieren.

E-Learning

  • 05.03.2026- 26.03.2026
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Das Datenschutzgesetz ist komplex und jährlichen Veränderungen unterworfen. Die Herausforderung als Datenschutzbeauftragte/-r liegt darin, das Wissen auf dem Gebiet des Datenschutzes stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Art. 38 (2) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) setzt daher auch auf die Verpflichtung des Verantwortlichen bzw. Auftragsverarbeiters, die Sicherung des Fachwissen der Datenschutzbeauftragten zu unterstützen.

Durch die Vielzahl der unterschiedlichen Teildisziplinen ist eine fortlaufende Qualifizierung häufig mit einem hohen Zeitaufwand verbunden.

Genau hier setzt unser Seminar an: Kurz und kompakt vermittelt der Kurs Ihnen aktuelles Wissen rund um das Thema Datenschutz. Zusätzlich werden im Rahmen von kleine Lerneinheiten Themen wie z.B. Brandschutz und IT-Sicherheit vertieft, die immer wieder den Weg des Datenschutzbeauftragten kreuzen.

Der interaktiv gestaltete Live-Unterricht bringt Sie mit gleichgesinnten Kursteilnehmern zusammen, mit denen Sie sich über Ihre Erfahrungen im Praxisalltag auszutauschen und neue Erkenntnisse für Ihre Arbeit gewinnen können.

Einzelne verpasste Termine müssen jeweils über die Aufzeichnung nachgeholt werden, um den Anschluss an den Kurs zu halten.

Bitte melden Sie sich frühzeitig zum Kurs an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, damit Rückfragen und Diskussionen möglich sind und Themen gemeinsam erarbeitet werden können.

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  • 05.05.2026
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Die Anforderungen nach der DSGVO

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  • 23.03.2026- 25.03.2026
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Erwerben Sie das DEKRA-Zertifikat und DEKRA-Siegel im Bereich Datenschutz

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In diesem Seminar werden den Teilnehmern die Grundzüge der durch eine ausgeprägte Vernetzung von rechtlichen und technischen Aspekten gekennzeichneten praktischen Fragen um das Thema Künstliche Intelligenz erläutert.



Hierbei wird dem aktuellen Trend, weg von einer ausschließlich bereichsspezifischen Betrachtung, hin zu einer ganzheitlichen Betrachtung des Themas in Unternehmen Rechnung getragen.
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