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Seminare für Datenschutz und Compliance auf höchstem Niveau

Die Digitalisierung der Wirtschaft bringt ein massives Anwachsen der erhobenen und verarbeiteten Datenmengen mit sich. Neue Technologien erlauben die Filterung und Nutzung auch personenbezogener Daten. All diese Umstände haben auch den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Mit dem neuen Datenschutzrecht, das EU-weit seit dem 25. Mai 2018 gültig ist, sind die Herausforderungen für den Datenschutzbeauftragten noch einmal gewachsen. Die deutsche Umsetzung der EU-Leitlinie, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), regelt den Umgang mit dem Datenschutz für alle datenverarbeitenden Unternehmen. Das führt neben der Neuregelung der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung durch die Unternehmenskunden auch zu veränderten Bedingungen beispielsweise für die Betriebsratsarbeit. Die Rolle einer engagierten Compliance aus datenschutzrechtlichen Gründen ist aber auch für die Außendarstellung von Unternehmen von unschätzbarem Wert: Je mehr der Datenschutz an Bedeutung gewinnt, umso stärker auch seine Auswirkung auf die Customer Relations. Das breite Angebot an Datenschutzrecht Seminaren nimmt diesen Bedarf auf und vermittelt ganz unterschiedlichen Adressatengruppen die rechtlichen Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf den Umgang mit sensiblen Daten.

Worauf bezieht sich das Datenschutzrecht?

Das älteste deutsche Gesetz aus dem Bereich des Datenschutzrechts wurde bereits 1970 erlassen. Inzwischen ist Datenschutz aber eine EU-Domäne. Auf europäischer Ebene wird der Datenschutz in der Definition der Verordnung 2016/679 festgelegt, die hierzulande in die Datenschutz-Grundverordnung gegossen wurde. Seit dem 25. Mai 2018 ist somit die DSGVO Gesetz in Deutschland. Sie beeinflusst unter anderem

  • den Umgang mit personenbezogenen Daten
  • die Bestellung von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen
  • die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten in Unternehmen
  • die unternehmerische Compliance im Bereich des Datenschutzrechts

Dabei bezieht sich die DSGVO als Gesetz nicht nur auf die virtuelle Welt. So sind beispielsweise auch Arztpraxen von der Regelung betroffen und innerhalb von Firmen der Betriebsrat. Auch wenn die relevanten Informationen offline erhoben oder verarbeitet werden, muss dies im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung geschehen. Die DSGVO und mitlaufend die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten kann für die Compliance des Unternehmens also auch dann aus datenschutzrechtlichen Gründen einschlägig werden, wenn kein Aspekt des Geschäftsmodells im Netz stattfindet.

Was lernt man in einem Datenschutzrecht Seminar?

Die Datenschutz-Grundverordnung regelt den Datenschutz für Ämter, Unternehmen und Praxen. Vor allem, wenn das Geschäftsmodell die Verarbeitung sensibler Daten umfasst, ist die Bestellung eines zertifizierten Datenschutzbeauftragten im Rahmen der DSGVO zwingend vorgesehen. Eine Aus- oder Weiterbildung in diesem Bereich erlaubt Ihren Mitarbeitern die fehlerlose Compliance im Rahmen des seit 2018 geltenden neuen Datenschutzrechts. Gerade, wenn Unternehmen internationale Datentransfers vornehmen, bieten sich Datenschutzrecht Seminare an: Selbst innerhalb der EU, wo sich der Datenschutz an die Definition der EU-Richtlinie anpasst, weichen nationale Umsetzungen voneinander ab. Eine Kenntnis der deutschen Datenschutz-Grundverordnung bedarf hier gegebenenfalls der Ergänzung um eine Expertise über das Datenschutzrecht der Zielländer.

Die einschlägigen Workshops decken aber auch Aspekte der DSGVO für Mitarbeiter ab, die mit anderen Aufgaben als der des Datenschutzbeauftragten bedacht sind. Eine eigene Perspektive bringen beispielsweise Seminare für Betriebs- und Personalräte mit sich. Hier geht es um den Datenschutz für die Kollegen im Unternehmen. Auch die Art der Informationsvermittlung passt sich der Nachfrage an: So ist ein Datenschutzbeauftragter nicht immer ausgebildeter Jurist. Einzelne Datenschutzrecht Seminare bringen daher die DSGVO speziell juristischen Laien näher.

Für welche Mitarbeiter ist der Besuch eines Datenschutzrecht Seminars sinnvoll?

Der Themenbereich, den Datenschutzrecht Seminare abdecken, beginnt bei Fragen nach der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung für Online-Kunden und führt bis hin zu den juristischen Folgen mangelnder Compliance. Der Personenkreis, für den die DSGVO als Gesetz über den betrieblichen Datenschutz einschlägig sind, umfasst daher unter anderem:

  • den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens;
  • die Sicherheitsbeauftragten und Administratoren in den Bereichen IT und EDV;
  • Führungskräfte in den Bereichen kaufmännische Leitung und Personal;
  • qualifiziertes Personal im Bereich Compliance;
  • Betriebsräte.

Die Gruppe der Mitarbeiter, für die eine Weiterbildung über die datenschutzrechtlichen Grundlagen von Datenerhebung und -verarbeitung sinnvoll ist, wird eher noch wachsen: Die immer weiter zunehmende Menge an Daten und die steter Innovation unterliegende Technologie zu deren Vernetzung lassen die juristisch relevanten Geschäftsbereiche vorhersehbar umfangreicher werden. Umfassende Kenntnisse der Datenschutz-Grundverordnung gewinnen also für immer mehr Mitarbeiter an Bedeutung.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Datenschutzrecht Seminaren?

Auch wenn nicht alle Unternehmen zwingend einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, finden die Inhalte der DSGVO oft dennoch auch bei ihnen Anwendung. Und nicht nur durch den Umfang gesetzlicher Vorschriften wächst die Bedeutung datenschutzrechtlicher Kompetenzen im Betrieb. Auch für die Kunden gewinnt der Datenschutz an Bedeutung: Mit jedem neuen Datenskandal wird es für Unternehmen wichtiger, die Botschaft nach außen zu tragen, dass der eigene Umgang mit sensiblen Daten diesen Befindlichkeiten Rechnung trägt. Zusätzlich gilt wie in vielen Kontexten, in denen Fachbeauftragte bestellt werden, auch hier: Der zertifizierte Mitarbeiter im eigenen Haus spart die Kosten für externe Experten und stellt damit eine wichtige betriebseigene Ressource dar. Und nicht zuletzt macht der wachsende Bedarf am entsprechenden Fachwissen eine Fortbildung im Datenschutzrecht auch für die Mitarbeiter selbst hochattraktiv.



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Online-Kommunikation ist aus der täglichen Arbeit der meisten Unternehmen kaum mehr wegzudenken. Die aktuelle Rechtslage zu kennen und seine Online-Auftritte rechtssicher zu gestalten, ist dabei ein entscheidender Erfolgsfaktor. Denn ob Sie eine Unternehmenswebsite betreiben, in sozialen Netzwerken präsent sind oder Produkte über einen Online-Shop vermarkten: Abmahnfallen lauern überall! Sie sind sich nicht sicher, was Sie posten, liken oder sharen dürfen? Sie möchten wissen, was Sie bei der Einbindung von Videos und Fotos beachten müssen? Welche Informationspflichten gibt es zu beachten und wie müssen Impressum und Datenschutzerklärung gestaltet sein? Diese kompakte Online-Veranstaltung stellt die wichtigsten Rechtsgrundlagen der digitalen Kommunikation vor.

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Die Teilnehmenden werden über die Inhalte der EU-Whistleblower-Richtlinie sowie des Hinweisgeberschutzgesetzes informiert und erfahren, welche Auswirkungen diese Regelungen auf Unternehmen haben. Wie ein System eingeführt werden kann, das alle Beteiligten - sowohl den Hinweisgeber als auch das Unternehmen - schützt, erläutern wir Ihnen praxisnah und mit hilfreichen Tipps. Darüber hinaus wird aufgezeigt, welche Maßnahmen im Hinblick auf den Datenschutz unbedingt beachtet und umgesetzt werden müssen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 02.07.2023 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde nach langem Ringen die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Es verpflichtet Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten, ein System mit geeigneten Meldewegen zum Schutz von Hinweisgebern einzurichten. So können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf mögliche Missstände hinweisen, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.



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Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes wird für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden die Einführung einer internen Meldestelle verpflichtend! Das Gesetz schreibt vor, dass die mit dem Betrieb der Meldestelle betrauten Mitarbeiter:innen über die notwendige Fachkunde verfügen müssen. In unserem Seminar erlangen Sie alle Kenntnisse, die Sie für den fachkundigen Betrieb Ihrer internen Meldestelle und die Bearbeitung von eingehenden Hinweisen benötigen. Wir vermitteln die Rechtsgrundlagen für den Betrieb der Meldestelle, sowie den gesetzlichen Rahmen für die Fallbearbeitung.

  • 12.06.2024
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Die Verpflichtung des Arbeitgebers, präventive Maßnahmen bei längerfristigen gesundheitlichen Problemen von Beschäftigten durchzuführen, bezieht sich auf alle Beschäftigte. In diesem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick darüber, in welchem Rechtsrahmen sich die Wiedereingliederung bewegt, wie sie vorschriftsmäßig verläuft und welche Hürden zu beachten sind.

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