Seminare zum Thema Europäisches Recht
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.382 Schulungen (mit 4.105 Terminen) zum Thema Europäisches Recht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren- und toren
- 20.07.2026
- Köln
- 862,75 €
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer Fachkraft für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.
Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren- und toren
- 28.09.2026
- Köln
- 862,75 €
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer Fachkraft für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
> Ausfuhrliste
- Begriffsbestimmungen
- Anwendung
- Kategorien
- Abkürzungen
> AWG - Außenwirtschaftsgesetz
> AWV - Außenwirtschaftsverordnung
> Chemiewaffenübereinkommen
> EU - Verordnungen und Beschlüsse
> Kriegswaffenkontrolle
2. Konsequenzen für den Fachmann/für die Fachfrau, der/die täglich das Außen-
wirtschaftsrecht und die Exportkontrolle kompetent einhalten muss und will.
3. Genehmigungen
- Nr. 09 Graphite
- Nr. 10 Computer
- Nr. 12 WGG
- Nr. 13 FAG
- Nr. 16 Telekommunikation
- Nr. 18 Bekleidung
4. Antragsvordrucke und Formulare
- wie sehen diese aus?
- wie sind diese auszufüllen?
- Ausfüllanleitung
- die verschiedenen Formulare im Überblick
5. Umschlüsselungsverzeichnis - verstehen und fehlerfrei anwenden
6. Chemiewaffenübereinkommen
7. Endverbleibserklärungen
8. Warenbegleitpapiere
Abwicklung des Zolls bei der Einfuhr
Einreihung von Waren in den Zolltarif
Der Zolltarif - sein Aufbau und seine Systematik
Grundregeln für die Einreihung von Waren
Anwendung der allgemeinen Vorschriften (AV)
Arbeiten mit dem elektronischen Zolltarif
Ausfüllen des Einheitspapiers in der Praxis
Verwendungsmöglichkeiten des Einheitspapiers
Vordrucksätze und das Vorgehen beim Ausfüllen
Erläuterung der Felder im Einheitspapier mit Hilfe des Merkblatts
Umsatzsteuer und Zoll - der Zusammenhang
Grundzüge des Umsatzsteuerrechts (grenzüberschreitender Verkehr)
Fiskalvertretung - was bedeutet dies?
Statistische Meldungen - aber wie?
ATLAS und NCTS in der Praxis
Ziele der verschiedenen IT-Verfahren
Subsysteme im IT-Verfahren ATLAS
Teilnahmeverfahren - aber wie?
Internetzollanmeldung in der Praxis
Ablauf NTCS (Subsystem ATLAS Versand)
Nachrichtenfluss im Normalverfahren und im vereinfachten Verfahren
NAFTA ( North American Free Trade Agreement)
Grundzüge des NAFTA – Abkommens
Tarifäre Wirkungen
Zollrechtliche Wirkungen
Grundgedanken und Ausprägungen
Einzelheiten zum NAFTA
Auswirkungen des NAFTA für die Mitgliedsstaaten
Auswirkungen des NAFTA auf EU und Deutschland
NAFTA und Zoll
Webinar
- 04.03.2026
- online
- 1.059,10 €
Meinungs- und Erfahrungsaustausch nach § 29a BImSchG
- 29.04.2026
- Köln
- 856,80 €
Sachverständige im Sinne von § 29a BImSchG werden auf Grundlage von § 29b BImSchG von den zuständigen Landesbehörden (bekanntgebende Stellen) nach den Vorgaben der 41. BImSchV bekannt gegeben. Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 7b der 41. BImSchV sind die bekannt gegebenen Sachverständigen dazu verpflichtet, alle zwei Jahre an einer vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) autorisierten Veranstaltung für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch teilzunehmen.
Die Sachverständigen sind dazu verpflichtet, den zuständigen Behörden über jede durchgeführte Prüfung einen Bericht nach behördlichen Vorgaben vorzulegen, in dem eine Zusammenfassung der bei der jeweiligen Prüfung festgestellten bedeutsamen Mängel sowie eine Zusammenfassung der grundlegenden Folgerungen für die Verbesserung der Anlagensicherheit, einschließlich Störfallvorsorge, enthalten ist. Diese Erfahrungsberichte werden ausgewertet und bilden die Grundlage für die Konzeption der Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch der Sachverständigen.
Für die Teilnahme am Meinungs- und Erfahrungsaustausch erhalten alle Teilnehmenden am Ende der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung. Die Teilnehmerzahl ist auf höchstens 50 begrenzt. Die Teilnahmeliste wird dem BMU nach dem jeweiligen Meinungs- und Erfahrungsaustausch zugeleitet.
Weiterbildungsmaßnahme nach IDD
Diese Fachtagung erfüllt die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV, und umfasst 6 Zeitstunden.
Anerkennungen
Anerkannt als Meinungs- und Erfahrungsaustausch für Sachverständige im Sinne von § 29a BImSchG und als Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 5. BImSchV.In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für Tagungsunterlagen, Teilnahmebescheinigung und Tagesverpflegung enthalten.Es gelten unsere AGB für Fachtagungen
Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren- und toren
- 12.10.2026
- München
- 862,75 €
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer Fachkraft für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.
Webinar
- 25.02.2026
- online
- 1.094,80 €
Dieses Webinar vermittelt die rechtlichen Grundlagen rund um den Einsatz von KI im Unternehmen. Behandelt werden Fragen zu Haftung, Schutz von Investitionen, urheberrechtlichen Aspekten generativer Systeme wie ChatGPT sowie zur rechtssicheren Nutzung von Daten im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Urheberrecht.
Ein besonderer Fokus liegt auf dem kommenden europäischen AI Act, der erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für den Umgang mit KI schaffen soll. Teilnehmende erhalten konkrete Handlungsempfehlungen, um ihre KI-Aktivitäten rechtlich abzusichern und zukunftsfähig auszurichten.
Urlaubsansprüche im öffentlichen Dienst – TVöD & TV-L rechtssicher anwenden
- 17.03.2026- 18.03.2026
- Wuppertal
- 1.390,00 €
Nach den Rechtsprechungen des EuGHs und BAGs der letzten Jahre, steht im Urlaubsrecht kein Stein mehr auf dem anderen. Beim Umgang mit den vielfältigen Urlaubsregelungen für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst stehen unter anderem folgende Fragestellungen im Vordergrund:
Wann verfällt Urlaub ganz oder teilweise im noch bestehenden Arbeitsverhältnis insb. bei Arbeitsunfähigkeit?
Welchen Urlaub erhalten Beschäftigte bei Wechsel von beispielsweise einer Fünf-Tage-Woche auf eine Drei-Tage-Woche?
Steht nach Elternzeit noch Urlaub für die Zeit davor zu? Wenn ja, in welchem Umfang?
Wann und ggf. für wie viele Jahre ist ein Urlaub abzugelten?
Wie berechnet sich eine Urlaubsabgeltung?
Wann verfällt der Anspruch auf Urlaubsabgeltung?
Der Anspruch auf Erholungs- und Zusatzurlaub sowie auf Arbeitsbefreiung erfährt im Spannungsfeld zwischen gesetzlichen und tariflichen Regelungen vielfache Ausprägungsmerkmale. Spezielle Vorschriften wie das Bundesurlaubsgesetz, das SGB IX und V oder das Bundeselterngeld und Bundeselternzeitgesetz bringen die spezielle Würze in die tägliche Arbeit.
Wenn Urlaub gekürzt wird oder nicht mehr gewährt werden kann, weil er verfallen ist, ist es wichtig, den betroffenen Mitarbeiter:innen die Gründe hierfür nachvollziehbar zu kommunizieren.
Webinar: Diisocyanate - Grundmodul: Grundlagentraining
- 10.02.2026
- Hamburg
- 101,15 €
Webinar
Vergabeunterlagen auftragssicher & fehlerfrei zusammenstellen
- 23.02.2026
- online
- 534,31 €
Die Zusammenstellung der Vergabeunterlagen stellt immer wieder eine Herausforderung dar, da schon kleine Fehler schnell zu folgenreichen Problemen führen können.
So stellen die Vordrucke des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) oder freie standardisierte VOB- und VOL-Formulare bereits einen hilfreichen Leitfaden dar, aber es bleiben immer zahlreiche Fragen offen. Unser Experte geht mit Ihnen systematisch eine exemplarische Zusammenstellung der Vergabeunterlagen durch und verweist dabei auf typische Fehler, die Sie vermeiden sollten. Als Basis werden die Vordrucke des VHB verwendet und jeweils auf Besonderheiten bei der Verwendung von standardisierten VOB- und VOL-Formularen hingewiesen.
Nach diesem Tag haben Sie ein gutes Gespür für Problemstellen und werden sicherer bei der Zusammenstellung und Ausfüllung der Vordrucke sein.
