Seminare zum Thema Europäisches Recht
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.543 Schulungen (mit 4.978 Terminen) zum Thema Europäisches Recht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:KI-Kompass: verstehen, einschätzen, starten
- 15.07.2027- 16.07.2027
- Köln
- 1.713,60 €
KI-Kompass: verstehen, einschätzen, starten
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren- und toren
- 27.09.2027
- Köln
- 892,50 €
Brandschutztüren und -tore sind zentrale Bestandteile des baulichen Brandschutzes. Ihre Aufgabe besteht darin, im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen und damit Menschenleben sowie Sachwerte zu schützen. Damit diese Schutzfunktion jederzeit gewährleistet ist, schreiben die Landesbauordnungen sowie die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass Brand- und Rauchschutztüren und -tore nach dem Einbau, nach Änderungen und in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Diese Prüfungen dürfen ausschließlich durch hierfür befähigte Personen durchgeführt werden.
Der Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ vermittelt die erforderlichen fachlichen sowie rechtliche Grundlagen, um den ordnungsgemäßen Zustand dieser Feuerschutzabschlüsse beurteilen zu können. Die Teilnehmenden erwerben Kenntnisse über Aufbau, Funktion und zulässige Änderungen von Brandschutztüren und -toren. Darüber hinaus wird vermittelt, wie notwendige Instandhaltungsmaßnahmen erkannt, dokumentiert und veranlasst werden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs endet mit einer schriftlichen Prüfung, die zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß BetrSichV, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der TRBS 1203 die Befähigung zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren bildet.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 10 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,5 Zeitstunden.
Ihr Vorteil
Aufbauend auf unserem Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zur „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu absolvieren. Durch die Kombination beider Lehrgänge erwerben Sie innerhalb von zwei Tagen den erforderlichen Kompetenznachweis zur Prüfung von Brandschutzabschlüssen und qualifizieren sich zugleich als Fachkraft für Feststellanlagen.
Webinar
Verschlüsselung und Authentifizierung
- 10.11.2026
- online
- 946,05 €
Fachseminar
Verschlüsselung und Authentifizierung
IT-Know-how und EDV-Wissen: Die Sicherheit der verschiedenen Verfahren gekonnt einschätzen
Datensicherheit und die Verschlüsselung von Daten sind hochaktuelle Themen. Die Sensibilisierung in Unternehmen nimmt hierfür immer mehr zu. Besonders seit die DSGVO der IT-Sicherheit in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten einen weitaus höheren Stellenwert einräumt und sie bedeutend aufwertet. Die sichere Verschlüsselung ist eine Maßnahme, die Risiken eindämmen oder sogar verhindern kann. Sie hilft dabei, die Vertraulichkeit zu gewährleisten. IT-Grundlagen für Datenschutzbeauftragte und notwendiges technisches IT-Wissen sind demzufolge dringend erforderlich geworden.
Im Fachseminar erlangen die Teilnehmenden ein essenzielles Verständnis von Verschlüsselungsverfahren und passwortloser Authentifizierung. Ziel ist es, wesentliche Techniken der Kryptografie zu verstehen, um ihre Wirkung in Anwendungen und deren Nutzen für den Schutz der personenbezogenen Daten besser beurteilen zu können.
Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren- und toren
- 20.04.2027
- Hamburg
- 892,50 €
Brandschutztüren und -tore sind zentrale Bestandteile des baulichen Brandschutzes. Ihre Aufgabe besteht darin, im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen und damit Menschenleben sowie Sachwerte zu schützen. Damit diese Schutzfunktion jederzeit gewährleistet ist, schreiben die Landesbauordnungen sowie die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass Brand- und Rauchschutztüren und -tore nach dem Einbau, nach Änderungen und in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Diese Prüfungen dürfen ausschließlich durch hierfür befähigte Personen durchgeführt werden.
Der Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ vermittelt die erforderlichen fachlichen sowie rechtliche Grundlagen, um den ordnungsgemäßen Zustand dieser Feuerschutzabschlüsse beurteilen zu können. Die Teilnehmenden erwerben Kenntnisse über Aufbau, Funktion und zulässige Änderungen von Brandschutztüren und -toren. Darüber hinaus wird vermittelt, wie notwendige Instandhaltungsmaßnahmen erkannt, dokumentiert und veranlasst werden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs endet mit einer schriftlichen Prüfung, die zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß BetrSichV, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der TRBS 1203 die Befähigung zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren bildet.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 10 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,5 Zeitstunden.
Ihr Vorteil
Aufbauend auf unserem Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zur „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu absolvieren. Durch die Kombination beider Lehrgänge erwerben Sie innerhalb von zwei Tagen den erforderlichen Kompetenznachweis zur Prüfung von Brandschutzabschlüssen und qualifizieren sich zugleich als Fachkraft für Feststellanlagen.
Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren- und toren
- 07.07.2027
- Köln
- 892,50 €
Brandschutztüren und -tore sind zentrale Bestandteile des baulichen Brandschutzes. Ihre Aufgabe besteht darin, im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen und damit Menschenleben sowie Sachwerte zu schützen. Damit diese Schutzfunktion jederzeit gewährleistet ist, schreiben die Landesbauordnungen sowie die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass Brand- und Rauchschutztüren und -tore nach dem Einbau, nach Änderungen und in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Diese Prüfungen dürfen ausschließlich durch hierfür befähigte Personen durchgeführt werden.
Der Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ vermittelt die erforderlichen fachlichen sowie rechtliche Grundlagen, um den ordnungsgemäßen Zustand dieser Feuerschutzabschlüsse beurteilen zu können. Die Teilnehmenden erwerben Kenntnisse über Aufbau, Funktion und zulässige Änderungen von Brandschutztüren und -toren. Darüber hinaus wird vermittelt, wie notwendige Instandhaltungsmaßnahmen erkannt, dokumentiert und veranlasst werden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs endet mit einer schriftlichen Prüfung, die zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß BetrSichV, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der TRBS 1203 die Befähigung zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren bildet.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 10 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,5 Zeitstunden.
Ihr Vorteil
Aufbauend auf unserem Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zur „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu absolvieren. Durch die Kombination beider Lehrgänge erwerben Sie innerhalb von zwei Tagen den erforderlichen Kompetenznachweis zur Prüfung von Brandschutzabschlüssen und qualifizieren sich zugleich als Fachkraft für Feststellanlagen.
Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren- und toren
- 08.03.2027
- Köln
- 892,50 €
Brandschutztüren und -tore sind zentrale Bestandteile des baulichen Brandschutzes. Ihre Aufgabe besteht darin, im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen und damit Menschenleben sowie Sachwerte zu schützen. Damit diese Schutzfunktion jederzeit gewährleistet ist, schreiben die Landesbauordnungen sowie die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass Brand- und Rauchschutztüren und -tore nach dem Einbau, nach Änderungen und in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Diese Prüfungen dürfen ausschließlich durch hierfür befähigte Personen durchgeführt werden.
Der Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ vermittelt die erforderlichen fachlichen sowie rechtliche Grundlagen, um den ordnungsgemäßen Zustand dieser Feuerschutzabschlüsse beurteilen zu können. Die Teilnehmenden erwerben Kenntnisse über Aufbau, Funktion und zulässige Änderungen von Brandschutztüren und -toren. Darüber hinaus wird vermittelt, wie notwendige Instandhaltungsmaßnahmen erkannt, dokumentiert und veranlasst werden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs endet mit einer schriftlichen Prüfung, die zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß BetrSichV, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der TRBS 1203 die Befähigung zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren bildet.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 10 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,5 Zeitstunden.
Ihr Vorteil
Aufbauend auf unserem Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zur „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu absolvieren. Durch die Kombination beider Lehrgänge erwerben Sie innerhalb von zwei Tagen den erforderlichen Kompetenznachweis zur Prüfung von Brandschutzabschlüssen und qualifizieren sich zugleich als Fachkraft für Feststellanlagen.
Webinar
- 26.01.2027
- online
- 589,05 €
Fachseminar (0,5 Tage)
Data Act kompakt
Data Sharing und Cloud Switching – Konflikte mit der DSGVO meistern
Der EU Data Act ist seit 12.09.2025 verbindlich anwendbar. Durch den aktuellen Digital Omnibus IV soll er zur zentralen Regelung des EU-Datenrechts werden. Dafür sollen Open-Data-Richtlinie, Data Governance Act und FFDR integriert werden. Das schafft mehr Übersicht, macht den Data Act aber umso wichtiger. Die neue Pflicht zum Teilen von Daten, inkl. personenbezogener Daten, kann zu Konflikten mit dem Datenschutzrecht führen. DSB müssen sich auf neue Transparenz- und Zugangsrechte, klare Regelungen zum Data Sharing sowie neue Anforderungen an Vertragsgestaltung und Datenportabilität vorbereiten. Ein fundiertes Verständnis der Regelungen ist für die rechtskonforme Umsetzung unerlässlich.
Ebenso wird das sog. Cloud Switching eingeführt: Cloud Provider müssen den Anbieterwechsel vertraglich, technisch und informativ ermöglichen. Lernen Sie, wie Sie die Data Act-Anforderungen in Einklang mit der DSGVO in bestehende Datenschutzprozesse integrieren.
- 18.02.2027- 19.03.2027
- Berlin
- 3.558,10 €
Webinar
- 14.04.2027- 15.04.2027
- online
- 1.773,10 €
Darüber hinaus behandelt das Seminar wesentliche Grundlagen nachhaltiger Beschaffung – von Definitionen und Zielen über internationale Normen, Nachhaltigkeitslabels und Lebenszykluskostenrechnung bis hin zu typischen Hemmnissen. Im Mittelpunkt steht die praktische Umsetzung: organisatorische Verankerung, Supplier Code of Conduct, Lieferantenselbstauskunft, systematische Lieferantenbewertungen, klare Governance-Prozesse und der gezielte Einsatz von Daten. Dadurch erhalten die Teilnehmenden eine kompakte, anwendungsorientierte Einführung in die zentralen Bausteine moderner nachhaltiger Beschaffung.
