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Seminare zum Thema Europäisches Recht

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.185 Schulungen (mit 3.500 Terminen) zum Thema Europäisches Recht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

Webinar

  • 25.09.2025
  • online
  • 886,55 €
    797,90 €
6 weitere Termine

Die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte bietet enorme Chancen für Unternehmen. Sie birgt durch die hohe Komplexität der zu beachtenden Rechtsvorschriften, wie dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz, allerdings auch einige Risiken!
Verstöße gegen diese Rechtsvorschriften gelten als Ordnungswidrigkeiten und können in schwerwiegenden Fällen für Arbeitgebende mit hohen Geldstrafen geahndet werden.
Seit dem 01.06.2024 ist nun auch das Herzstück der Reform zur Fachkräfteeinwanderung in Kraft: Die Chancenkarte. Durch sie wird der Zugang zu qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern erheblich erleichtert.

In diesem Seminar erfahren die Teilnehmenden, wie sie diese komplexen rechtlichen Anforderungen erfüllen und sicher durch den nationalen und internationalen Paragraphendschungel finden.

Webinar

  • 18.09.2025- 19.09.2025
  • online
  • 1.773,10 €
1 weiterer Termin

Sie wollen Expertise und Knowhow zum Zukunftsthema Kreislaufwirtschaft aufbauen? Sie möchten verstehen, wie Sie durch die Circular Economy neue Märkte erschließen, und Wettbewerbsvorteile kreieren? Die Kreislaufwirtschaft ist in der Unternehmens-Transformation zur Nachhaltigkeit ein unverzichtbares Konzept, welches ökonomische, ökologische und soziale Vorteile verbindet. In diesem Seminar lernen Sie praxisnah die Grundlagen der Circular Economy kennen. Sie erarbeiten die ökonomischen wie ökologischen Vorteile zirkulären Wirtschaftens, kennen die Potentiale zirkulärer Geschäftsmodelle, bekommen Einblicke in Anwendungsbereiche in Ihrer Branche und können bereits konkrete Anknüpfungspunkte für das Konzept der Circular Economy in der eigenen Organisation identifizieren.

Webinar

  • 04.12.2025- 05.12.2025
  • online
  • 1.290,00 €


Dieser Workshop gibt Ihnen einen kompakten Überblick über das materielle Markenrecht und eine genaue Einführung in die diversen Markensysteme. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die einzelnen Verfahren anschaulich und praxisnah vermittelt. Durch dieses erlernte Wissen sind Sie in der Lage, die in einer Markenabteilung anfallenden Arbeiten selbständig und kompetent zu bearbeiten.
Gerichtet an: Neu- und Quereinsteiger im Markenrecht Formalsachbearbeiter im Markenrecht

  • 28.04.2026- 29.04.2026
  • Ostfildern
  • 1.200,00 €


Alle Produkte, die im Europäischen Markt in Verkehr gebracht werden sollen, müssen mit den geltenden Richtlinien und Produktsicherheitsvorgaben konform sein.  Für EMV gilt in der Regel die Richtlinie 2014/30/EU, außer wenn EMV-Belange durch andere Richtlinien abgedeckt werden, wie z.B. durch die Funkanlagenrichtline 2014/53/EU. Die Wirtschaftsakteure stellen sicher, dass nur konforme Produkte in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Verantwortlich für die Erklärung der Konformität sind ausschließlich die Hersteller oder ggf. deren Bevollmächtigte in der EU.

  • Verständnis der Produkthaftung als Motivation zur CE-Kennzeichnung
  • Einordnung verschiedener Produkte in die anzuwendenden EU-Richtlinien (EMV und RED) und damit verbundenen Normen
  • Kenntnis der verschiedenen Methoden zur Bewertung der Konformität mit EMV- und Funkanlagen-Richtlinie 
  • Übersicht über die Nachweise und Dokumentationen für die Erstellung der technischen Unterlagen, einschließlich einer beispielhaften Risikobewertung
  • Anwendung harmonisierter und anderer geeigneter Normen als Mittel zum Konformitätsnachweis
  • Übersicht der erforderlichen Messungen und Messtechnik bei normengerechter Durchführung von EMV- und Funkprüfungen

Nicht nur die Anwendung harmonisierter Normen führt zum Nachweis der Konformität mit den Richtlinien. Wo es die Richtlinie zulässt, kann ein Hersteller auch eine eigene Bewertung aller Nachweise vorn...

  • 25.08.2025- 26.08.2025
  • Köln
  • 862,75 €


Laut den Landesbauordnungen und der Betriebssicherheitsverordnung sind die Betreiber baulicher Anlagen dazu verpflichtet, Brand- und Rauchschutztüren und -tore jederzeit sicher und funktionstüchtig zu halten. Daher müssen diese nach dem Einbau, nach Veränderungen und regelmäßig wiederkehrend durch eine sachkundige Person geprüft werden. In diesem Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Brandschutztüren und -tore fachgerecht zu beurteilen und gegebenenfalls Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen.Zusatzlich bietet VdS die Moglichkeit mit Absolvierung dieses Lehrgangs die notwendige fachliche Einweisung zu erhalten, um im Sinne der DIN 14677-1 die monatlichen Sicht- und Funktionsprufung an Feststellanlagen/Freilaufturschliesern (Offenhaltung) durchzufuhren.
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer Fachkraft für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.

  • 03.11.2025- 04.11.2025
  • Köln
  • 862,75 €


Laut den Landesbauordnungen und der Betriebssicherheitsverordnung sind die Betreiber baulicher Anlagen dazu verpflichtet, Brand- und Rauchschutztüren und -tore jederzeit sicher und funktionstüchtig zu halten. Daher müssen diese nach dem Einbau, nach Veränderungen und regelmäßig wiederkehrend durch eine sachkundige Person geprüft werden. In diesem Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Brandschutztüren und -tore fachgerecht zu beurteilen und gegebenenfalls Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen.Zusatzlich bietet VdS die Moglichkeit mit Absolvierung dieses Lehrgangs die notwendige fachliche Einweisung zu erhalten, um im Sinne der DIN 14677-1 die monatlichen Sicht- und Funktionsprufung an Feststellanlagen/Freilaufturschliesern (Offenhaltung) durchzufuhren.
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer Fachkraft für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.

  • 17.12.2025
  • München
  • 862,75 €


Laut den Landesbauordnungen und der Betriebssicherheitsverordnung sind die Betreiber baulicher Anlagen dazu verpflichtet, Brand- und Rauchschutztüren und -tore jederzeit sicher und funktionstüchtig zu halten. Daher müssen diese nach dem Einbau, nach Veränderungen und regelmäßig wiederkehrend durch eine sachkundige Person geprüft werden. In diesem Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Brandschutztüren und -tore fachgerecht zu beurteilen und gegebenenfalls Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen.Zusatzlich bietet VdS die Moglichkeit mit Absolvierung dieses Lehrgangs die notwendige fachliche Einweisung zu erhalten, um im Sinne der DIN 14677-1 die monatlichen Sicht- und Funktionsprufung an Feststellanlagen/Freilaufturschliesern (Offenhaltung) durchzufuhren.
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer Fachkraft für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.

Webinar

  • 28.07.2025- 01.08.2025
  • online
  • 4.034,10 €
3 weitere Termine

Zertifiziertes KI-Expertenwissen für die erfolgreiche Umsetzung der KI-Verordnung und weiterer rechtsrelevanter Vorgaben

Webinar

  • 22.10.2025
  • online
  • 886,55 €
1 weiterer Termin

Was Fuhrparkverantwortliche über Fuhrparkrecht wissen sollten

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Deshalb erleben Fuhrparkverantwortliche immer wieder böse Überraschungen mit Polizei oder Staatsanwaltschaft. Denn mit nichts wird fahrlässiger umgegangen, als mit dem Fuhrparkrecht! Dabei lauern für Fuhrparkverantwortliche rechtliche Fallstricke an allen Ecken.

Deshalb sollten Sie sich unbedingt im Fuhrparkrecht auskennen! In diesem Seminar erfahren Sie alles, was Sie im Fuhrparkrecht wissen müssen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Halterhaftung und -verantwortung delegieren können, wie ordnungsgemäße Führerscheinkontrollen aussehen, welche berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu beachten sind und was Sie bei der Umsetzung der neuen Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) unbedingt berücksichtigen sollten. Weiterhin werden Sie grundlegende (haftungs-)rechtliche Anforderungen und (steuerliche) Besonderheiten der Elektromobilität im Firmenfuhrpark kennenlernen und die wesentlichen Aspekte aus dem Bereich Arbeitsrecht und Dienstwagenüberlassung beleuchten. Mit diesem Wissen werden Sie künftig in der Lage sein, Ihren Firmenfuhrpark rechtssicher zu betreuen und erfolgreich zu managen.

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


Um die Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermeiden, müssen Unternehmen besonders bei der Arbeit mit Gefahrstoffen gesetzliche Neuerungen umsetzen und regelmäßig ihre Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffverzeichnisse und Betriebsanweisungen anpassen. 2024 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) wie in den Jahren zuvor erneut zahlreiche Neuerungen in den TRGSn beschlossen. Neugefasst sind u. a. TRGS 430 „Isocyabate , TRGS 520 Sammelstellen für Kleinmengen gefährlicher Abfälle, TRGS 529 Biogas oder die TRGS 751 Tankstellen/Gasfüllanlagen. Darüber hinaus wurden einige TRGSn geändert bzw. ergänzt, beispielsweise zu Arbeitsplatzgrenzwerten (TRGS 900) oder zum Verzeichnis für CMR-Stoffe (TRGS 905). Zusätzlich stellen die Europäische Harmonisierung im Rahmen der REACH- bzw. CLP-Verordnung neue Anforderungen. Dies führte auch zu Anpassungen an die entsprechenden deutschen Verordnungen.

Wie die Teilnehmenden die aktuellen Anforderungen sicher im Unternehmen umsetzen, vermittelt ihnen dieses Updateseminar.
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