Seminare
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Seminare zum Thema Rechtsberatung

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.377 Schulungen (mit 3.666 Terminen) zum Thema Rechtsberatung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 26.11.2026
  • Wien
  • 1.794,00 €


Wissen schützt: Sichern Sie sich ab! Vertiefen Sie Ihr Know-how über Rechte und Pflichten als Vorstandsmitglied sowie über relevante Haftungsfragen.

21. 4. 2026 Wien

23. 6. 2026 Wien

26.11.2026 Wien

Webinar

  • 21.10.2026
  • online
  • 186,83 €


Mietanpassungen können in der Gewerberaum- und Wohnraummiete aufgrund einer vereinbarten Preisklausel (Wertsicherungsklausel) im Mietvertrag erfolgen (Indexmiete). Durch eine Preisklausel wird die Entwicklung der Miete an die Entwicklung bestimmter Güter oder Leistungen gekoppelt. Die Miete soll sich dann ändern, wenn sich der Bezugsfaktor ändert. Für die Wohnraummiete gelten die (einschränkenden) Vorgaben aus § 557 b BGB. In der Gewerberaummiete ist die Vereinbarung einer Preisklausel nur nach Maßgabe des Preisklauselgesetzes (PrKG) zulässig. Handelt es sich bei der Wertsicherungsklausel um eine Formularklausel, ist zugleich das AGB-Recht zu beachten, wie der BGH jüngst mit Urteil vom 11.03.2026 (Az.: XII ZR 51/25) konstatiert hat. Dort hat der BGH auch zum streitigen Verhältnis zwischen § 8 PrKG und § 307 ff. BGB Stellung genommen und herausgestellt, dass, wenn eine Preisklausel der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht standhält, sich die Rechtsfolgen nicht nach § 8 PrKG beurteilen, sondern die Klausel nach § 307 Abs. 1 BGB von Anfang an unwirksam ist. In der Praxis sind Wertsicherungsklauseln von großer (wirtschaftlicher) Bedeutung. Gerade in den Jahren 2022 und 2023, in denen der Verbraucherpreisindex „durch die Decke gegangen“ ist, hatten viele Vermieter und Vermieterinnen indexbedingte Mieterhöhungen für sich reklamiert. Mieter und Mieterinnen haben die Mieterhöhung nicht selten zum Anlass genommen, die Wirksamkeit der entsprechenden Wertsicherungsklausel im Mietvertrag zu überprüfen. Im Monat März 2026 ist der Verbraucherpreisindex infolge des Iran-Krieges um 1,1 % gestiegen. Es ist durchaus damit zu rechnen, dass es zu weiteren Steigerungen kommt mit der Folge, dass dann auch wieder indexbedingte Mieterhöhungen anstehen und Wertsicherungsklauseln erneut auf dem Prüfstand stehen.

  • 21.08.2026- 28.08.2026
  • Köln
  • 2.963,10 €
4 weitere Termine

In einigen Unternehmen liegen die Funktionen der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person. Zum Erhalt der Fachkunde fordert der Gesetzgeber den Besuch einer anerkannten Fortbildung alle zwei Jahre.

Die Abfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragten erhalten einen aktuellen Überblick über das Umweltrecht. Der Lehrgang trägt den zahlreichen Schnittstellen zwischen den einzelnen Umweltbereichen Rechnung. Wiederholungen werden zugunsten von mehr Effizienz vermieden und die Teilnehmenden sparen sowohl Seminar- und Reisekosten als auch Zeit im Vergleich zu separat gebuchten Veranstaltungen.


Die Veranstaltung kann auch modular gebucht werden, abhängig davon welche Fachkunden Sie auffrischen möchten. Sprechen Sie uns gerne an.


Bitte beachten Sie:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des §10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.

Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.


Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 15:00 Uhr.



Themenschwerpunkte








1. Tag: Allgemeiner Teil (verpflichtend für alle)


  • Neue Entwicklungen im Immissionsschutz-, Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzrecht
  • Rechte Pflichten und Haftung von betrieblichen Umweltbeauftragten


2. Tag: Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte


  • Die gesetzliche Überwachungspflicht der Immissionsschutz-/Störfallbeauftragten
  • TA Luft: Novellierung
  • Die Umsetzung der Seveso III-Richtlinie und andere aktuelle Entwicklungen im Störfallrecht
  • Der BREF-Prozess und seine Folgen für die Betreibenden und Vorhabenträger


3. Tag: Fortbildung für Abfallbeauftragte


  • Rechtsgrundlagen des europäischen und nationalen Abfallrechts
  • Neue Regelungen der Abfallwirtschaft auf europäischer und nationaler Ebene einschließlich
    untergesetzlicher Regelwerke und deren Auswirkungen
  • Die Abfallbeauftragten in der betrieblichen Praxis


4. Tag: Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte


  • Wasserhaushaltsgesetz und die AwSV
  • Wasserhaushaltsgesetz: Umsetzung der Anforderungen aus dem IED in der AbwV
  • Technische Regeln in der praktischen Anwendung
  • Löschwasserrückhaltung
  • Europäische Hochwasserrahmenricht­­­­linie und die Umsetzung im Wasserhaushaltsgesetz

  • Gefährdungen und Anforderungen an Anlagen durch Überschwemmungen unter Berücksichtigung von Starkregenereignissen und Hochwasser










Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.

Webinar

  • 26.08.2026- 28.08.2026
  • online
  • 2.737,00 €
2 weitere Termine

Zertifikatslehrgang: Rechtsgrundlagen, erfolgreiche Angebotserstellung & Vertragsmanagement bei öffentlichen Ausschreibungen

Das mit der Vergaberechtsreform in 2016 aktualisierte Vergaberecht ist ein spezielles und kompliziertes Rechtsgebiet mit zahlreichen Formalien. Gerade in der aktuellen Situation der Covid-19-Pandemie soll die verstärkte öffentliche Auftragsvergabe dazu dienen, die Konjunktur wieder zu beleben. Aufträge der öffentlichen Hand können somit für Unternehmen einen wichtigen Umsatzfaktor darstellen. Eine fundierte Kenntnis über den Vergabeprozess und die Besonderheiten bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand in der Praxis helfen unmittelbar für den Erfolg Ihrer Angebote.

Dieser 2,5-tägige Zertifikatslehrgang richtet sich speziell an Bieter und potenzielle Auftragnehmer öffentlicher Ausschreibungen.

> zum Programm

Webinar

  • Termin auf Anfrage
  • online
  • auf Anfrage
1 weiterer Termin

Nationales Vergaberecht

1.das öffentliche Auftrags-, Beschaffungs-, Verdingungswesen

2.die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher
Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er
zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, zu beachten hat

3. Rechts- und Verfahrensregeln

4. Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung der Verfahrensregeln

5. Aufgaben und Ziele des Vergaberechts

6.Wettbewerbsverletzungen der Auftraggeber und Auftragnehmer

7. das „Government Procurement Agreement“ (GPA) mit allen Details wie
Schwellenwerte, Fristen, Modalitäten der Ausschreibungsveröffentlichung,
Ausschluss von Bietern, Klagerecht Bieter, Anspruch auf ein fehlerfreies
Verfahren u.v.m.

8. Wettbewerbsbeschränkungen

9. Schwellenwerte

10. für (fast) jede Leistung ein 8-stelliger Zahlencode + Prüfziffer gleich
CPV-codes von “Common Procurement Vocabulary“ gleich
“Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge“

11. EG – Vorschriften und – Richtlinien
Gesetze zur Modernisierung des Vergaberechts - Rechte und Pflichten

12. „Zweiteilung des Vergaberechts“ was heißt das??

13. VOB, VOL und VOF

14. § 97 GWB enthält allgemeine Grundsätze des Vergaberechts u.a.:
> Wettbewerbsgrundsatz
> Transparenzgebot
> Diskriminierungsverbot bzw. Gleichbehandlungsgrundsatz
> Förderung mittelständischer Interessen (Pflicht zur Losaufteilung)
> Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen
(Eignung)
> angemessene Preise
> Förmliche Ausschreibung
15. § 101 GWB unterscheidet verschiedene Arten der Vergabe:
> Offenes Verfahren
> Nicht Offenes Verfahren
> öffentlicher Teilnahmewettbewerb
> Verhandlungsverfahren
> Verhandlungsverfahren nach öffentlicher Vergabebekanntmachung
> Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung
> Wettbewerblicher Dialog

16. Regelung des Vergabeverfahrens: VOL, VOB und VOF

17. Präqualifikationssystem

18. Vergabehandbücher

19. Vergaberecht für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte

20. Vergaben außerhalb des Vergaberechts

21. Bezugnahme auf die tägliche Arbeit der Seminarteilnehmer?

Die Ausschreibung

> Abgabefrist /-termin

> Angebots /-gültigkeit, -öffnungstermin

> Ausschreibungsbedingungen – Vorschriften – Empfehlungen

> Spezielle Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsmatrix, Gestaltung,
Checklisten und Formulare

> Finanzierung

> Die verschiedenen Ausschreibungsarten (genormte, differenzierte…)

> Neues Ausschreibungsrecht

> Ausschreibung nach VOB/VOL

> Die öffentliche Vergabe in Abgrenzung zur beschränkten Ausschreibung und
freihändigen Vergabe im Überblick

> Kontaktadressen und Datenbanken

> Internet – Nutzung + Ausschreibung via Internet

> die Auswertung der Ausschreibung

> Fallübungen
> Bezug zur Problem – und Aufgabenstellung der Teilnehmer

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


Nationales Vergaberecht

1.das öffentliche Auftrags-, Beschaffungs-, Verdingungswesen

2.die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher
Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er
zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, zu beachten hat

3. Rechts- und Verfahrensregeln

4. Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung der Verfahrensregeln

5. Aufgaben und Ziele des Vergaberechts

6.Wettbewerbsverletzungen der Auftraggeber und Auftragnehmer

7. das „Government Procurement Agreement“ (GPA) mit allen Details wie
Schwellenwerte, Fristen, Modalitäten der Ausschreibungsveröffentlichung,
Ausschluss von Bietern, Klagerecht Bieter, Anspruch auf ein fehlerfreies
Verfahren u.v.m.

8. Wettbewerbsbeschränkungen

9. Schwellenwerte

10. für (fast) jede Leistung ein 8-stelliger Zahlencode + Prüfziffer gleich
CPV-codes von “Common Procurement Vocabulary“ gleich
“Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge“

11. EG – Vorschriften und – Richtlinien
Gesetze zur Modernisierung des Vergaberechts - Rechte und Pflichten

12. „Zweiteilung des Vergaberechts“ was heißt das??

13. VOB, VOL und VOF

14. § 97 GWB enthält allgemeine Grundsätze des Vergaberechts u.a.:
> Wettbewerbsgrundsatz
> Transparenzgebot
> Diskriminierungsverbot bzw. Gleichbehandlungsgrundsatz
> Förderung mittelständischer Interessen (Pflicht zur Losaufteilung)
> Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen
(Eignung)
> angemessene Preise
> Förmliche Ausschreibung
15. § 101 GWB unterscheidet verschiedene Arten der Vergabe:
> Offenes Verfahren
> Nicht Offenes Verfahren
> öffentlicher Teilnahmewettbewerb
> Verhandlungsverfahren
> Verhandlungsverfahren nach öffentlicher Vergabebekanntmachung
> Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung
> Wettbewerblicher Dialog

16. Regelung des Vergabeverfahrens: VOL, VOB und VOF

17. Präqualifikationssystem

18. Vergabehandbücher

19. Vergaberecht für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte

20. Vergaben außerhalb des Vergaberechts

21. Bezugnahme auf die tägliche Arbeit der Seminarteilnehmer?

Die Ausschreibung

> Abgabefrist /-termin

> Angebots /-gültigkeit, -öffnungstermin

> Ausschreibungsbedingungen – Vorschriften – Empfehlungen

> Spezielle Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsmatrix, Gestaltung,
Checklisten und Formulare

> Finanzierung

> Die verschiedenen Ausschreibungsarten (genormte, differenzierte…)

> Neues Ausschreibungsrecht

> Ausschreibung nach VOB/VOL

> Die öffentliche Vergabe in Abgrenzung zur beschränkten Ausschreibung und
freihändigen Vergabe im Überblick

> Kontaktadressen und Datenbanken

> Internet – Nutzung + Ausschreibung via Internet

> die Auswertung der Ausschreibung

> Fallübungen
> Bezug zur Problem – und Aufgabenstellung der Teilnehmer

Webinar

  • 09.11.2026- 10.11.2026
  • online
  • 1.951,60 €


Der Data Act, der im September 2025 in Kraft trat, ist ein Novum/Revolution. Er schafft erstmals in der EU einen umfassenden Rechtsrahmen für den Zugriff auf und die Nutzung von Daten, die Maschinen oder Nutzer:innen generiert haben. Einhergehend mit mehr Rechten für Nutzer:innen entsteht gleichzeitig ein neues Recht der Datenwirtschaft mit viel Potenzial für Start-ups und KMU.
Dieses Seminar vermittelt praxisnah die zentralen Inhalte des Data Acts und zeigt auf, wie sich die neuen Vorgaben in Unternehmen konkret umsetzen lassen. Im Fokus stehen dabei unter anderem die Datengewinnung für KI-Anwendungen, die Vereinbarkeit mit bestehenden Datenschutzanforderungen sowie die Gestaltung vertraglicher Regelungen rund um geteilte Daten und Schnittstellen.
Anhand von Beispielen aus Branchen wie Medizin, Forschung oder Landwirtschaft werden die Potenziale datenbasierter Geschäftsmodelle greifbar gemacht. Teilnehmende erhalten konkrete Handlungsempfehlungen, um Chancen des Data Acts strategisch zu nutzen und rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

  • 14.09.2026- 17.09.2026
  • Köln
  • 1.761,20 €


Lebendige Wissensvermittlung durch engagierte, erfahrene Dozentinnen und Dozenten aus Industrie, Ingenieur- und Sachverständigenwesen, Versicherungen und Feuerwehren: dafür steht der VdS-Lehrgang Brandschutzbeauftragter seit über dreißig Jahren! Unser Dozententeam gibt neben den theoretischen Grundlagen jede Menge wertvolles Erfahrungswissen an die Teilnehmenden weiter. So werden Sie optimal auf ihre Aufgaben als Brandschutzbeauftragte vorbereitet. Da die Kurse in Gruppen mit nicht mehr als 24 Teilnehmenden stattfinden, bleibt zudem genug Raum für Fragen, Wünsche und Austausch.

Mehr als 99 % unserer Teilnehmenden würden den Lehrgang weiterempfehlen! Zwei Stimmen:

„Der BSB-Lehrgang bei VdS ist auf die Realität des Alltags aufgebaut und damit sehr praxistauglich. Da ist kein Thema zu viel oder übertrieben in den Vordergrund gestellt. Besonders die Demonstrationen und Beispiele blieben bei mir haften! Den Lehrgang kann ich beruhigt weiterempfehlen.“
Manfred Grün | Arla Foods Deutschland GmbH, Pronsfeld


„Ich kann nur sagen, dass mir der Lehrgang rundherum sehr gut gefallen hat – von Anfang bis Ende super und voller wichtiger Informationen für mich. Meiner Meinung nach ist eine solch hochwertige Ausbildung essentiell für jeden Brandschutzbeauftragten.“
Cornel Gratz | Immanuel Klinikum Bernau, Herzzentrum Brandenburg

Großer Praxisteil - Hochwertiger Abschluss
Der Lehrgang Brandschutzbeauftragter erfüllt sämtliche Anforderungen der einschlägigen Richtlinien und beinhaltet alle Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes und viele Anwendungsbeispiele wie „Baulicher Brandschutz und Berechnung von Löschmitteleinheiten. Die Praxisnähe der Veranstaltung entsteht auch durch Themenfelder wie Brandrisiken im Betrieb“ und „Sofortmaßnahmen bei Brandausbruch“ sowie durch eine praktische Löschübung mit verschiedenen Löschmitteln.


Dauer des Lehrgangs
65 Unterrichtseinheiten (UE) bzw. 48,8 Zeitstunden, aufgeteilt auf 9 Tage. Die Unterrichtstage umfassen, den Vorgaben des deutschen Richtlinienwerks entsprechend, maximal je 8 UE.
Varianten

Ebenfalls möglich ist ein 12-tägiger Lehrgang Brandschutzbeauftragter nach europäischem Standard. Dieser besteht aus dem Lehrgang Brandschutzbeauftragter und dem 3-tägigen Aufbau-Modul CFPA für Brandschutzbeauftragte umfasst 89,3 Unterrichtseinheiten gemäß IDD und bietet als zusätzliche Qualifikation das CFPA-Europe-Diplom (Fire Safety: Technical Cycle), das in zahlreichen europäischen Ländern anerkannt wird. Bei zeitgleicher Buchung mit der Brandschutzbeauftragten-Grundausbildung erhalten Sie einen Preisnachlass in Höhe von netto 270,- €!
Für die speziellen Anforderungen an Brandschutzbeauftragte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gibt es – nur bei VdS – den speziellen 2-wöchigen Lehrgang Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser mit passgenauen und sehr praxisnahen Inhalten.

Buchungsvarianten
Der Lehrgang Brandschutzbeauftragter setzt sich zusammen aus Block 1 und Block 2. Diese beiden Blöcke können auch an unterschiedlichen Lehrgangsorten besucht werden.E-Learning
Zusätzlich erhalten Lehrgangsteilnehmende Zugang zu einem E-Learning-Bereich, der unter anderem verschiedene Richtlinien, Gesetze, nützliche Zusatzinformationen sowie ein Selbstlernmodul für das wichtige Themenfeld des baulichen Brandschutzes enthält. Die E-Learning-Umgebung wird laufend ausgebaut.
Informationen und Beratung
Für alle Fragen zum Thema Brandschutzbeauftragte sowie zu Inhalten, Ablauf oder Anforderungen des VdS-Lehrgangs stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns an für eine persönliche Beratung!
Fortbildung von Brandschutzbeaufragten
Regelmäßige Fortbildung ist für Brandschutzbeauftragte (BSB) unabdingbar. Hier finden Sie eine Übersicht über VdS-Lehrgänge und-Fachtagungen, die besonders für die BSB-Fortbildung geeignet sind.

  • 28.09.2026- 01.10.2026
  • Wiesbaden
  • 1.761,20 €


Lebendige Wissensvermittlung durch engagierte, erfahrene Dozentinnen und Dozenten aus Industrie, Ingenieur- und Sachverständigenwesen, Versicherungen und Feuerwehren: dafür steht der VdS-Lehrgang Brandschutzbeauftragter seit über dreißig Jahren! Unser Dozententeam gibt neben den theoretischen Grundlagen jede Menge wertvolles Erfahrungswissen an die Teilnehmenden weiter. So werden Sie optimal auf ihre Aufgaben als Brandschutzbeauftragte vorbereitet. Da die Kurse in Gruppen mit nicht mehr als 24 Teilnehmenden stattfinden, bleibt zudem genug Raum für Fragen, Wünsche und Austausch.

Mehr als 99 % unserer Teilnehmenden würden den Lehrgang weiterempfehlen! Zwei Stimmen:

„Der BSB-Lehrgang bei VdS ist auf die Realität des Alltags aufgebaut und damit sehr praxistauglich. Da ist kein Thema zu viel oder übertrieben in den Vordergrund gestellt. Besonders die Demonstrationen und Beispiele blieben bei mir haften! Den Lehrgang kann ich beruhigt weiterempfehlen.“
Manfred Grün | Arla Foods Deutschland GmbH, Pronsfeld


„Ich kann nur sagen, dass mir der Lehrgang rundherum sehr gut gefallen hat – von Anfang bis Ende super und voller wichtiger Informationen für mich. Meiner Meinung nach ist eine solch hochwertige Ausbildung essentiell für jeden Brandschutzbeauftragten.“
Cornel Gratz | Immanuel Klinikum Bernau, Herzzentrum Brandenburg

Großer Praxisteil - Hochwertiger Abschluss
Der Lehrgang Brandschutzbeauftragter erfüllt sämtliche Anforderungen der einschlägigen Richtlinien und beinhaltet alle Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes und viele Anwendungsbeispiele wie „Baulicher Brandschutz und Berechnung von Löschmitteleinheiten. Die Praxisnähe der Veranstaltung entsteht auch durch Themenfelder wie Brandrisiken im Betrieb“ und „Sofortmaßnahmen bei Brandausbruch“ sowie durch eine praktische Löschübung mit verschiedenen Löschmitteln.


Dauer des Lehrgangs
65 Unterrichtseinheiten (UE) bzw. 48,8 Zeitstunden, aufgeteilt auf 9 Tage. Die Unterrichtstage umfassen, den Vorgaben des deutschen Richtlinienwerks entsprechend, maximal je 8 UE.
Varianten

Ebenfalls möglich ist ein 12-tägiger Lehrgang Brandschutzbeauftragter nach europäischem Standard. Dieser besteht aus dem Lehrgang Brandschutzbeauftragter und dem 3-tägigen Aufbau-Modul CFPA für Brandschutzbeauftragte umfasst 89,3 Unterrichtseinheiten gemäß IDD und bietet als zusätzliche Qualifikation das CFPA-Europe-Diplom (Fire Safety: Technical Cycle), das in zahlreichen europäischen Ländern anerkannt wird. Bei zeitgleicher Buchung mit der Brandschutzbeauftragten-Grundausbildung erhalten Sie einen Preisnachlass in Höhe von netto 270,- €!
Für die speziellen Anforderungen an Brandschutzbeauftragte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gibt es – nur bei VdS – den speziellen 2-wöchigen Lehrgang Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser mit passgenauen und sehr praxisnahen Inhalten.

Buchungsvarianten
Der Lehrgang Brandschutzbeauftragter setzt sich zusammen aus Block 1 und Block 2. Diese beiden Blöcke können auch an unterschiedlichen Lehrgangsorten besucht werden.E-Learning
Zusätzlich erhalten Lehrgangsteilnehmende Zugang zu einem E-Learning-Bereich, der unter anderem verschiedene Richtlinien, Gesetze, nützliche Zusatzinformationen sowie ein Selbstlernmodul für das wichtige Themenfeld des baulichen Brandschutzes enthält. Die E-Learning-Umgebung wird laufend ausgebaut.
Informationen und Beratung
Für alle Fragen zum Thema Brandschutzbeauftragte sowie zu Inhalten, Ablauf oder Anforderungen des VdS-Lehrgangs stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns an für eine persönliche Beratung!
Fortbildung von Brandschutzbeaufragten
Regelmäßige Fortbildung ist für Brandschutzbeauftragte (BSB) unabdingbar. Hier finden Sie eine Übersicht über VdS-Lehrgänge und-Fachtagungen, die besonders für die BSB-Fortbildung geeignet sind.

  • 07.09.2026- 11.09.2026
  • Wiesbaden
  • 2.255,05 €


Lebendige Wissensvermittlung durch engagierte, erfahrene Dozentinnen und Dozenten aus Industrie, Ingenieur- und Sachverständigenwesen, Versicherungen und Feuerwehren: dafür steht der VdS-Lehrgang Brandschutzbeauftragter seit über dreißig Jahren! Unser Dozententeam gibt neben den theoretischen Grundlagen jede Menge wertvolles Erfahrungswissen an die Teilnehmenden weiter. So werden Sie optimal auf ihre Aufgaben als Brandschutzbeauftragte vorbereitet. Da die Kurse in Gruppen mit nicht mehr als 24 Teilnehmenden stattfinden, bleibt zudem genug Raum für Fragen, Wünsche und Austausch.

Mehr als 99 % unserer Teilnehmenden würden den Lehrgang weiterempfehlen! Zwei Stimmen:

„Der BSB-Lehrgang bei VdS ist auf die Realität des Alltags aufgebaut und damit sehr praxistauglich. Da ist kein Thema zu viel oder übertrieben in den Vordergrund gestellt. Besonders die Demonstrationen und Beispiele blieben bei mir haften! Den Lehrgang kann ich beruhigt weiterempfehlen.“
Manfred Grün | Arla Foods Deutschland GmbH, Pronsfeld


„Ich kann nur sagen, dass mir der Lehrgang rundherum sehr gut gefallen hat – von Anfang bis Ende super und voller wichtiger Informationen für mich. Meiner Meinung nach ist eine solch hochwertige Ausbildung essentiell für jeden Brandschutzbeauftragten.“
Cornel Gratz | Immanuel Klinikum Bernau, Herzzentrum Brandenburg

Großer Praxisteil - Hochwertiger Abschluss
Der Lehrgang Brandschutzbeauftragter erfüllt sämtliche Anforderungen der einschlägigen Richtlinien und beinhaltet alle Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes und viele Anwendungsbeispiele wie „Baulicher Brandschutz und Berechnung von Löschmitteleinheiten. Die Praxisnähe der Veranstaltung entsteht auch durch Themenfelder wie Brandrisiken im Betrieb“ und „Sofortmaßnahmen bei Brandausbruch“ sowie durch eine praktische Löschübung mit verschiedenen Löschmitteln.


Dauer des Lehrgangs
65 Unterrichtseinheiten (UE) bzw. 48,8 Zeitstunden, aufgeteilt auf 9 Tage. Die Unterrichtstage umfassen, den Vorgaben des deutschen Richtlinienwerks entsprechend, maximal je 8 UE.
Varianten

Ebenfalls möglich ist ein 12-tägiger Lehrgang Brandschutzbeauftragter nach europäischem Standard. Dieser besteht aus dem Lehrgang Brandschutzbeauftragter und dem 3-tägigen Aufbau-Modul CFPA für Brandschutzbeauftragte umfasst 89,3 Unterrichtseinheiten gemäß IDD und bietet als zusätzliche Qualifikation das CFPA-Europe-Diplom (Fire Safety: Technical Cycle), das in zahlreichen europäischen Ländern anerkannt wird. Bei zeitgleicher Buchung mit der Brandschutzbeauftragten-Grundausbildung erhalten Sie einen Preisnachlass in Höhe von netto 270,- €!
Für die speziellen Anforderungen an Brandschutzbeauftragte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gibt es – nur bei VdS – den speziellen 2-wöchigen Lehrgang Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser mit passgenauen und sehr praxisnahen Inhalten.

Buchungsvarianten
Der Lehrgang Brandschutzbeauftragter setzt sich zusammen aus Block 1 und Block 2. Diese beiden Blöcke können auch an unterschiedlichen Lehrgangsorten besucht werden.E-Learning
Zusätzlich erhalten Lehrgangsteilnehmende Zugang zu einem E-Learning-Bereich, der unter anderem verschiedene Richtlinien, Gesetze, nützliche Zusatzinformationen sowie ein Selbstlernmodul für das wichtige Themenfeld des baulichen Brandschutzes enthält. Die E-Learning-Umgebung wird laufend ausgebaut.
Informationen und Beratung
Für alle Fragen zum Thema Brandschutzbeauftragte sowie zu Inhalten, Ablauf oder Anforderungen des VdS-Lehrgangs stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns an für eine persönliche Beratung!
Fortbildung von Brandschutzbeaufragten
Regelmäßige Fortbildung ist für Brandschutzbeauftragte (BSB) unabdingbar. Hier finden Sie eine Übersicht über VdS-Lehrgänge und-Fachtagungen, die besonders für die BSB-Fortbildung geeignet sind.

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