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Seminare für Datenschutz und Compliance auf höchstem Niveau

Die Digitalisierung der Wirtschaft bringt ein massives Anwachsen der erhobenen und verarbeiteten Datenmengen mit sich. Neue Technologien erlauben die Filterung und Nutzung auch personenbezogener Daten. All diese Umstände haben auch den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Mit dem neuen Datenschutzrecht, das EU-weit seit dem 25. Mai 2018 gültig ist, sind die Herausforderungen für den Datenschutzbeauftragten noch einmal gewachsen. Die deutsche Umsetzung der EU-Leitlinie, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), regelt den Umgang mit dem Datenschutz für alle datenverarbeitenden Unternehmen. Das führt neben der Neuregelung der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung durch die Unternehmenskunden auch zu veränderten Bedingungen beispielsweise für die Betriebsratsarbeit. Die Rolle einer engagierten Compliance aus datenschutzrechtlichen Gründen ist aber auch für die Außendarstellung von Unternehmen von unschätzbarem Wert: Je mehr der Datenschutz an Bedeutung gewinnt, umso stärker auch seine Auswirkung auf die Customer Relations. Das breite Angebot an Datenschutzrecht Seminaren nimmt diesen Bedarf auf und vermittelt ganz unterschiedlichen Adressatengruppen die rechtlichen Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf den Umgang mit sensiblen Daten.

Worauf bezieht sich das Datenschutzrecht?

Das älteste deutsche Gesetz aus dem Bereich des Datenschutzrechts wurde bereits 1970 erlassen. Inzwischen ist Datenschutz aber eine EU-Domäne. Auf europäischer Ebene wird der Datenschutz in der Definition der Verordnung 2016/679 festgelegt, die hierzulande in die Datenschutz-Grundverordnung gegossen wurde. Seit dem 25. Mai 2018 ist somit die DSGVO Gesetz in Deutschland. Sie beeinflusst unter anderem

  • den Umgang mit personenbezogenen Daten
  • die Bestellung von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen
  • die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten in Unternehmen
  • die unternehmerische Compliance im Bereich des Datenschutzrechts

Dabei bezieht sich die DSGVO als Gesetz nicht nur auf die virtuelle Welt. So sind beispielsweise auch Arztpraxen von der Regelung betroffen und innerhalb von Firmen der Betriebsrat. Auch wenn die relevanten Informationen offline erhoben oder verarbeitet werden, muss dies im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung geschehen. Die DSGVO und mitlaufend die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten kann für die Compliance des Unternehmens also auch dann aus datenschutzrechtlichen Gründen einschlägig werden, wenn kein Aspekt des Geschäftsmodells im Netz stattfindet.

Was lernt man in einem Datenschutzrecht Seminar?

Die Datenschutz-Grundverordnung regelt den Datenschutz für Ämter, Unternehmen und Praxen. Vor allem, wenn das Geschäftsmodell die Verarbeitung sensibler Daten umfasst, ist die Bestellung eines zertifizierten Datenschutzbeauftragten im Rahmen der DSGVO zwingend vorgesehen. Eine Aus- oder Weiterbildung in diesem Bereich erlaubt Ihren Mitarbeitern die fehlerlose Compliance im Rahmen des seit 2018 geltenden neuen Datenschutzrechts. Gerade, wenn Unternehmen internationale Datentransfers vornehmen, bieten sich Datenschutzrecht Seminare an: Selbst innerhalb der EU, wo sich der Datenschutz an die Definition der EU-Richtlinie anpasst, weichen nationale Umsetzungen voneinander ab. Eine Kenntnis der deutschen Datenschutz-Grundverordnung bedarf hier gegebenenfalls der Ergänzung um eine Expertise über das Datenschutzrecht der Zielländer.

Die einschlägigen Workshops decken aber auch Aspekte der DSGVO für Mitarbeiter ab, die mit anderen Aufgaben als der des Datenschutzbeauftragten bedacht sind. Eine eigene Perspektive bringen beispielsweise Seminare für Betriebs- und Personalräte mit sich. Hier geht es um den Datenschutz für die Kollegen im Unternehmen. Auch die Art der Informationsvermittlung passt sich der Nachfrage an: So ist ein Datenschutzbeauftragter nicht immer ausgebildeter Jurist. Einzelne Datenschutzrecht Seminare bringen daher die DSGVO speziell juristischen Laien näher.

Für welche Mitarbeiter ist der Besuch eines Datenschutzrecht Seminars sinnvoll?

Der Themenbereich, den Datenschutzrecht Seminare abdecken, beginnt bei Fragen nach der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung für Online-Kunden und führt bis hin zu den juristischen Folgen mangelnder Compliance. Der Personenkreis, für den die DSGVO als Gesetz über den betrieblichen Datenschutz einschlägig sind, umfasst daher unter anderem:

  • den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens;
  • die Sicherheitsbeauftragten und Administratoren in den Bereichen IT und EDV;
  • Führungskräfte in den Bereichen kaufmännische Leitung und Personal;
  • qualifiziertes Personal im Bereich Compliance;
  • Betriebsräte.

Die Gruppe der Mitarbeiter, für die eine Weiterbildung über die datenschutzrechtlichen Grundlagen von Datenerhebung und -verarbeitung sinnvoll ist, wird eher noch wachsen: Die immer weiter zunehmende Menge an Daten und die steter Innovation unterliegende Technologie zu deren Vernetzung lassen die juristisch relevanten Geschäftsbereiche vorhersehbar umfangreicher werden. Umfassende Kenntnisse der Datenschutz-Grundverordnung gewinnen also für immer mehr Mitarbeiter an Bedeutung.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Datenschutzrecht Seminaren?

Auch wenn nicht alle Unternehmen zwingend einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, finden die Inhalte der DSGVO oft dennoch auch bei ihnen Anwendung. Und nicht nur durch den Umfang gesetzlicher Vorschriften wächst die Bedeutung datenschutzrechtlicher Kompetenzen im Betrieb. Auch für die Kunden gewinnt der Datenschutz an Bedeutung: Mit jedem neuen Datenskandal wird es für Unternehmen wichtiger, die Botschaft nach außen zu tragen, dass der eigene Umgang mit sensiblen Daten diesen Befindlichkeiten Rechnung trägt. Zusätzlich gilt wie in vielen Kontexten, in denen Fachbeauftragte bestellt werden, auch hier: Der zertifizierte Mitarbeiter im eigenen Haus spart die Kosten für externe Experten und stellt damit eine wichtige betriebseigene Ressource dar. Und nicht zuletzt macht der wachsende Bedarf am entsprechenden Fachwissen eine Fortbildung im Datenschutzrecht auch für die Mitarbeiter selbst hochattraktiv.



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Kaum ein wirtschaftlicher Ablauf kommt heute noch ohne vernetzte Gegenstände (Smart Devices) oder Geschäftsmodelle (Smart Services) aus. Die Gesetzgeber haben reagiert und sind mit einer Vielzahl von neuen Regelungen das Thema angegangen. Um nur die wichtigsten zu nennen: Data Act, Data Goverrnance Act, Digital Services Act, Digital Markets Act, das neue Schuldrecht für digitale Produkte und das TTDSG. Unternehmensintern geht es nun nicht nur um die ohnehin schwierige juristische Begleitung von Transformationsprozessen. Hinzu kommt eine Vielzahl von neuen Regelungen, die implementiert werden müssen. Dieses Seminar soll dabei helfen: Wir behandeln aktuelle Problemstellungen und Fragen zu datenbasierten Geschäftsmodellen, zum „Internet der Dinge“ – bezogen auf die juristische Praxis, insbesondere Vertragsgestaltung und Compliance von Produkten und Abläufen.

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Inkl. Informationen zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz

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In diesem Seminar erfahren Sie kompakt und praxisorientiert, was Sie im Hinblick auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wissen müssen. Sie erhalten praxisnahe Tipps, wie Sie den Datenschutz im Betrieb und in Ihrem eigenen Arbeitsalltag sicherstellen. Sie lernen, welche Daten zu welchen Zwecken mit welchen Stellen ausgetauscht bzw. weitergegeben werden dürfen und schließlich, wann Sie diese Daten unbedingt löschen müssen.

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Das Seminar vermittelt Ihnen einen praxisorientierten Überblick über Ihre Beteiligungsrechte in allen Fragen des betrieblichen Datenschutzes und zur Wahrnehmung der Mitarbeiterinteressen. Sie lernen außerdem, worauf Sie bei den häufigsten technischen Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten in der betrieblichen Praxis unbedingt achten müssen. So können Sie dazu beitragen, die Privatsphäre und die Rechte Ihrer Kollegen bestmöglich zu schützen!

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Im Mai 2018 ist die EU-DSGVO in Kraft getreten – seither gilt ein einheitliches Datenschutzrecht in Europa. Dies bringt zahlreiche Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis mit sich, denn fast jeder pflegt in seinem Beruf den Umgang mit personenbezogenen Daten. Entsprechend hoch sollte daher auch die Sensibilisierung für diesen Bereich sein. Denn mittlerweile nimmt das Thema Datenschutz auch einen hohen Stellenwert innerhalb von Geschäftsbeziehungen ein; ein schlechtes Datenschutzmanagement kann ein Ausschlusskriterium für eine potentielle Zusammenarbeit sein, wie auch aktuelle Umfragen unter den Unternehmen zeigen. Hinzu kommt, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen inzwischen sehr hoch sind - bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Das zeigen auch bereits eindringlich zahlreiche verhängte Bußgelder der Aufsichtsbehörden in den einzelnen Bundesländern. Dieses Online-Seminar vermittelt Ihnen ebenso anschaulich wie verständlich die relevanten Grundlagen im Datenschutz, sorgt für die nötige und praxisnahe Orientierung in Ihrem Unternehmen und räumt auch mit noch immer kursierenden Mythen im Bereich des Datenschutzrechts auf.

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Dieses Seminar bietet eine Einführung in die Nutzung von Personalinformationssystemen, insbesondere Workday, um Unternehmensprozesse und das Mitarbeitermanagement zu optimieren. Es beleuchtet, wie diese Systeme dabei helfen, Fähigkeiten, Ziele und Potenziale von Mitarbeitern effizient und standortübergreifend zu verwalten. Ein zentraler Fokus liegt auf den rechtlichen Aspekten der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung.
Sie lernen, die Grenzen zwischen technischer Machbarkeit und rechtlicher Zulässigkeit zu verstehen und zu meistern. Praktische Beispiele aus verschiedenen Workday-Modulen illustrieren, wie datenschutzrechtliche Herausforderungen erkannt und gelöst werden können. Das Seminar bietet zudem Einblicke in die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und diskutiert die Rolle des Betriebsrats, um eine rechtskonforme Anwendung von Personalinformationssystemen zu gewährleisten.
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