Seminare zum Thema Europäisches Recht
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.326 Schulungen (mit 4.198 Terminen) zum Thema Europäisches Recht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:E-Learning
Elektronische Rechnungsabwicklung mit ZUGFeRD und XRechnung - online
- 04.11.2025
 
- online
- 355,00 €
Voraussichtlich wird es spätestens zum 1.1.2028 die steuerrechtliche Verpflichtung zur ausschließlichen Verwendung von E-Rechnungen im B2B-Bereich geben. Damit sind dann dort nur noch die Formate ZUGFeRD und XRechnung zulässig. PDF- und Papierrechnung sind dann nicht mehr zulässig.
Damit besteht bei allen Unternehmen ein dringender Handlungsbedarf. Vor allem in den Unternehmensbereichen Rechnungswesen und IT muss rechtzeitig begonnen werden, die vorhandenen IT-Systeme, die aktuelle Datenqualität der Stammdaten sowie die Prozesse zu beurteilen und gegebenenfalls anzupassen.
In unserem Seminar erfahren Sie, wie Sie die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen schnell und rechtssicher umsetzen und optimal für Ihr Unternehmen nutzen.
 
                                                         Fachkraft für Feststellanlagen - Auffrischung
- 03.11.2025- 04.11.2025
 
- Köln
- 862,75 €
Feststellanlagen (FStA) an Brandschutztüren und -toren spielen im Brandfall eine wichtige Rolle. Sie müssen jederzeit sicher und fehlerfrei funktionieren. Für die jährliche Wartung von Feststellanlagen ist daher nach DIN 14677-2* eine spezielle Fachkunde in Form eines Kompetenznachweises erforderlich (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“). Dieser ist durch den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu erwerben. Nach DIN 14677-2 muss der Kompetenznachweis spätestens alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Zu dieser vorgeschriebenen Auffrischung dient dieser eintägige Lehrgang.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkrafte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkrafte oder Fachkrafte einer hierfur benannten Prüfstelle durchgefuhrt werden.Ausschluss: FStA in explosionsgefahrdeten Bereichen oder FSA, deren Brandmelder unter die Strahlenschutzverordnung fallen, werden im Lehrgang nicht behandelt.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,9 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,4 Zeitstunden.
* DIN 14677-1:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen fur Feuerschutz- und Rauchschutzabschlusse sowie fur elektrisch gesteuerte Feststellanlagen fur Feuerschutzabschlusse im Zuge von bahngebundenen Forderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
 
                                                         Fachkraft für Feststellanlagen - Auffrischung
- 18.12.2025
 
- München
- 862,75 €
Feststellanlagen (FStA) an Brandschutztüren und -toren spielen im Brandfall eine wichtige Rolle. Sie müssen jederzeit sicher und fehlerfrei funktionieren. Für die jährliche Wartung von Feststellanlagen ist daher nach DIN 14677-2* eine spezielle Fachkunde in Form eines Kompetenznachweises erforderlich (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“). Dieser ist durch den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu erwerben. Nach DIN 14677-2 muss der Kompetenznachweis spätestens alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Zu dieser vorgeschriebenen Auffrischung dient dieser eintägige Lehrgang.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkrafte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkrafte oder Fachkrafte einer hierfur benannten Prüfstelle durchgefuhrt werden.Ausschluss: FStA in explosionsgefahrdeten Bereichen oder FSA, deren Brandmelder unter die Strahlenschutzverordnung fallen, werden im Lehrgang nicht behandelt.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,9 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,4 Zeitstunden.
* DIN 14677-1:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen fur Feuerschutz- und Rauchschutzabschlusse sowie fur elektrisch gesteuerte Feststellanlagen fur Feuerschutzabschlusse im Zuge von bahngebundenen Forderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
 
                                                         Fachkraft für Feststellanlagen - Auffrischung
- 17.03.2026
 
- Köln
- 862,75 €
Feststellanlagen (FStA) an Brandschutztüren und -toren spielen im Brandfall eine wichtige Rolle. Sie müssen jederzeit sicher und fehlerfrei funktionieren. Für die jährliche Wartung von Feststellanlagen ist daher nach DIN 14677-2* eine spezielle Fachkunde in Form eines Kompetenznachweises erforderlich (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“). Dieser ist durch den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu erwerben. Nach DIN 14677-2 muss der Kompetenznachweis spätestens alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Zu dieser vorgeschriebenen Auffrischung dient dieser eintägige Lehrgang.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkrafte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkrafte oder Fachkrafte einer hierfur benannten Prüfstelle durchgefuhrt werden.Ausschluss: FStA in explosionsgefahrdeten Bereichen oder FSA, deren Brandmelder unter die Strahlenschutzverordnung fallen, werden im Lehrgang nicht behandelt.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,9 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,4 Zeitstunden.
* DIN 14677-1:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen fur Feuerschutz- und Rauchschutzabschlusse sowie fur elektrisch gesteuerte Feststellanlagen fur Feuerschutzabschlusse im Zuge von bahngebundenen Forderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
 
                                                         Fachkraft für Feststellanlagen - Auffrischung
- 24.04.2026
 
- Hamburg
- 862,75 €
Feststellanlagen (FStA) an Brandschutztüren und -toren spielen im Brandfall eine wichtige Rolle. Sie müssen jederzeit sicher und fehlerfrei funktionieren. Für die jährliche Wartung von Feststellanlagen ist daher nach DIN 14677-2* eine spezielle Fachkunde in Form eines Kompetenznachweises erforderlich (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“). Dieser ist durch den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu erwerben. Nach DIN 14677-2 muss der Kompetenznachweis spätestens alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Zu dieser vorgeschriebenen Auffrischung dient dieser eintägige Lehrgang.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkrafte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkrafte oder Fachkrafte einer hierfur benannten Prüfstelle durchgefuhrt werden.Ausschluss: FStA in explosionsgefahrdeten Bereichen oder FSA, deren Brandmelder unter die Strahlenschutzverordnung fallen, werden im Lehrgang nicht behandelt.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,9 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,4 Zeitstunden.
* DIN 14677-1:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen fur Feuerschutz- und Rauchschutzabschlusse sowie fur elektrisch gesteuerte Feststellanlagen fur Feuerschutzabschlusse im Zuge von bahngebundenen Forderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
 
                                                         Europäische Ausschreibungen – Verfahren, Fristen & Fallstricke rechtssicher meistern
- 05.11.2025
 
- München
- 790,00 €
Die Durchführung von EU-weiten Ausschreibungen ist mit hohen rechtlichen Anforderungen und komplexen Verfahren verbunden. Fehler im Vergabeprozess können zu Verzögerungen, Nachprüfungsverfahren oder gar zur Aufhebung des gesamten Verfahrens führen.
In diesem Seminar erhalten Sie praxisnahes Wissen zur rechtssicheren Gestaltung und Durchführung von europaweiten Ausschreibungen gemäß der EU-Vergaberichtlinien und des GWB sowie der VgV. Sie lernen, welche Verfahren zulässig sind, wie Sie Ausschreibungsunterlagen korrekt erstellen und worauf es bei Zuschlagskriterien und der Angebotswertung ankommt. Außerdem werden typische Fehlerquellen und aktuelle Rechtsprechung behandelt.
Profitieren Sie von vielen Praxisbeispielen und konkreten Handlungsempfehlungen für Ihre Ausschreibungspraxis.
Ihr Nutzen:
- Sicherheit im Umgang mit EU-rechtlichen Vorgaben 
- Vermeidung vergaberechtlicher Fehler 
- Aktualisierung Ihres Wissens zur neuesten Rechtsprechung 
- Direkte Umsetzbarkeit durch praxisorientierte Inhalte 
 
                                                         Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen
- 26.01.2026- 29.01.2026
 
- Halle (Saale)
- 2.451,40 €
 
                                                         Webinar
Die Maschinenverordnung 2023/1230 für Ein- und Umsteiger (NEU)
- 17.11.2025
 
- online
- 985,00 €
 
                                                         Lieferantenerklärung, Übergangsregelungen und Präferenzen: Für Neu- und Wiedereinsteiger
- 23.06.2026
 
- Heilbronn
- 365,00 €
 
                                                         E-Learning
- 11.06.2026
 
- online
- 495,00 €
 
                                                          
