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Seminare zum Thema Europäisches Recht

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.387 Schulungen (mit 4.122 Terminen) zum Thema Europäisches Recht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 23.03.2026- 27.03.2026
  • Dortmund
  • 1.307,81 €
1 weiterer Termin

Unternehmen, in denen regelmäßig gefährliche Güter verpackt, verladen oder transportiert werden, müssen Gefahrgutbeauftragte bestellen. Innerhalb der Transportkette von gefährlichen Gütern darf niemand ohne entsprechende Schulung tätig werden. Gefahrgutbeauftragte müssen bei einem von der Industrieund Handelskammer anerkannten Schulungsträger für ihre zukünftige Tätigkeit geschult werden und eine schriftliche Prüfung vor der IHK ablegen.


Mit der Teilnahme an dieser von der IHK Dortmund anerkannten Schulung und der anschließenden Absolvierung der Prüfung erwerben die Teilnehmenden die erforderliche Sachkunde als Gefahrgutbeauftragte. Der von der IHK nach bestandener Prüfung ausgestellte EG-Schulungsnachweis ist fünf Jahre gültig. Es ist auch möglich, nur den Teil ?Straße? zu besuchen. Sprechen Sie uns an.



Themenschwerpunkte


Allgemeines


  • Nationale Rechtsvorschriften (insbesondere GbV, GGBefG, GGVSEB, GGVSee, GGAV, StVO, WHG)
  • Klassifizierung
  • Anforderungen an Verpackungen, Großpackmittel, Großverpackungen
  • Kennzeichnung, Beschriftung, Bezettelung von Versandstücken


Verkehrsträger Straße und Schiene


  • Aufbau und Systematik der besonderen Rechtsvorschriften für den Gefahrguttransport (ADR, GGVSE, RID)
  • Verantwortliche und Verantwortlichkeiten der am Transport gefährlicher Güter beteiligten Personen
  • Besonderheiten der Klassifizierung (freigestellte Güter und bedingt freigestellte Beförderungen)
  • Dokumentation (Inhalt und Verwendung der Begleitpapiere)


Die Prüfung vor der IHK Dortmund findet im Veranstaltungshotel in Dortmund am letzten Schulungstag statt.Die Prüfungsgebühr von ca. 140,? Euro wird den Teilnehmenden direkt durch die IHK in Rechnung gestellt.


Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit drei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.



Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.

E-Learning

  • 04.03.2026
  • online
  • 150,00 €


Update zu Zoll, Präferenzrecht und Exportkontrolle - kompakt, praxisnah und online
Das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht unterliegt einem permanenten Wandel und exportierende Unternehmen sollten sich daher stets auf dem Laufenden halten. Zum Jahreswechsel 01.01.2026 treten zahlreiche Änderungen in den Bereichen Zoll, Präferenzrecht und Exportkontrolle in Kraft, die für exportierende Unternehmen von entscheidender Bedeutung sind. Alle Mitarbeiter des Im- und Exports sind gefordert, sich mit den Änderungen vertraut zu machen, denn diese haben erhebliche Auswirkungen auf die Außenhandelspraxis ihrer Unternehmen. Die Informations-Veranstaltung behandelt die relevanten Neuerungen nach Sachgebieten geordnet.

Achtung:
Bei dieser Informations-Veranstaltung werden keine Grundkenntnisse vermittelt.

Ihr Nutzen
- Überblick über alle relevanten Änderungen zum Jahreswechsel
- Kompakte Vermittlung - ideal für den Arbeitsalltag
- Rechtssicherheit und Planungssicherheit für Ihr Unternehmen
- Praxisnahe Tipps für Import- und Exportabteilungen

Jetzt anmelden und rechtzeitig vorbereitet sein!

  • 28.04.2026- 29.04.2026
  • Ostfildern
  • 1.200,00 €
1 weiterer Termin

Alle Produkte, die im Europäischen Markt in Verkehr gebracht werden sollen, müssen mit den geltenden Richtlinien und Produktsicherheitsvorgaben konform sein.  Für EMV gilt in der Regel die Richtlinie 2014/30/EU, außer wenn EMV-Belange durch andere Richtlinien abgedeckt werden, wie z.B. durch die Funkanlagenrichtline 2014/53/EU. Die Wirtschaftsakteure stellen sicher, dass nur konforme Produkte in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Verantwortlich für die Erklärung der Konformität sind ausschließlich die Hersteller oder ggf. deren Bevollmächtigte in der EU.

  • Verständnis der Produkthaftung als Motivation zur CE-Kennzeichnung
  • Einordnung verschiedener Produkte in die anzuwendenden EU-Richtlinien (EMV und RED) und damit verbundenen Normen
  • Kenntnis der verschiedenen Methoden zur Bewertung der Konformität mit EMV- und Funkanlagen-Richtlinie 
  • Übersicht über die Nachweise und Dokumentationen für die Erstellung der technischen Unterlagen, einschließlich einer beispielhaften Risikobewertung
  • Anwendung harmonisierter und anderer geeigneter Normen als Mittel zum Konformitätsnachweis
  • Übersicht der erforderlichen Messungen und Messtechnik bei normengerechter Durchführung von EMV- und Funkprüfungen

Nicht nur die Anwendung harmonisierter Normen führt zum Nachweis der Konformität mit den Richtlinien. Wo es die Richtlinie zulässt, kann ein Hersteller auch eine eigene Bewertung aller Nachweise vorn...

E-Learning

  • 17.03.2026- 19.03.2026
  • online
  • 955,00 €
1 weiterer Termin

Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD und ESRS: was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verändert die Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend. In den kommenden Jahren werden mehr und mehr Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet - nach eigens entwickelten, vereinfachten Standards (ESRS/VSME). Doch auch nicht direkt betroffene Unternehmen spüren den Druck bereits heute: Geschäftspartner, Banken und öffentliche Auftraggeber verlangen zunehmend verlässliche ESG-Informationen. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, kann doppelte Vorteile sichern: bessere Marktchancen und geringere Umsetzungskosten, wenn die gesetzlichen Pflichten greifen.

In diesem Seminar erhalten Sie:
- einen kompakten Überblick über die CSRD und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) - auch mit den im Entwurf vorliegenden Änderungen und Erleichterungen (Omnibus-Vorschläge)
- Klarheit, welche Anforderungen für Unternehmen gelten
- praktische Tipps, wie Sie Nachhaltigkeitsdaten effizient erfassen, aufbereiten und kommunizieren
- Hilfestellung, wie Sie mit Kunden- und Bankenanforderungen umgehen, bevor die Berichtspflicht greift

E-Learning

  • 16.06.2026- 18.06.2026
  • online
  • 955,00 €


Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD und ESRS: was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verändert die Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend. In den kommenden Jahren werden mehr und mehr Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet - nach eigens entwickelten, vereinfachten Standards (ESRS/VSME). Doch auch nicht direkt betroffene Unternehmen spüren den Druck bereits heute: Geschäftspartner, Banken und öffentliche Auftraggeber verlangen zunehmend verlässliche ESG-Informationen. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, kann doppelte Vorteile sichern: bessere Marktchancen und geringere Umsetzungskosten, wenn die gesetzlichen Pflichten greifen.

In diesem Seminar erhalten Sie:
- einen kompakten Überblick über die CSRD und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) - auch mit den im Entwurf vorliegenden Änderungen und Erleichterungen (Omnibus-Vorschläge)
- Klarheit, welche Anforderungen für Unternehmen gelten
- praktische Tipps, wie Sie Nachhaltigkeitsdaten effizient erfassen, aufbereiten und kommunizieren
- Hilfestellung, wie Sie mit Kunden- und Bankenanforderungen umgehen, bevor die Berichtspflicht greift

E-Learning

  • 08.09.2026- 10.09.2026
  • online
  • 955,00 €


Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD und ESRS: was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verändert die Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend. In den kommenden Jahren werden mehr und mehr Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet - nach eigens entwickelten, vereinfachten Standards (ESRS/VSME). Doch auch nicht direkt betroffene Unternehmen spüren den Druck bereits heute: Geschäftspartner, Banken und öffentliche Auftraggeber verlangen zunehmend verlässliche ESG-Informationen. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, kann doppelte Vorteile sichern: bessere Marktchancen und geringere Umsetzungskosten, wenn die gesetzlichen Pflichten greifen.

In diesem Seminar erhalten Sie:
- einen kompakten Überblick über die CSRD und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) - auch mit den im Entwurf vorliegenden Änderungen und Erleichterungen (Omnibus-Vorschläge)
- Klarheit, welche Anforderungen für Unternehmen gelten
- praktische Tipps, wie Sie Nachhaltigkeitsdaten effizient erfassen, aufbereiten und kommunizieren
- Hilfestellung, wie Sie mit Kunden- und Bankenanforderungen umgehen, bevor die Berichtspflicht greift

  • 08.06.2026- 12.06.2026
  • Hamburg
  • 1.962,31 €
2 weitere Termine

Beteiligung bei Fusion, Ausgliederung, Inhaberwechsel & Co.

Webinar

  • 10.02.2026- 11.02.2026
  • online
  • 1.422,05 €
10 weitere Termine

2-Tage Intensiv-Seminar

Datenschutz aktuell

Datenschutz‑Update inkl. EU‑KI‑Verordnung und HinSchG

Neue Rechtsprechungen und Herausforderungen für Ihre datenschutzrechtliche Praxis

Seit Inkrafttreten der EU-DSGVO wird der Datenschutz noch komplexer. Es ist unerlässlich sich ausreichend zu informieren, um den Überblick über die aktuellsten Ereignisse zu behalten. Innerhalb des Intensiv-Seminars zeigt Ihnen unser Experte die Entwicklungen im Beschäftigten- und Kundendatenschutz auf. Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) rückt dabei mehr und mehr in den Vordergrund. Sie lernen Wissenswertes zu Verhaltenskontrolle sowie zum Mitbestimmungs- und Informationsrecht des Betriebsrats kennen.

Auch die komplexen Regelungen im Bereich von Webtracking und Cookies sowie der internationale Datenschutz mit den neuesten Entwicklungen zum Data Privacy Framework im Verhältnis zu den USA sind Gegenstand der Erörterungen. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Stellungnahmen aus den Aufsichtsbehörden und zu relevanten Gesetzgebungsverfahren.

Webinar

  • 25.02.2026
  • online
  • 618,80 €
1 weiterer Termin

Wir brauchen sie – die ausländischen Arbeitskräfte! Aber wie läuft das Verfahren ab, wenn sich jemand aus dem Ausland bewirbt? Was müssen Sie als Personaler*in beachten, und welche Prozesse sind einzuleiten?

Lernen Sie in unserem Online-Seminar, welche Möglichkeiten Sie haben, ausländische Mitarbeitende einzustellen. Sie erfahren, welche Schritte erforderlich sind, wenn bereits ein Aufenthaltstitel vorliegt, und welche Voraussetzungen Bewerbende erfüllen müssen, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Zudem lernen Sie, welche Behörden eingebunden werden müssen und mit welchem zeitlichen Vorlauf Sie planen sollten.

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft Erleichterungen bei der Einstellung ausländischer Fachkräfte und der Anerkennung ihrer Berufsausbildungen – auch diese Neuerungen gilt es zu kennen und gezielt zu nutzen.

E-Learning

  • 17.03.2026
  • online
  • 110,00 €


Das EU-Sanktionsrecht betrifft längst nicht mehr nur Banken - auch Immobilienverwalter und Makler stehen zunehmend in der Verantwortung. Verstöße können empfindliche Bußgelder, Reputationsschäden und sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In diesem kompakten 90-Minuten-Webinar erhalten Sie einen fundierten Überblick über die rechtlichen Grundlagen und vor allem praxisorientierte Werkzeuge, um rechtssicher zu handeln: von den wichtigsten Listenquellen über einen 5-Stufen-Prüf-Algorithmus bis hin zu einem 30-Tage-Action-Plan für die direkte Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Kurze Praxisbeispiele und Wissensabfragen sorgen dafür, dass Sie das Gelernte sofort anwenden können.

Ihr Nutzen:
Sie erkennen die Relevanz des Themas für Ihre tägliche Arbeit.
Sie erhalten klare Abläufe, Checklisten und Prüf-Tools für die Praxis.
Sie lernen, Pflichten rechtssicher zu dokumentieren und Nachweise sauber zu führen.
Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit Compliance-Risiken, die bisher oft unterschätzt wurden.

Das Webinar ersetzt keine Rechtsberatung, vermittelt jedoch praxisnahe Grundlagen für ein risikobasiertes Vorgehen im Umgang mit dem EU-Sanktionsrecht.

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 1,5 Zeitstunden zur Vorlage nach § 34c Abs. 2a der GewO und § 15b MaBV.
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