Seminare für Datenschutz und Compliance auf höchstem Niveau
Die Digitalisierung der Wirtschaft bringt ein massives Anwachsen der erhobenen und verarbeiteten Datenmengen mit sich. Neue Technologien erlauben die Filterung und Nutzung auch personenbezogener Daten. All diese Umstände haben auch den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Mit dem neuen Datenschutzrecht, das EU-weit seit dem 25. Mai 2018 gültig ist, sind die Herausforderungen für den Datenschutzbeauftragten noch einmal gewachsen. Die deutsche Umsetzung der EU-Leitlinie, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), regelt den Umgang mit dem Datenschutz für alle datenverarbeitenden Unternehmen. Das führt neben der Neuregelung der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung durch die Unternehmenskunden auch zu veränderten Bedingungen beispielsweise für die Betriebsratsarbeit. Die Rolle einer engagierten Compliance aus datenschutzrechtlichen Gründen ist aber auch für die Außendarstellung von Unternehmen von unschätzbarem Wert: Je mehr der Datenschutz an Bedeutung gewinnt, umso stärker auch seine Auswirkung auf die Customer Relations. Das breite Angebot an Datenschutzrecht Seminaren nimmt diesen Bedarf auf und vermittelt ganz unterschiedlichen Adressatengruppen die rechtlichen Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf den Umgang mit sensiblen Daten.Worauf bezieht sich das Datenschutzrecht?
Das älteste deutsche Gesetz aus dem Bereich des Datenschutzrechts wurde bereits 1970 erlassen. Inzwischen ist Datenschutz aber eine EU-Domäne. Auf europäischer Ebene wird der Datenschutz in der Definition der Verordnung 2016/679 festgelegt, die hierzulande in die Datenschutz-Grundverordnung gegossen wurde. Seit dem 25. Mai 2018 ist somit die DSGVO Gesetz in Deutschland. Sie beeinflusst unter anderem- den Umgang mit personenbezogenen Daten
- die Bestellung von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen
- die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten in Unternehmen
- die unternehmerische Compliance im Bereich des Datenschutzrechts
Dabei bezieht sich die DSGVO als Gesetz nicht nur auf die virtuelle Welt. So sind beispielsweise auch Arztpraxen von der Regelung betroffen und innerhalb von Firmen der Betriebsrat. Auch wenn die relevanten Informationen offline erhoben oder verarbeitet werden, muss dies im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung geschehen. Die DSGVO und mitlaufend die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten kann für die Compliance des Unternehmens also auch dann aus datenschutzrechtlichen Gründen einschlägig werden, wenn kein Aspekt des Geschäftsmodells im Netz stattfindet.
Was lernt man in einem Datenschutzrecht Seminar?
Die Datenschutz-Grundverordnung regelt den Datenschutz für Ämter, Unternehmen und Praxen. Vor allem, wenn das Geschäftsmodell die Verarbeitung sensibler Daten umfasst, ist die Bestellung eines zertifizierten Datenschutzbeauftragten im Rahmen der DSGVO zwingend vorgesehen. Eine Aus- oder Weiterbildung in diesem Bereich erlaubt Ihren Mitarbeitern die fehlerlose Compliance im Rahmen des seit 2018 geltenden neuen Datenschutzrechts. Gerade, wenn Unternehmen internationale Datentransfers vornehmen, bieten sich Datenschutzrecht Seminare an: Selbst innerhalb der EU, wo sich der Datenschutz an die Definition der EU-Richtlinie anpasst, weichen nationale Umsetzungen voneinander ab. Eine Kenntnis der deutschen Datenschutz-Grundverordnung bedarf hier gegebenenfalls der Ergänzung um eine Expertise über das Datenschutzrecht der Zielländer.Die einschlägigen Workshops decken aber auch Aspekte der DSGVO für Mitarbeiter ab, die mit anderen Aufgaben als der des Datenschutzbeauftragten bedacht sind. Eine eigene Perspektive bringen beispielsweise Seminare für Betriebs- und Personalräte mit sich. Hier geht es um den Datenschutz für die Kollegen im Unternehmen. Auch die Art der Informationsvermittlung passt sich der Nachfrage an: So ist ein Datenschutzbeauftragter nicht immer ausgebildeter Jurist. Einzelne Datenschutzrecht Seminare bringen daher die DSGVO speziell juristischen Laien näher.
Für welche Mitarbeiter ist der Besuch eines Datenschutzrecht Seminars sinnvoll?
Der Themenbereich, den Datenschutzrecht Seminare abdecken, beginnt bei Fragen nach der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung für Online-Kunden und führt bis hin zu den juristischen Folgen mangelnder Compliance. Der Personenkreis, für den die DSGVO als Gesetz über den betrieblichen Datenschutz einschlägig sind, umfasst daher unter anderem:- den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens;
- die Sicherheitsbeauftragten und Administratoren in den Bereichen IT und EDV;
- Führungskräfte in den Bereichen kaufmännische Leitung und Personal;
- qualifiziertes Personal im Bereich Compliance;
- Betriebsräte.
Die Gruppe der Mitarbeiter, für die eine Weiterbildung über die datenschutzrechtlichen Grundlagen von Datenerhebung und -verarbeitung sinnvoll ist, wird eher noch wachsen: Die immer weiter zunehmende Menge an Daten und die steter Innovation unterliegende Technologie zu deren Vernetzung lassen die juristisch relevanten Geschäftsbereiche vorhersehbar umfangreicher werden. Umfassende Kenntnisse der Datenschutz-Grundverordnung gewinnen also für immer mehr Mitarbeiter an Bedeutung.
Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Datenschutzrecht Seminaren?
Auch wenn nicht alle Unternehmen zwingend einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, finden die Inhalte der DSGVO oft dennoch auch bei ihnen Anwendung. Und nicht nur durch den Umfang gesetzlicher Vorschriften wächst die Bedeutung datenschutzrechtlicher Kompetenzen im Betrieb. Auch für die Kunden gewinnt der Datenschutz an Bedeutung: Mit jedem neuen Datenskandal wird es für Unternehmen wichtiger, die Botschaft nach außen zu tragen, dass der eigene Umgang mit sensiblen Daten diesen Befindlichkeiten Rechnung trägt. Zusätzlich gilt wie in vielen Kontexten, in denen Fachbeauftragte bestellt werden, auch hier: Der zertifizierte Mitarbeiter im eigenen Haus spart die Kosten für externe Experten und stellt damit eine wichtige betriebseigene Ressource dar. Und nicht zuletzt macht der wachsende Bedarf am entsprechenden Fachwissen eine Fortbildung im Datenschutzrecht auch für die Mitarbeiter selbst hochattraktiv.Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 698 Schulungen (mit 3.426 Terminen) zum Thema Datenschutzrecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
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Es vermittelt praxisnahes Wissen zum Vertrags-, Mandanten- sowie zum Haftungs- und Risikomanagement in der Datenschutzberatung. Anhand typischer Fallkonstellationen aus KMU, Konzernen und dem öffentlichen Sektor lernen Sie, Betreuungsverträge rechtssicher zu gestalten, Mandate professionell zu führen und Haftungsrisiken wirksam zu begrenzen.
Die Schulung legt besonderen Wert auf die Abgrenzung der externen DSB-Rolle, die Dokumentationspflicht und den souveränen Umgang mit Krisensituationen. Auch Themen wie die Vertragsgestaltung und die Berufshaftpflicht für externe Datenschutzbeauftragte werden praxisnah behandelt.
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Pflichtschulung für Mitarbeitende gem. KI-Verordnung
- 09.07.2026
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Gemäß Art. 4 KI-VO für die Nachweispflicht von KI-Kompetenz
Achtung: KI-Schulungspflicht seit Februar 2025!
Pflichtschulung für Mitarbeitende gem. KI‑Verordnung
Seit Februar 2025 sind Unternehmen gemäß der KI-Schulungspflicht (Art. 4 KI-VO) verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz im beruflichen Umfeld zu schulen. Dabei geht es darum, Kompetenzen zum sicheren und datenschutzkonformen KI-Einsatz zu entwickeln und Risiken zu beurteilen, um Sicherheitslücken vermeiden zu können.
Die KI-Schulung vermittelt fundierte Kenntnisse über den sicheren und rechtlich konformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Unternehmen. Teilnehmende erhalten einen Überblick über die technische Funktionsweise von KI, die Anforderungen der EU-KI-Verordnung (AI Act) sowie zentrale Datenschutz- und Urheberrechtsfragen. Zudem werden praxisnahe Lösungsansätze für den Schutz sensibler Unternehmensdaten und geistigen Eigentums (IP) vorgestellt. Durch interaktive Übungen und Fallbeispiele erlangen die Teilnehmenden ein tiefgehendes Verständnis für die sichere Nutzung von KI-Anwendungen in ihrem Unternehmen.
Kommen Sie der KI-Schulungspflicht nach, nehmen Sie am Seminar teil!
Webinar
Internationale Datentransfers nach Art. 44 ff. DSGVO
- 18.03.2026
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Fachseminar
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Cloud-Dienste im Einsatz? - DSGVO-Pflichten auch für KMU relevant!
Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten (insb. USA)
Der Austausch personenbezogener Daten mit Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern außerhalb des EWR unterliegt seit Inkrafttreten der DSGVO strengen Regeln. Verschärft wurde die Rechtslage durch das EuGH-Urteil Schrems II. Aufgrund dessen liegt ein besonderes Augenmerk auf der Rechtslage in den USA. Das Thema ist längst nicht mehr nur für internationale Konzerne relevant, sondern auch für Unternehmen, die Dienste in Drittstaaten auslagern oder dies planen. Auch KMU, die Cloud-Dienste nutzen, müssen die DSGVO-Vorgaben zum Datentransfer in Drittländer beachten.
Im Seminar lernen Sie die Voraussetzungen für datenschutzkonforme Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittstaaten kennen. Neben vereinfachten Übermittlungen sind Angemessenheitsbeschlüsse, Standardvertragsklauseln sowie die Erstellung eines Transfer Impact Assessment zu beachten. Nach dem Seminar sind Sie durch Kenntnis der wesentlichen rechtlichen Grundlagen in der Lage, das richtige „Instrument“ für die Übermittlung auszuwählen und insbesondere die Standardvertragsklauseln anzuwenden. Viele Praxisbeispiele erleichtern Ihnen die fundierte Risikoeinschätzung bei Übermittlungen.
Webinar
Live-Online: Datenschutzgrundverordnung in der Immobilienwirtschaft: Aktuell und praxisnah!
- 27.07.2026
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- 23.04.2026- 24.04.2026
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