Seminare zum Thema Europäisches Recht
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.391 Schulungen (mit 4.151 Terminen) zum Thema Europäisches Recht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:E-Learning
Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht - halbtags online
- 26.02.2026
- online
- 150,00 €
Die folgenden Inhalte werden behandelt, sofern sich Änderungen zur bisherigen Situation ergeben.
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter - Warenursprungs- und Präferenzrecht - Unionszollkodex Versandverfahren - Außenwirtschaftsrecht - Intrahandelsstatistik - Zollrecht - Korrekturverfahren - Steuer - Neuerungen im Rahmen der vereinfachten Verfahren - Ausländische Zollvorschriften
Einführung in die Gefahrstoffverordnung
- 19.02.2026
- Hannover
- 690,20 €
E-Learning
Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht - ganztags online
- 17.02.2026
- online
- 290,00 €
Die folgenden Inhalte werden behandelt, sofern sich Änderungen zur bisherigen Situation ergeben.
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter - Warenursprungs- und Präferenzrecht - Unionszollkodex Versandverfahren - Außenwirtschaftsrecht - Intrahandelsstatistik - Zollrecht - Korrekturverfahren - Steuer - Neuerungen im Rahmen der vereinfachten Verfahren - Ausländische Zollvorschriften
Webinar
- 17.02.2026- 18.02.2026
- online
- 1.303,05 €
2-Tage Intensiv-Seminar
Beschäftigtendatenschutz
Wichtige Grundlagen und aktuelle gesetzliche Entwicklungen
Im Intensiv-Seminar werden praktisch bedeutende Fragestellungen im Umgang mit Beschäftigtendaten behandelt. Sie erhalten einen Überblick über die Rechtsordnung zum Beschäftigtendatenschutz und grundlegender sowie aktueller Rechtsprechung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch den Arbeitgeber. Dabei werden auch verschiedene praxisrelevante Einzelthemen besprochen, die Bezug nehmen auf aktuelle technische Entwicklungen in der Arbeitswelt. Zu den Rechten der Beschäftigten auf Auskunft und Schadenersatz werden vor allem die aktuellen Entscheidungen des EuGH und nationaler Gerichte beleuchtet.
Ein weiterer Schwerpunkt besteht in der Darlegung der Mitbestimmungs- und Kontrollrechte des BR. Durch § 79a BetrVG stellen sich Fragen zur Einordnung des BR als Verantwortlicher und zum Kontrollrecht des DSB gegenüber dem BR.
E-Learning
Elektronische Rechnungsabwicklung mit ZUGFeRD und XRechnung - online
- 30.03.2026
- online
- 365,00 €
Voraussichtlich wird es spätestens zum 1.1.2028 die steuerrechtliche Verpflichtung zur ausschließlichen Verwendung von E-Rechnungen im B2B-Bereich geben. Damit sind dann dort nur noch die Formate ZUGFeRD und XRechnung zulässig. PDF- und Papierrechnung sind dann nicht mehr zulässig.
Damit besteht bei allen Unternehmen ein dringender Handlungsbedarf. Vor allem in den Unternehmensbereichen Rechnungswesen und IT muss rechtzeitig begonnen werden, die vorhandenen IT-Systeme, die aktuelle Datenqualität der Stammdaten sowie die Prozesse zu beurteilen und gegebenenfalls anzupassen.
In unserem Seminar erfahren Sie, wie Sie die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen schnell und rechtssicher umsetzen und optimal für Ihr Unternehmen nutzen.
Fachkraft für Feststellanlagen - Auffrischung
- 17.03.2026
- Köln
- 862,75 €
Feststellanlagen (FStA) an Brandschutztüren und -toren spielen im Brandfall eine wichtige Rolle. Sie müssen jederzeit sicher und fehlerfrei funktionieren. Für die jährliche Wartung von Feststellanlagen ist daher nach DIN 14677-2* eine spezielle Fachkunde in Form eines Kompetenznachweises erforderlich (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“). Dieser ist durch den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu erwerben. Nach DIN 14677-2 muss der Kompetenznachweis spätestens alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Zu dieser vorgeschriebenen Auffrischung dient dieser eintägige Lehrgang.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkrafte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkrafte oder Fachkrafte einer hierfur benannten Prüfstelle durchgefuhrt werden.Ausschluss: FStA in explosionsgefahrdeten Bereichen oder FSA, deren Brandmelder unter die Strahlenschutzverordnung fallen, werden im Lehrgang nicht behandelt.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,9 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,4 Zeitstunden.
* DIN 14677-1:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen fur Feuerschutz- und Rauchschutzabschlusse sowie fur elektrisch gesteuerte Feststellanlagen fur Feuerschutzabschlusse im Zuge von bahngebundenen Forderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
Fachkraft für Feststellanlagen - Auffrischung
- 24.04.2026
- Hamburg
- 862,75 €
Feststellanlagen (FStA) an Brandschutztüren und -toren spielen im Brandfall eine wichtige Rolle. Sie müssen jederzeit sicher und fehlerfrei funktionieren. Für die jährliche Wartung von Feststellanlagen ist daher nach DIN 14677-2* eine spezielle Fachkunde in Form eines Kompetenznachweises erforderlich (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“). Dieser ist durch den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu erwerben. Nach DIN 14677-2 muss der Kompetenznachweis spätestens alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Zu dieser vorgeschriebenen Auffrischung dient dieser eintägige Lehrgang.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkrafte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkrafte oder Fachkrafte einer hierfur benannten Prüfstelle durchgefuhrt werden.Ausschluss: FStA in explosionsgefahrdeten Bereichen oder FSA, deren Brandmelder unter die Strahlenschutzverordnung fallen, werden im Lehrgang nicht behandelt.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,9 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,4 Zeitstunden.
* DIN 14677-1:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen fur Feuerschutz- und Rauchschutzabschlusse sowie fur elektrisch gesteuerte Feststellanlagen fur Feuerschutzabschlusse im Zuge von bahngebundenen Forderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
Fachkraft für Feststellanlagen - Auffrischung
- 21.07.2026
- Köln
- 862,75 €
Feststellanlagen (FStA) an Brandschutztüren und -toren spielen im Brandfall eine wichtige Rolle. Sie müssen jederzeit sicher und fehlerfrei funktionieren. Für die jährliche Wartung von Feststellanlagen ist daher nach DIN 14677-2* eine spezielle Fachkunde in Form eines Kompetenznachweises erforderlich (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“). Dieser ist durch den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu erwerben. Nach DIN 14677-2 muss der Kompetenznachweis spätestens alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Zu dieser vorgeschriebenen Auffrischung dient dieser eintägige Lehrgang.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkrafte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkrafte oder Fachkrafte einer hierfur benannten Prüfstelle durchgefuhrt werden.Ausschluss: FStA in explosionsgefahrdeten Bereichen oder FSA, deren Brandmelder unter die Strahlenschutzverordnung fallen, werden im Lehrgang nicht behandelt.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,9 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,4 Zeitstunden.
* DIN 14677-1:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen fur Feuerschutz- und Rauchschutzabschlusse sowie fur elektrisch gesteuerte Feststellanlagen fur Feuerschutzabschlusse im Zuge von bahngebundenen Forderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
Fachkraft für Feststellanlagen - Auffrischung
- 29.09.2026
- Köln
- 862,75 €
Feststellanlagen (FStA) an Brandschutztüren und -toren spielen im Brandfall eine wichtige Rolle. Sie müssen jederzeit sicher und fehlerfrei funktionieren. Für die jährliche Wartung von Feststellanlagen ist daher nach DIN 14677-2* eine spezielle Fachkunde in Form eines Kompetenznachweises erforderlich (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“). Dieser ist durch den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu erwerben. Nach DIN 14677-2 muss der Kompetenznachweis spätestens alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Zu dieser vorgeschriebenen Auffrischung dient dieser eintägige Lehrgang.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkrafte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkrafte oder Fachkrafte einer hierfur benannten Prüfstelle durchgefuhrt werden.Ausschluss: FStA in explosionsgefahrdeten Bereichen oder FSA, deren Brandmelder unter die Strahlenschutzverordnung fallen, werden im Lehrgang nicht behandelt.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,9 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,4 Zeitstunden.
* DIN 14677-1:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen fur Feuerschutz- und Rauchschutzabschlusse sowie fur elektrisch gesteuerte Feststellanlagen fur Feuerschutzabschlusse im Zuge von bahngebundenen Forderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
- 01.09.2026
- Schwalbach am Taunus
- 1.094,80 €
