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Seminare zum Thema Rechtsberatung

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.160 Schulungen (mit 3.570 Terminen) zum Thema Rechtsberatung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 21.04.2026
  • Wien
  • 1.794,00 €


Wissen schützt: Sichern Sie sich ab! Vertiefen Sie Ihr Know-how über Rechte und Pflichten als Vorstandsmitglied sowie über relevante Haftungsfragen.

25. 6. 2025 Wien

21. 4. 2026 Wien

23. 6. 2026 Wien

26.11.2026 Wien

  • 12.02.2026- 12.03.2026
  • Berlin
  • 1.890,00 €
3 weitere Termine

Die Seminarreihe zum Thema Arbeitsrecht macht Personaler*innen fit für ihr Tagesgeschäft. Sie erhalten fundiertes Fachwissen zum Arbeitsrecht, das Verantwortliche im Personalbereich kennen müssen. In fünf Modulen entwickeln die Teilnehmer*innen die Fähigkeit, dieses Know-how zielgerichtet einzusetzen und sicher auf Standardprobleme anzuwenden sowie Sachverhalte korrekt einzuordnen und bewerten zu können. Sie sind in der Lage, Sachverhalte differenziert aufzubereiten, um in schwierigen Fällen rechtzeitig Expertenkompetenz einzuholen.

Fernlehrgang

  • 18.05.2026- 20.05.2026
  • online
  • 2.499,00 €


Zertifikatslehrgang: Rechtsgrundlagen, erfolgreiche Angebotserstellung & Vertragsmanagement bei öffentlichen Ausschreibungen

Das mit der Vergaberechtsreform in 2016 aktualisierte Vergaberecht ist ein spezielles und kompliziertes Rechtsgebiet mit zahlreichen Formalien. Gerade in der aktuellen Situation der Covid-19-Pandemie soll die verstärkte öffentliche Auftragsvergabe dazu dienen, die Konjunktur wieder zu beleben. Aufträge der öffentlichen Hand können somit für Unternehmen einen wichtigen Umsatzfaktor darstellen. Eine fundierte Kenntnis über den Vergabeprozess und die Besonderheiten bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand in der Praxis helfen unmittelbar für den Erfolg Ihrer Angebote.

Dieser 2,5-tägige Zertifikatslehrgang richtet sich speziell an Bieter und potenzielle Auftragnehmer öffentlicher Ausschreibungen.

> zum Programm

Webinar

  • 16.04.2026
  • online
  • 773,50 €


Praxisworkshop zu Datenrecht, IP-Recht, Steuerrecht und Vertragsgestaltung im Bereich KI & Big Data

Anwendungen und Tools mit Bezug zu Künstlicher Intelligenz (KI) und Big Data sind mittlerweile Unternehmensalltag. Ob Entscheidungsträger, Manager oder Mitarbeiter – auf allen Ebenen müssen handelnde Personen, die im Kontext von KI- und Big Data-Projekten arbeiten oder diese initiieren, sich zwangsläufig auch mit einer Vielzahl neuer und komplexer Rechtsfragen befassen. Daten sind der Treiber von KI. Dieses Modul setzt daher bei der Klärung rechtlicher Aspekte in Bezug auf Beschaffung, Generierung und Weitervermarktung von Big Data als Grundlage erfolgreicher KI-Projekte an: Welcher Rechtsrahmen ist bei der Datenerhebung zu beachten? Welche Haftung kann das Unternehmen im Kontext mit der Verwertung der Daten als „Rohstoff“ treffen? Daran anschließend rücken Rechtsfragen rund um den Einsatz von KI in den Mittelpunkt: Welche Besonderheiten gelten für die Lizenzierung KI-basierter Software? Welche Regelungsbestrebungen gibt es aktuell auf EU-Ebene?

Dieser Praxisworkshop fokussiert sich auf die Klärung komplexen Rechtsfragen. Unser interdisziplinäres Referententeam aus Datenschutz-, IT-, IP- und Steuerrecht vermittelt die rechtlichen Grundlagen für KI- und Big Data Projekte. Die interaktive Diskussion von Praxisbeispielen und vertraglichen Regelungen mit den Teilnehmern sorgt für einen unmittelbaren Wissenstransfer in die Praxis. 

  • 17.03.2026- 20.03.2026
  • Dortmund
  • 2.963,10 €
7 weitere Termine

In einigen Unternehmen liegen die Funktionen der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person. Zum Erhalt der Fachkunde fordert der Gesetzgeber den Besuch einer anerkannten Fortbildung alle zwei Jahre.

Die Abfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragten erhalten einen aktuellen Überblick über das Umweltrecht. Der Lehrgang trägt den zahlreichen Schnittstellen zwischen den einzelnen Umweltbereichen Rechnung. Wiederholungen werden zugunsten von mehr Effizienz vermieden und die Teilnehmenden sparen sowohl Seminar- und Reisekosten als auch Zeit im Vergleich zu separat gebuchten Veranstaltungen.


Die Veranstaltung kann auch modular gebucht werden, abhängig davon welche Fachkunden Sie auffrischen möchten. Sprechen Sie uns gerne an.


Bitte beachten Sie:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des §10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.

Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.


Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 15:00 Uhr.



Themenschwerpunkte








1. Tag: Allgemeiner Teil (verpflichtend für alle)


  • Neue Entwicklungen im Immissionsschutz-, Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzrecht
  • Rechte Pflichten und Haftung von betrieblichen Umweltbeauftragten


2. Tag: Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte


  • Die gesetzliche Überwachungspflicht der Immissionsschutz-/Störfallbeauftragten
  • TA Luft: Novellierung
  • Die Umsetzung der Seveso III-Richtlinie und andere aktuelle Entwicklungen im Störfallrecht
  • Der BREF-Prozess und seine Folgen für die Betreibenden und Vorhabenträger


3. Tag: Fortbildung für Abfallbeauftragte


  • Rechtsgrundlagen des europäischen und nationalen Abfallrechts
  • Neue Regelungen der Abfallwirtschaft auf europäischer und nationaler Ebene einschließlich
    untergesetzlicher Regelwerke und deren Auswirkungen
  • Die Abfallbeauftragten in der betrieblichen Praxis


4. Tag: Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte


  • Wasserhaushaltsgesetz und die AwSV
  • Wasserhaushaltsgesetz: Umsetzung der Anforderungen aus dem IED in der AbwV
  • Technische Regeln in der praktischen Anwendung
  • Löschwasserrückhaltung
  • Europäische Hochwasserrahmenricht­­­­linie und die Umsetzung im Wasserhaushaltsgesetz

  • Gefährdungen und Anforderungen an Anlagen durch Überschwemmungen unter Berücksichtigung von Starkregenereignissen und Hochwasser










Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.

Webinar

  • 14.07.2026- 17.07.2026
  • online
  • 2.963,10 €


In einigen Unternehmen liegen die Funktionen der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person. Zum Erhalt der Fachkunde fordert der Gesetzgeber den Besuch einer anerkannten Fortbildung alle zwei Jahre.

Die Abfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragten erhalten einen aktuellen Überblick über das Umweltrecht. Der Lehrgang trägt den zahlreichen Schnittstellen zwischen den einzelnen Umweltbereichen Rechnung. Wiederholungen werden zugunsten von mehr Effizienz vermieden und die Teilnehmenden sparen sowohl Seminar- und Reisekosten als auch Zeit im Vergleich zu separat gebuchten Veranstaltungen.


Die Veranstaltung kann auch modular gebucht werden, abhängig davon welche Fachkunden Sie auffrischen möchten. Sprechen Sie uns gerne an.


Bitte beachten Sie:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des §10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.

Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.


Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 15:00 Uhr.



Themenschwerpunkte



1. Tag: Allgemeiner Teil (verpflichtend für alle)


  • Neue Entwicklungen im Immissionsschutz-, Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzrecht
  • Rechte Pflichten und Haftung von betrieblichen Umweltbeauftragten


2. Tag: Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte


  • Die gesetzliche Überwachungspflicht der Immissionsschutz-/Störfallbeauftragten
  • TA Luft: Novellierung
  • Die Umsetzung der Seveso III-Richtlinie und andere aktuelle Entwicklungen im Störfallrecht
  • Der BREF-Prozess und seine Folgen für die Betreibenden und Vorhabenträger


3. Tag: Fortbildung für Abfallbeauftragte


  • Rechtsgrundlagen des europäischen und nationalen Abfallrechts
  • Neue Regelungen der Abfallwirtschaft auf europäischer und nationaler Ebene einschließlich
    untergesetzlicher Regelwerke und deren Auswirkungen
  • Die Abfallbeauftragten in der betrieblichen Praxis


4. Tag: Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte


  • Wasserhaushaltsgesetz und die AwSV
  • Wasserhaushaltsgesetz: Umsetzung der Anforderungen aus dem IED in der AbwV
  • Technische Regeln in der praktischen Anwendung
  • Löschwasserrückhaltung
  • Europäische Hochwasserrahmenricht­­­­linie und die Umsetzung im Wasserhaushaltsgesetz

  • Gefährdungen und Anforderungen an Anlagen durch Überschwemmungen unter Berücksichtigung von Starkregenereignissen und Hochwasser








Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.

Webinar

  • Termin auf Anfrage
  • online
  • auf Anfrage
1 weiterer Termin

Nationales Vergaberecht

1.das öffentliche Auftrags-, Beschaffungs-, Verdingungswesen

2.die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher
Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er
zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, zu beachten hat

3. Rechts- und Verfahrensregeln

4. Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung der Verfahrensregeln

5. Aufgaben und Ziele des Vergaberechts

6.Wettbewerbsverletzungen der Auftraggeber und Auftragnehmer

7. das „Government Procurement Agreement“ (GPA) mit allen Details wie
Schwellenwerte, Fristen, Modalitäten der Ausschreibungsveröffentlichung,
Ausschluss von Bietern, Klagerecht Bieter, Anspruch auf ein fehlerfreies
Verfahren u.v.m.

8. Wettbewerbsbeschränkungen

9. Schwellenwerte

10. für (fast) jede Leistung ein 8-stelliger Zahlencode + Prüfziffer gleich
CPV-codes von “Common Procurement Vocabulary“ gleich
“Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge“

11. EG – Vorschriften und – Richtlinien
Gesetze zur Modernisierung des Vergaberechts - Rechte und Pflichten

12. „Zweiteilung des Vergaberechts“ was heißt das??

13. VOB, VOL und VOF

14. § 97 GWB enthält allgemeine Grundsätze des Vergaberechts u.a.:
> Wettbewerbsgrundsatz
> Transparenzgebot
> Diskriminierungsverbot bzw. Gleichbehandlungsgrundsatz
> Förderung mittelständischer Interessen (Pflicht zur Losaufteilung)
> Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen
(Eignung)
> angemessene Preise
> Förmliche Ausschreibung
15. § 101 GWB unterscheidet verschiedene Arten der Vergabe:
> Offenes Verfahren
> Nicht Offenes Verfahren
> öffentlicher Teilnahmewettbewerb
> Verhandlungsverfahren
> Verhandlungsverfahren nach öffentlicher Vergabebekanntmachung
> Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung
> Wettbewerblicher Dialog

16. Regelung des Vergabeverfahrens: VOL, VOB und VOF

17. Präqualifikationssystem

18. Vergabehandbücher

19. Vergaberecht für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte

20. Vergaben außerhalb des Vergaberechts

21. Bezugnahme auf die tägliche Arbeit der Seminarteilnehmer?

Die Ausschreibung

> Abgabefrist /-termin

> Angebots /-gültigkeit, -öffnungstermin

> Ausschreibungsbedingungen – Vorschriften – Empfehlungen

> Spezielle Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsmatrix, Gestaltung,
Checklisten und Formulare

> Finanzierung

> Die verschiedenen Ausschreibungsarten (genormte, differenzierte…)

> Neues Ausschreibungsrecht

> Ausschreibung nach VOB/VOL

> Die öffentliche Vergabe in Abgrenzung zur beschränkten Ausschreibung und
freihändigen Vergabe im Überblick

> Kontaktadressen und Datenbanken

> Internet – Nutzung + Ausschreibung via Internet

> die Auswertung der Ausschreibung

> Fallübungen
> Bezug zur Problem – und Aufgabenstellung der Teilnehmer

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


Nationales Vergaberecht

1.das öffentliche Auftrags-, Beschaffungs-, Verdingungswesen

2.die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher
Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er
zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, zu beachten hat

3. Rechts- und Verfahrensregeln

4. Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung der Verfahrensregeln

5. Aufgaben und Ziele des Vergaberechts

6.Wettbewerbsverletzungen der Auftraggeber und Auftragnehmer

7. das „Government Procurement Agreement“ (GPA) mit allen Details wie
Schwellenwerte, Fristen, Modalitäten der Ausschreibungsveröffentlichung,
Ausschluss von Bietern, Klagerecht Bieter, Anspruch auf ein fehlerfreies
Verfahren u.v.m.

8. Wettbewerbsbeschränkungen

9. Schwellenwerte

10. für (fast) jede Leistung ein 8-stelliger Zahlencode + Prüfziffer gleich
CPV-codes von “Common Procurement Vocabulary“ gleich
“Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge“

11. EG – Vorschriften und – Richtlinien
Gesetze zur Modernisierung des Vergaberechts - Rechte und Pflichten

12. „Zweiteilung des Vergaberechts“ was heißt das??

13. VOB, VOL und VOF

14. § 97 GWB enthält allgemeine Grundsätze des Vergaberechts u.a.:
> Wettbewerbsgrundsatz
> Transparenzgebot
> Diskriminierungsverbot bzw. Gleichbehandlungsgrundsatz
> Förderung mittelständischer Interessen (Pflicht zur Losaufteilung)
> Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen
(Eignung)
> angemessene Preise
> Förmliche Ausschreibung
15. § 101 GWB unterscheidet verschiedene Arten der Vergabe:
> Offenes Verfahren
> Nicht Offenes Verfahren
> öffentlicher Teilnahmewettbewerb
> Verhandlungsverfahren
> Verhandlungsverfahren nach öffentlicher Vergabebekanntmachung
> Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung
> Wettbewerblicher Dialog

16. Regelung des Vergabeverfahrens: VOL, VOB und VOF

17. Präqualifikationssystem

18. Vergabehandbücher

19. Vergaberecht für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte

20. Vergaben außerhalb des Vergaberechts

21. Bezugnahme auf die tägliche Arbeit der Seminarteilnehmer?

Die Ausschreibung

> Abgabefrist /-termin

> Angebots /-gültigkeit, -öffnungstermin

> Ausschreibungsbedingungen – Vorschriften – Empfehlungen

> Spezielle Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsmatrix, Gestaltung,
Checklisten und Formulare

> Finanzierung

> Die verschiedenen Ausschreibungsarten (genormte, differenzierte…)

> Neues Ausschreibungsrecht

> Ausschreibung nach VOB/VOL

> Die öffentliche Vergabe in Abgrenzung zur beschränkten Ausschreibung und
freihändigen Vergabe im Überblick

> Kontaktadressen und Datenbanken

> Internet – Nutzung + Ausschreibung via Internet

> die Auswertung der Ausschreibung

> Fallübungen
> Bezug zur Problem – und Aufgabenstellung der Teilnehmer

E-Learning

  • 23.02.2026- 18.05.2026
  • online
  • 1.765,00 €
4 weitere Termine

Der Zertifikatslehrgang qualifiziert (künftige) Datenschutzbeauftragte, um den Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in ihrem Unternehmen professionell zu gestalten. Erfolgreiche Lehrgangsteilnehmer können die für ihr jeweiliges Unternehmen relevanten Datenschutzfragen und Fragen der IT-Sicherheit erkennen und Lösungen herbeiführen.

Lehrgangsteilnehmer verfügen am Ende der Weiterbildung über die notwendigen rechtlichen, technischen und organisatorischen Kenntnisse (Fachkunde) eines/einer Datenschutzbeauftragten nach BDSG und EU-DSGVO, um:

- die Anforderungen des Datenschutzes eigenverantwortlich und wirksam umzusetzen
- als Datenschutzbeauftragter arbeitsfähig zu sein.
- die Ergebnisse einer Fallstudie auf die Anwendung in der betrieblichen Praxis zu übertragen.

Bitte melden Sie sich frühzeitig zum Kurs an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, damit Rückfragen und Diskussionen möglich sind und Themen gemeinsam erarbeitet werden können.

  • 26.08.2026- 27.08.2026
  • Berlin
  • 1.951,60 €


Der Data Act, der im September 2025 in Kraft trat, ist ein Novum/Revolution. Er schafft erstmals in der EU einen umfassenden Rechtsrahmen für den Zugriff auf und die Nutzung von Daten, die Maschinen oder Nutzer:innen generiert haben. Einhergehend mit mehr Rechten für Nutzer:innen entsteht gleichzeitig ein neues Recht der Datenwirtschaft mit viel Potenzial für Start-ups und KMU.
Dieses Seminar vermittelt praxisnah die zentralen Inhalte des Data Acts und zeigt auf, wie sich die neuen Vorgaben in Unternehmen konkret umsetzen lassen. Im Fokus stehen dabei unter anderem die Datengewinnung für KI-Anwendungen, die Vereinbarkeit mit bestehenden Datenschutzanforderungen sowie die Gestaltung vertraglicher Regelungen rund um geteilte Daten und Schnittstellen.
Anhand von Beispielen aus Branchen wie Medizin, Forschung oder Landwirtschaft werden die Potenziale datenbasierter Geschäftsmodelle greifbar gemacht. Teilnehmende erhalten konkrete Handlungsempfehlungen, um Chancen des Data Acts strategisch zu nutzen und rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

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Auf dem Weiterbildungsmarkt gibt es eine Vielzahl an Seminaren, Trainings und Workshops. Welches passt zu mir? Welcher Abschluss lohnt sich für meine Karriere? In unserer Infothek gehen wir auf die unterschiedlichsten Themen aus der Welt der Seminare, Weiterbildungen und Kurse ein.


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